Nichtraucherschutz

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Nov 1999

Hallo,

wer kann mir sagen, welche Rechte bzw. NICHT-Recht die Raucher einer Behörde haben. Hat z.B. ein Raucher das Recht auf einen Raucherraum ? Wann wird eingeführt, daß man in öfft. Gebäuden gar nicht mehr rauchen darf ?
Ich bin auf der verzweifelten Suche nach Richtlinien oder Gesetzen (am besten Links zu Internetseiten). Ich habe nämlich bei uns in der Behörde die Diskussion angefacht, das Rauchen in der Kantine zu untersagen.

Gruß

Andre (Nichtraucher)

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Nichtraucherschutz

    Hallo Andre,

    könnte man die Kantine nicht in einen Raucher und einen Nichtraucher-Bereich einteilen?
    Davon abgesehen, mich würde interessieren, inwieweit man in Behörden Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat. Wie ist das, wenn man zwar ein Einzelbüro hat, aber im Nebenzimmer Raucher sitzen und der Rauch trotz geschlossener Zwischentür zu mir hineindringt?

    Delia (auch Nichtraucherin) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Re^2: Nichtraucherschutz

      Hallo Delia,
      die Idee mit der räumlichen Trennung hatte ich natürlich auch schon. Jedoch kommen dann so Argumente wie dem, daß man die bestehenden Kantinentischgruppe (noch Raucher und Nichtraucher) trennt, ähnlich wie bei einer zeitlichen Trennung. Auch zieht bei Rauch- und Nichtraucherzonen der Rauch hinüber. Deshalb habe ich zuerst einmal den Versuch gestartet, daß Rauchen generell zu verbieten. Die Rechtslage bei Deiner Problematik ist, so meine ich, daß der Arbeitgeber einen genügenden Nichtraucherschutz gewährleisten muß. Dabei reicht grds. eine räumliche Trennung des Rauchers vom Nichtraucher. Tritt nun Rauch durch die verschlossene Tür, muß der AG m.E. dafür sorgen, daß dies abgestellt wird. (Ich bleibe dran an diesem Thema und melde mich, wenn ich mehr in Erfahrung gebracht habe).Dies liest sich aus eine Runderlaß der Ministeriums für Arbeit von 1985. Wenn dich
      das interssiert, kann ich Dir die genaue Fundstelle heraussuchen. Zudem ist es arbeitsschutzrechtlich nicht erlaubt in Küchen zu rauchen. Da aber gerade in Kantinen oft die Küche einen Ausschankbetrieb hat, ist es m.E. bedenklich, das Rauchen grds. zuzulassen.

      Gruß und Dank

      Andre [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Nichtraucherschutz

    Hi Andre !

    Wie wäre es einfach mit etwas Toleranz und Entgegenkommen auf beiden Seiten ?

    Ich als Raucher unterwerfe mich gerne (naja o.k., nicht gerne, aber ich tus) den Wünschen der Nichtraucher.

    Bei uns in der Firma funktioniert das so:
    in den Büros wird nicht geraucht.
    In der Kantine wird an den fensternahen Tischen geraucht und das erst etwas später in der Pause, wenn die meisten gegessen haben.

    Bis dann,

    Mathias

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Nichtraucherschutz

    ganz einfache Lösung, rede mit dem Betriebsrat. Der hat die notwendigen Unterlagen und kann dir die Fragen beantworten. Alternativ weiß die ÖTV Bescheid, denn das Thema ist ein altes Thema, da gibt es längst diverse Lösungen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Recht auf Raucherraum?

    Hallo, Hat z.B. ein Raucher das Recht auf
    einen Raucherraum ?
    Diese Frage würde mich auch interessieren, da wir bei uns in der Firma momentan so verfahren, dass die Raucher zum Rauchen in den Hof gehen, was aber bei den momentanen Temperaturen eher unangenehm ist. Außerdem fangen die Nichtraucher an zu meckern, dass wir Raucher Zusatzpausen durch das Rauchen hätten...

    Welche Rechte haben wir Raucher ?

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