Sorgerecht / Erziehungsrecht für Kinder

Hallo Francesco,

eine Freundin von mir hat gestern - in Übereinstimmung mit ihrem Mann und auf Befragung des Sohnes durch das Amtsgericht, mit ihrem Mann vereinbart, daß Sorgerecht nunmehr gemeinsam auszuüben. ( Ehe schon lange geschieden ). Ich habe sie beglückwünscht, mit dem Hinweis darauf, daß das Erziehungsrecht nachwievor alleinig in ihrer Hand liegt, und das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

… Sie war sehr verwundert, und ist da ganz anderer Meinung, nämlich der, daß das wohl dasselbe sei.

Nun ---- wer liegt hier daneben…

Schon mal vielen Dank

Tom

Frage: …

Hallo Francesco,

Hallo Tom,

willst Du nur von Francesco eine Antwort (dann maile ihn doch direkt an) oder dürfen Andere auch ihre Meinung schreiben?

Fragende Grüße von

Friedrich

hallo friedrich

klar dürfen da alle die was beisteuern können/wollen, mitmachen.

da gabe ich mich wohl vertan …

als bis denne.

tom

Hi Tom,

deine Freundin hat wohl Recht. Es ist allerdings heute der Normalfall, dass das Sorgerecht von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt wird. Das Komplizierte an dieser Konstellation ist, das jede größere Entscheidung, die nicht zum Alltag gehört (längerer Urlaub, Schulwahl usw.), von beiden gemeinsam getroffen werden muß. Die Entscheidungsfindung ist kein Problem, wenn sich die Eltern in Grundfragen einig sind. Wenn nicht, gibt es Auseinandersetzungen, die manchmal nur durch das Gericht zu lösen sind.
Andererseits wird eine Entscheidung von beiden Seiten getroffen und gibt einem Elternteil keine Angriffsfläche, dem anderen Vorwürfe machen zu können.
Im Mittelpunkt des Interesses steht ganz alleine das Wohl des Sprößlings. Und das ist gut so.

Gruß,
Francesco