BGH - Urteil - Scheidungen

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Jun 2001

hallo ihr lieben,


vornweg : mich betriffts nicht. echt.

gestern hörte ich von einem urteil des bgh, der eine neuregelung der unterhaltszahlungen nach einer ehescheidung festlegte.

i c h habe verstanden, daß einkünfte der frau nunmehr nicht auf die unterhaltszahlungen des mannes angerechnet werden.

s o n d e r n : die einkünfte werden nunmehr zusammengelegt, und durch zwei geteilt.


sorry, aber das habe ich nicht kapiert.

B e i s p i e l
sie verdient nichts, er DM 6000,-- netto -
1. was hat sie da früher bekommen
2. jetzt : für sie DM 3000,-- oder

3. sie hat 2000,--
er hat 6000,--

----> für sie 4000,-- ?

also wer da eine idee hat mir das zu erklären.... tausend dank

tom

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Re: BGH - Urteil - Scheidungen

    Hi Tom,

    bisher galt die sog. Anrechnungsmethode:

    er verdient 6000,-
    sie hat Anspruch auf 1/2 3000,-
    sie verdient nach der Scheidung 2000,-
    ------
    der Verdienst wird angerechnet, so
    dass sie noch 1000,-
    Unterhalt bekommt.

    Nach dem Urteil des BGH (XII ZR vom 13.06.01) gilt jetzt die Defferenzmethode:

    er verdient 6000,-
    sie verdient 2000,-
    ------
    1/2 Anspruch 4000,-
    abzgl. Eigenverdienst 2000,-
    ------
    sie erhält jetzt Unterhalt in Höhe von 2000,-, also 1000,- mehr als bisher.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: BGH - Urteil - Scheidungen

      Hallo,

      vom Grundsatz her habe ich dieses Urteil ebenso verstanden; aber steht der Ex-Ehefrau wirklich die Hälfte zu? M. W. waren es bislang nur 3/7; ist dies auch geändert worden?

      wolle

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