Ausländerrecht . Wer kann helfen ?

Hallo,

Ich kenne eine Familie (Man, Frau und 8 jährige Tochter) aus Viet Nam. Sie leben zur Zeit in Baden Württemberg.
Vor ca. 10 Jahren kamen sie in Deutschland und hatten einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Seit dem leben die Leute mit einer Duldung von Ausländerbehörden. Die Leute dürfen seit mehrenen Jahren ihre Umgebung nicht verlassen. Der Mann arbeitet in einer Fenster Firma. Der Chef der Firma hat die Ausländerbehörde mehrmals gebeten, der Familie ein Aufenthaltsbefugnis zu erteilen, und der Mann wäre ein unverzichtbarer Mitarbeiter der Firma.

Die Behörden lehnen es immer ab mit der Begründung, dass die Familie absichtlich ihre Herkunft aus Viet Nam verfälscht hat. Nach meiner Feststellung wurden mehrere vietnamesische Familien abgeschoben, weil sie ihre richtigen Herkunfte in Viet Nam ausgegeben haben.

Da ich Ausländerrecht nicht gut kenne, aber dieser Familie helfen wollte (die Familie geniesst sehr große Sympathie der Nachbarschaft, Arbeitgeber …), bitte ich Euch, zu informieren , wie diese Familie ein Aufenthaltsbefugnis haben kann.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wie man mehr als 7 Jahre mit einer Duldung leben muss, die Umgebung nicht verlassen darf und ständige Angst hat, irgendwann samt Familie abgeschoben zu werden.

Danke für jeden Hinweis
Xiu Mai

Hallö,

nachvollziehbar ist so einiges nicht, ein Blick in das Ausländergesetz bringt Dich eventuell ein bissel weiter.

http://www.info4alien.de/

CIAo
Reiko

Hi Xiu Mai, es ist schon möglich, dass Personen viele Jahre im Bundesgebiet geduldet werden. Im Normalfall müssen Personen, bei denen der Asylantrag abgelehnt wurde aus der Bundesrepublik ausreisen. Bei vietnamesischen Statsangehörigen ist das aber nicht so einfach, da die Republik Vietnam ihre eigenen Leute nicht wieder einreisen läßt. Da muss erst ein Antrag für eine Rückübernahme gestellt werden. Dieses ist, wie Du ja schon bemerkt hast, ein sehr langwieriges Verfahren.

Duldungen sind übrigens immer auf das Bundesland beschränkt, in dem sie erteilt wurden.

Eine Aufenthaltsbefugnis können Deine Bekannten nur kriegen wenn das Innenministerium einen bestimmten Erlass beschlossen hat, dessen Voraussetzungen der bestimmte Personenkreis erfüllt. Da ich aus Niedersachsen komme kann ich leider zu Eurem Bundesland nichts sagen. Und warum die Behörde den Antrag abgelehnt hat, weil falsche Angaben gemacht wurden weiß ich leider nicht. Das müßten Deine Bekannten am besten mit einem Anwalt und der zuständigen Ausländerbehörde klären.
Habt Ihr Euch denn schon mal bei einem Anwalt erkundigt? Das solltet Ihr auf jeden Fall tun.
Gruß Maike

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