3. Reich Briefmarke

Liebe Experten,

mich interessiert, ob der Verkauf von Hitler-Briefmarken nach §86a StGB verboten ist (Marke aus dem 3. Reich, 60Pf. mit Hitler-Portrait). Bei meiner Internetrecherche habe ich nur ein BGH-Urteil zu „Mein Kampf“ gefunden (3 StR 182/79). Wisst Ihr bzgl. Briefmarken Näheres?

Danke und Gruß

Sculpture

Hallo,

mich interessiert, ob der Verkauf von Hitler-Briefmarken nach
§86a StGB verboten ist (Marke aus dem 3. Reich, 60Pf. mit
Hitler-Portrait). Bei meiner Internetrecherche habe ich nur
ein BGH-Urteil zu „Mein Kampf“ gefunden (3 StR 182/79). Wisst
Ihr bzgl. Briefmarken Näheres?

nein, das kann gar nicht sein, denn wenn das verboten wäre (wegen der Abbildungen darauf), dann müsste man ja sämtliche Briefmarkenkataloge verbieten (in denen übrigens für diese Marken reale Preise verzeichnet sind).

Gruß

Thomas Miller

Hallo,

§86, auf den §86a Bezug nimmt, spricht von Propagandamitteln von Parteien oder Vereinigungen, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten wurden.

Davon kann bei einer Briefmarke der Reichspost sicher keine Rede sein. Wollte man den 86 so weit auslegen, müßte man praktisch unsere gesamte jüngere Geschichte ausblenden. Genau das aber ist nicht gewollt.

Oder was ist der Stein des Anstoßes? Die Abbildung des GröFaZ? Das Hakenkreuz?

Gruß
Wolfgang

Alle Briefmarken aus dieser Zeit dürfen bei uns verkauft werden. Selbst diejenigen, die nur das Hakenkreuz drauf haben (die Dienstmarken). Die 60 Pf. Marke hat die Michel-Nummer 797 (der Michel-Katalog wird allg. als Index der erschienen Briefmarken verwendet) und ist im Zeitraum vom 1941-1944 auf den Markt gekommen. Sie ist übrigens nicht viel wert! Im Katalog mit .50 DM bewertet; im Handel dürftest, aufgrund der damalig hohen Auflage und weil die meisten Sammler diese Marken hat, allenfalls zwischen 5 und 10 Pf. bekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein, das kann gar nicht sein, denn wenn das verboten wäre
(wegen der Abbildungen darauf), dann müsste man ja sämtliche
Briefmarkenkataloge verbieten (in denen übrigens für diese
Marken reale Preise verzeichnet sind).

Im Ergebnis ist das zwar richtig, doch schließt Du von der Realität auf die Rechtslage. Demnach dürfte man ja auch bei rot über die Ampel fahren - machen nämlich auch einige. :wink:)

Matthias