Hallo ihr!
Meine Mutter ist vor 6 Monaten gestorben! Seit einer Woche hat mein Dad eine Freundin,die sich jetzt schon in seinem Haus eingenisstet hat! Sie hat 3 Kinder,wohnt in einer kleinen Wohnung,und ist Sozialhielfeempfängerin! ich bin 20,meine Schwester ist 12 Jahre! Mein Dad ist schwer krank,und die Ärzte sagen er hätte nur noch ca.1 Jahr zu leben! Meine Frage ist,ob diese Frau anspruch auf einen Erbanteil hat,oder falls mein Dad diese Frau heiratet,es einen Ehevertrag gibt,in dem man festhalten kann,das sie bei dem Tod meines Vaters nicht den geringsten Anspruch auf sein Haben hat? oder wie sieht es mit Gewohnheitsrecht aus,so das sie in dem Haus bleiben kann! Kann man denn einen Vertrag machen,das man vorher ausmacht,das dieser Ehe keine Kinder entspringen werden,und falls doch,das dieses Kind keinen anspruch hat!
Mein Dad kann uns aber Keine schenkung des Hauses machen,weil es noch nicht abgezahlt ist!
Ich würde mich sehr freuen,wenn mir jemand helfen könnte!
Mit freundlichen Grüßen
The Dodger
Hallo The Dodger,
Dein Dad kann zu Lebzeiten machen was er will. Nach dem Tod Deiner Mutter steht den Kinder aber ein Teil des Erbes zu. Dies kann man schon jetzt beanspruchen. Denke aber daran, es wird alles vererbt, Vermögen und Schulden.
Da bei Dir die Angelegenheit ziemlich verzwackt (Schwester minderjährig, neue Frau mit Kindern, Haus mit Hypothek usw.) kann ich Dir nur empfehlen zu einem Fachanwalt für Familien- und Erbrecht zu gehen.
Christian
Hi,
Christian hat es bereits gesagt.
Beim Tode deiner Mutter seid ihr(Vater, du, Schwester) Erben geworden.
In welchem Verhältnis, das ist davon abhängig, in welchem Güterstand deine Eltern gelebt haben.
Es ist also möglich, dass euch Kindern bereits ein Teil des Erbes gehört. Wenn du das mal überprüfst und feststellst, dass euch schon ein Teil des Hauses gehört, dann könnt ihr mit Hilfe eines Notars dieses Eigentumsrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Sollte dein Vater seine Freundin heiraten und stirbt innerhalb eines halben Jahres nach der Eheschließung, hat sie ohnehin noch kein Erbrecht erworben.
Im übrigen kann dein Vater euch das Haus schenkungsweise übertragen. Das stört die Belastung auf dem Grundstück und die Bankgläubiger nicht. Denen ist egal, wer Eigentümer des Hauses ist. Die Sicherheit des Kredites ist das Haus selbst. Die Bank müßte für die Übertragung nur ihr Einverständnis erklären, was aber im Normalfall kein Problem ist.
Für diese Übertragungssache braucht ihr nur einen Notar aufzusuchen und ihm eure Wünsche zu erklären. Er übernimmt die Abwicklung.
Gruß,
Francesco