was ist der Unterschied zwischen beiden?
und: wenn mir jemand per Erbvertrag eine Eigentumswohnung vermacht, kann er die dann noch verkaufen? und wenn ja, geh ich dann mit meinem Erbvertrag leer aus?
Danke M.S
was ist der Unterschied zwischen beiden?
und: wenn mir jemand per Erbvertrag eine Eigentumswohnung vermacht, kann er die dann noch verkaufen? und wenn ja, geh ich dann mit meinem Erbvertrag leer aus?
Danke M.S
Hi Michael, meine Antwort erhebt keinen Anspruch auf juristische Korrektheit bzw. Vollständigkeit. M. W. kann der „Gebende“ uneingeschränkt über sein Eigentum/Vermögen verfügen, unabhängig davon, ob er es per Testament bzw. Erbvertrag jemand „vermachen“ will oder wird. Der Erbvertrag hat m. E. den Vorteil, dass im Fall von mehreren Erben unter diesen „Klarheit“ herrscht. Optimistisch könnte man hoffen, dass beim Erbvertrag spätere juristische Auseinandersetzungen unter den Erben weitgehend ausgeschlossen, weil vorher geklärt, sind.
Während das Testament formlos einseitig aufgesetzt (verfasst) werden kann, muß der Erbvertrag m. W. notariell beglaubigt sein. D. h.: Der Erbvertrag kostet (entsprechned der beahndelten Werte) Honorar.
hier stehts ganz gut erklärt:
http://www.sparkasse.de/artikel/0,4705,480,00.html
http://www.berlin.ihk.de/bw/bw2000/0011050a.htm
http://www.notar-veit.de/testament/testament.htm
oder auch hier: http://www.vb-herzog.ch/TESTAMEN.HTM
und noch ein link (literatur zu dem thema):
http://www.vz-nrw.de/SES27163921/doc42A
beste grüße
ann