BGH - Urteil - Scheidungen
Von: , Frage gestellt am Do, 14. Jun 2001
hallo ihr lieben,
vornweg : mich betriffts nicht. echt.
gestern hörte ich von einem urteil des bgh, der eine neuregelung der unterhaltszahlungen nach einer ehescheidung festlegte.
i c h habe verstanden, daß einkünfte der frau nunmehr nicht auf die unterhaltszahlungen des mannes angerechnet werden.
s o n d e r n : die einkünfte werden nunmehr zusammengelegt, und durch zwei geteilt.
sorry, aber das habe ich nicht kapiert.
B e i s p i e l
sie verdient nichts, er DM 6000,-- netto -
1. was hat sie da früher bekommen
2. jetzt : für sie DM 3000,-- oder
3. sie hat 2000,--
er hat 6000,--
----> für sie 4000,-- ?
also wer da eine idee hat mir das zu erklären.... tausend dank
tom
