Hallo ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage zum Besuchsrecht nitehelicher Kinder…am besten schildere ich die Situation kurz :
Das Kind ist 5 Jahre alt, die Eltern waren nicht verheiratet, trennten sich, als der Sohn 1 Jahr alt war, das alleinige Sorgerecht liegt bei der Mutter (was hat das Jugendamt zu bestimmen?).
Der Vater zahlt Unterhalt in der gesetzlich geregelten Höhe und hat seinen Sohn alle 2 Wochen von Freitagmittag bis Sonntagmittag bei sich.
Dies wurde nie gerichtlich geregelt, die Eltern einigten sich auf dieses Besuchsrecht. Das Verhältnis der Eltern ist eher angespannt…die Besuchswochenenden werden nur geändert, wenn die Mutter dies verlangt…der Vater ist also durchaus flexibel und bereit, den Sohn selbstverständlich auch außer der Reihe zu sich zu nehmen, wenn die Mutter Unterstützung braucht. Andersherum ist es kaum möglich, die Mutter ist da eher starr im Terminieren.
Meine Frage ist nun, wie verhält sich das ganze eigentlich gesetzlich ?
Hätte der Vater eines 5-jährigen Sohnes überhaupt das Recht, seinen Sohn alle 2 Wochen für 2 Tage zu haben ?
Und wie ist es mit den Ferien ?
Ich weiß, dass mein Vater damals für mich auch in den Sommerferien 2 Wochen Besuchsrecht am Stück hatte, da war ich aber schon 7 Jahre alt…wie also ist das bei einem 5-jährigen genau geregelt mit den Ferien ?
Das Jugendamt hat ja auch noch mitzureden…in welcher Form eigentlich ?
Es geht mir hier um Fakten…eure Erfahrungen diesbezüglich würden mich dennoch auch interressieren…speziell die mit dem Jugendamt.
Danke euch schonmal für eure Mühe !
Gespannte Grüße,
Vanessa