Inkassounternehmen in eigener Sache

Schönen Sonntag zusammen

Vor einiger Zeit postete ich einen Artikel, wonach ein Inkassounternehmen mit vergleichsweise grossem, nicht per Auftrag abgesprochenem Aufwand vergeblich einen Betrag von DM 57.- einzutreiben versuchte. (Ich betreibe einen Versandhandel und die Gegnerin war eine säumige Kundin.)
Nach einem knappen Jahr kam ein Schreiben, dass das wegen Mittellosigkeit der Schuldnerin aussichtslos sei. Es lag eine Rechnung von ca. DM 300.- bei (!). Darin enthalten mehrere Besuche eines Gerichtsvollziehers etc.

Francesco von der Lent antwortete damals: „um den Fall beurteilen zu können, mußt du zunächst einmal in den mit dem Inkassounternehmen geschlossenen Vertrag schauen. Ist dort der Umfang der Leistungen beschrieben? Sind die Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von dem Inkassobüro vorgelegt worden? War das alles so schriftlich vereinbart? Sodann wäre es auch notwendig, die AGB des Inkassounternehmens zu prüfen. Erst dann kann man klären, ob unangemessene Gebühren und Kosten in Rechnung gestellt worden sind.“

Die drei Fragen von Francesco konnten alle mit einem klaren „nein“ beantwortet werden.
Ich bat das Unternehmen also um eine korrigierte Rechnung, forderte zudem die AGB an und wollte gleichzeitig wissen, was ein anderer Fall macht, für den ich (im Gegensatz zu dem ersten Fall) bereits einen Gerichtskostenvorschuss geleistet hatte und bei dem der weiter gehende Auftrag auch erteilt wurde, als die Mahnungen erfolglos blieben.
Jedenfalls: Das Unternehmen legte mir eine Kopie des Faxes vom April 2000 vor, in dem nur stand, dass die Forderung von… gegenüber der Frau… einzuziehen sei. Nichts weiter.
Weiterhin setzte das Büro im Begleitschreiben eine Frist zur Zahlung des Betrages und behauptete, dass ich den Auftrag fernmündlich erteilt hätte.
Ich widersprach (am 24.2.01) und forderte erneut die AGB an. Ausserdem bat ich wieder um Informationen zu dem anderen Fall und verlangte die Sache zunächst ruhen zu lassen. (Das Fax-Potokoll bestätigt die Absendung und das erste Fax war ja auch angekommen.)
Gestern kam ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes, mit zusätzlichen Kosten, also insgesamt fast DM 400.-
Mal abgesehen davon, dass ein Mahnbescheid ziemlich geschäftsschädigend ist, kann ich auch nicht sicher sein, ob in dem anderen Fall ähnliches droht.
Nun muss und werde ich mich gegen den Mahnbescheid zur Wehr setzen, natürlich.
Frage: Wie kann ich mich vor diesem „Inkassounternehmen in eigener Sache“ retten? Wie einen neuen Mahnbescheid in dem anderen Fall vermeiden? Vielleicht sind dort jetzt schon 800.- aufgelaufen???

Schon jetzt danke für die Antwort
Grüsse Gundel

Hallo Gundel!

Nur kurz zum Mahnbescheid: Deine Sorge, dieser könnte geschäftsschädigend sein, ist unbegründet. Die Tatsache, daß sich jemand im Papierwarenladen das Formular gekauft und danach die Gerichtsgebühr bezahlt hat, taucht nirgends auf.

Gruß
Wolfgang

Hi Gundel,

in der Schuldnerberatung haben wir laufend mit Inkasso-Unternehmen zu tun. Allerdings vertreten wir dort meist die Interessen der anderen Seite, nämlich derjenigen, bei denen die Inkassofirmen Geld eintreiben wollen.
Ein Merkmal dieser Inkassounternehmen ist die Hartnäckigkeit, mit der sie an einer Sache dran bleiben.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Inkassounternehmen Alltag.
Wenn du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, muß das Inkassounternehmen entscheiden, ob es gegen dich klagen will.
Dann müssen sie die Karten auf den Tisch legen.
Ein Mahnbescheid ist nicht geschäftsschädigend. Es ist ein übliches Mittel, um Positionen und Forderungen durchzusetzen.
Wenn du dich entschieden hast, die Forderung nicht anzuerkennen, befindest du dich in einer Streitposition. Dein Gegner hat die Möglichkeit, seine Forderung direkt einzuklagen, oder aber den Weg über das gerichtliche Verfahren zu wählen. Wenn du dich durch den Widerspruch zur Wehr setzt, geht der Weg automatisch weiter ins Klageverfahren. Aber nur, wenn die Gegenseite dies betreibt. Dass das Inkassounternehmen zunächst einen Mahnbescheid beantragt hat, zeigt, dass sie in Bezug auf deine Willen, dich zur Wehr zu setzen, nicht sicher waren. Denn der Mahnbescheid kostet nur Geld und Zeit, wenn dann doch das Gerichtsverfahren folgt. Einen Mahnbescheid wird man eigentlich nur dann beantragen, wenn man sich dadurch die Zahlung oder einen Vollstreckungsbescheid als Folge erhofft.
Das aber war bei dir von Beginn an nicht der Fall. Du hast unmißverständlich klar gemacht, dass du nicht bezahlen willst.

Gruß,
Francesco