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Re^2: Nichtraucherschutz
Hallo Delia,
die Idee mit der räumlichen Trennung hatte ich natürlich auch schon. Jedoch kommen dann so Argumente wie dem, daß man die bestehenden Kantinentischgruppe (noch Raucher und Nichtraucher) trennt, ähnlich wie bei einer zeitlichen Trennung. Auch zieht bei Rauch- und Nichtraucherzonen der Rauch hinüber. Deshalb habe ich zuerst einmal den Versuch gestartet, daß Rauchen generell zu verbieten. Die Rechtslage bei Deiner Problematik ist, so meine ich, daß der Arbeitgeber einen genügenden Nichtraucherschutz gewährleisten muß. Dabei reicht grds. eine räumliche Trennung des Rauchers vom Nichtraucher. Tritt nun Rauch durch die verschlossene Tür, muß der AG m.E. dafür sorgen, daß dies abgestellt wird. (Ich bleibe dran an diesem Thema und melde mich, wenn ich mehr in Erfahrung gebracht habe).Dies liest sich aus eine Runderlaß der Ministeriums für Arbeit von 1985. Wenn dich
das interssiert, kann ich Dir die genaue Fundstelle heraussuchen. Zudem ist es arbeitsschutzrechtlich nicht erlaubt in Küchen zu rauchen. Da aber gerade in Kantinen oft die Küche einen Ausschankbetrieb hat, ist es m.E. bedenklich, das Rauchen grds. zuzulassen.
Gruß und Dank
Andre
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