Genehmigung Nebentätigkeit

Hallo Experten,

mal eine Frage zum Arbeitsrecht: Ein Kumpel von mir ist tätig bei einem kleinen Dienstleister auf dem EDV-Sektor (GmbH) der vor Kurzem mehrheitlich an einen multinationalen Konzern verkauft worden ist, aber nicht in diesem aufgegangen ist. Seitdem werden die Anträge der Mitarbeiter auf Genehmigung einer Nebentätigkeit jedes Mal abgelehnt, wenn sie auch nur entfernt mit EDV zutun haben. Begründung: Direkte Konkurrenzsituation.

Der Gag ist aber: Der direkte Arbeitgeber ist auf diesem Marktsegment gar nicht tätig - wohl aber der Konzern, der so ziemlich alles anbietet, was mit Computer zu tun hat. Allerdings mit einer ganz anderen Clientel: Dort werden Anfragen unter 100TDM erst garnicht bearbeitet, während mein Kumpel z.B. Webdesign für kleine Handwerksbetriebe machen will.

Mein Kumpel will das aber nicht einfach so hinnehmen. Gibt es eine Möglichkeit, sich gegen diese Argumentation juristisch zu wehren? Wenn ja, wie? (Um es vorweg zu nehmen: Der Arbeitgeber ist nicht diskussionsbereit, der Betriebsrat zuckt die Achseln.)

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

prüfe den Arbeitsvertrag, was dort hinsichtlich Nebentätigkeiten geregelt ist.
Grundsätzlich verhält sich der Arbeitgeber konform zur Rechtsprechung.
Er kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn Nachteile aufgrund einer Konkurrenzsituation denkbar sind. Man kann es theoretisch nicht ausschließen. Und damit hat der Arbeitgeber das Recht, solche Nebentätigkeiten zu verweigern.
Ich glaube nicht, dass eine Maßnahme gegen die Verweigerung erfolgreich sein würde.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

erstmal schönen Dank für Deine Antwort - wenn auch mein Kumpel darüber nicht begeistert war. Er hat seinen Arbeitsvertrag noch nicht rausgekramt, meint aber, dass da drin steht, dass die Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist und auch ein Passus bzgl. Konkurrenz enthalten ist. :wink:

Komisch finde ich es selber aber schon: Wenn ich jetzt z.B. am Fließband eines x-beliebigen metallverarbeitenden Betriebes arbeiten würde, bei dem zufällig ein Konzern Mehrheitseigner ist, der auch noch an Großbäckereien beteiligt ist - dann darf mir der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit als Brötchen-Bringdienst verweigern mit dem Argument „Konkurrenz“?!? (Es sei gegeben, dass es entsprechend im Arbeitsvertrag steht). Das würde bei den heutigen Firmenverflechtungen ja bedeuten, dass ein Arbeitgeber eigentlich immer einen Ablehnungsgrund finden könnte!

Mit über das System kopfschüttelnden Grüßen
Stefan

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leider ist es so (o.T.)