Auftrag?

Guten Abend!
Vor mehr als 4 Jahren habe ich für eine Immobilienfirma Werbemittel hergestellt. Die Rechnung ist nie bezahlt worden und durch persönliche Umstände bei mir in Vergessenheit geraten. Vor einem Monat habe ich den Betrag angemahnt, erhielt aber als Antwort, dass man die Rechnung nicht einordnen kann und bat mich, eine Kopie des Auftrages einzureichen. Die einzigen Unterlagen, die ich noch habe, ist ein Fax, in dem folgendes steht:
„Sehr geehrter Herr W.
Brauche dringend 2 Klappschilder für das Objekt XY (sehen aus wie Schild XY, roter Hintergrund, weiße Schrift). Bitte rufen Sie mich hierzu morgen gegen 11.OO Uhr an“

Ist eine solche Formulierung schon als Auftrag zu werten?
Wäre schön, wenn es so ist.

Vielen Dank
MfG
Thomas W.

Hallo Thomas,

tut mir leid, aber da dürftest Du schlechte Karten haben. Unabhängig von den Verjährungsfristen hast Du keinen Auftrag vorliegen. Was Du vorliegen hast, ist eine Bitte um Abgabe eines Angebotes, in keinster Weise rechtlich bindend.

Gruß Dirk