Ballonfahrer

Hallo,

heute früh 6 Uhr flog (oder fuhr) so ein Ballon über unser Dach (in der Großstadt) in gerade mal 5m Höhe über dem Giebel. Mich stört nicht der damit verbundene prächtige Blick in meine Wohnung, sollen die doch. ;o)
Ich finde es nur höchst gefährlich, eine derartig niedrige Flughöhe (ich denke an Antennen…). So ein Ballon kann nicht ausweichen. Gibt es nicht Mindestflughöhen?

Danke, André

Hallo,

Gibt es nicht Mindestflughöhen?

ich würde die Frage im Brett „Luft- und Raumfahrt“ (weiter oben) stellen.

Gruß

Thomas Miller

Hi André,

Mindestflighöhen werden von der Luftaufsicht vorgeschrieben, wenn der Flug beantragt wird.
Hier würde ich mich aber gar nicht auf eine Meterzahl versteifen, denn die von dir geschilderte Flughöhe erscheint mir als so niedrig gewesen zu sein, dass man das Verhalten des Piloten als Eingriff in deine Privatsphäre werten kann.
Es ergibt sich möglicherweise ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 I BGB i.V.m. Art. 13 und 14 GG.
Wenn du das Flugobjekt identifizieren konntest, steht es dir anheim, dem Flieger eine gebührenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung zu schicken.
Ansonsten kann dir die zuständige Flugaufsichtsbehörde auf Anfrage mitteilen, wer zu der betreffenden Zeit mit seinem Heissluftballon über das Gebiet geflogen ist.

Gruß,
Francesco

Hallo,

ich denke, das Problem wird hier der Nachweis der tatsaechliche Flughoehe sein. Wer weiss schon, wie ein Ballon von unten aus 5 Metern Entfernung aussieht. Waren es vielleicht doch 10 Meter oder 20?
Ein Ballon ist ein grosses Objekt und wird deshalb leicht naeher geschaetzt als er tatsaechlich ist.

Gruss, Niels