Moin Leute!
Ich habe folgendes Problem:
Ich möchte mich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen (Bereich Musik, aber keine öffentlichen Auftritte, sondern Auftragsarbeiten für andere).
Als Firmennamen möchte ich einen Künstlernamen verwenden.
Der Name ist nirgendwo angemeldet und steht auch (noch) nicht im Personalausweis.
Die Aussprache des Namens ist genauso wie mein echter Vorname (wie er im Personalausweis steht), allerdings eine andere Schreibweise.
Nun zum Problem:
Unter der gleichen Aussprache des Namens ist zur Zeit ein Sänger (eben auch Bereich Musik) des öfteren in den Charts.
Seine Schreibweise des Namens ist etwas anders als die meines echten Namens und soweit ich weiss, gibt es dabei keinen Bezug zu seinem echten Vornamen.
Der Name besteht aus fünf Buchstaben.
Bei mir ist der erste Buchstabe ein anderer, aber wie schon gesagt ist die Aussprache gleich.
Meine Variante habe ich schon viel früher entwickelt, bevor der Sänger als solcher tätig war und bekannt wurde.
Nur leider habe ich keine Möglichkeit das zu beweisen, da nichts schriftliches existiert und nur Verwandte davon wussten, die ja vor Gericht als befangen gelten könnten.
Meine Frage also:
Darf ich diesen Künstlernamen nun benutzen, ohne dass mir sofort eine Unterlassungsklage oder ähnliches von seiten des Managements des Sängers ins Haus flattert?
und
Kann ich auch jetzt noch, wo der Sänger (zumindest im deutschsprachigen Raum) bekannt ist, den Künstlernamen irgendwie auf mich schützen lassen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Der Künstlername ist für mich mit einer Geschichte verbunden, daher liegt mir viel daran ihn nicht aufgeben zu müssen.
Bis dann
Unikuss
