hallo ihr lieben,
vornweg : mich betriffts nicht. echt.
gestern hörte ich von einem urteil des bgh, der eine neuregelung der unterhaltszahlungen nach einer ehescheidung festlegte.
i c h habe verstanden, daß einkünfte der frau nunmehr nicht auf die unterhaltszahlungen des mannes angerechnet werden.
s o n d e r n : die einkünfte werden nunmehr zusammengelegt, und durch zwei geteilt.
sorry, aber das habe ich nicht kapiert.
B e i s p i e l
sie verdient nichts, er DM 6000,-- netto -
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was hat sie da früher bekommen
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jetzt : für sie DM 3000,-- oder
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sie hat 2000,–
er hat 6000,–
----> für sie 4000,-- ?
also wer da eine idee hat mir das zu erklären… tausend dank
tom