Namens-Gleichklang, was nun?

Moin Leute!

Ich habe folgendes Problem:

Ich möchte mich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen (Bereich Musik, aber keine öffentlichen Auftritte, sondern Auftragsarbeiten für andere).

Als Firmennamen möchte ich einen Künstlernamen verwenden.
Der Name ist nirgendwo angemeldet und steht auch (noch) nicht im Personalausweis.

Die Aussprache des Namens ist genauso wie mein echter Vorname (wie er im Personalausweis steht), allerdings eine andere Schreibweise.

Nun zum Problem:

Unter der gleichen Aussprache des Namens ist zur Zeit ein Sänger (eben auch Bereich Musik) des öfteren in den Charts.

Seine Schreibweise des Namens ist etwas anders als die meines echten Namens und soweit ich weiss, gibt es dabei keinen Bezug zu seinem echten Vornamen.

Der Name besteht aus fünf Buchstaben.
Bei mir ist der erste Buchstabe ein anderer, aber wie schon gesagt ist die Aussprache gleich.

Meine Variante habe ich schon viel früher entwickelt, bevor der Sänger als solcher tätig war und bekannt wurde.
Nur leider habe ich keine Möglichkeit das zu beweisen, da nichts schriftliches existiert und nur Verwandte davon wussten, die ja vor Gericht als befangen gelten könnten.

Meine Frage also:

Darf ich diesen Künstlernamen nun benutzen, ohne dass mir sofort eine Unterlassungsklage oder ähnliches von seiten des Managements des Sängers ins Haus flattert?

und

Kann ich auch jetzt noch, wo der Sänger (zumindest im deutschsprachigen Raum) bekannt ist, den Künstlernamen irgendwie auf mich schützen lassen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Der Künstlername ist für mich mit einer Geschichte verbunden, daher liegt mir viel daran ihn nicht aufgeben zu müssen.

Bis dann
Unikuss

Moin, unikuss!

Zu Deiner Frage von mir nur kurz Folgendes:

Bei der IHK kann man zunächst feststellen, ob es in der BRD eine Firma gleichen Namens gibt, wie Du sie gründen willst.

In vielen Städten gibt es ein „Patentinformationszentrum“, wo man für Dich recherchieren kann, ob der Name des Künstlers bzw. der Name, wie Du ihn verwenden willst, beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke geschützt ist. Evtl. kannst Du das auch beim DPMA direkt erfragen. Vergessen sollte man dabei aber nicht, auch die internationalen Registrierungen, deren Schutz sich evtl. auf Deutschland erstreckt, und die EU-Marken mit abzugreifen!
Schau doch mal nach: www.dpma.de

Wenn der Künstler sehr bekannt ist, ist er evtl. „notorisch“ bekannt und sein Name genießt quasi Markenschutz, ohne wirklich eingetragen zu sein.

Außerdem könnte der Künstler „Titelschutz“ genießen.
(Der Titelschutz Anzeiger, www.titelschutzanzeiger.de)

Du solltest sehr vorsichtig sein und diese Frage am besten von einem qualifizierten Juristen abklären lassen. Eine einstweilige Verfügung bzw. eine Unterlassungsklage in Markenrechtssachen ist sehr teuer :wink:

Gegebenenfalls solltest Du den von Dir gewünschten Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen lassen. Achte dabei darauf, dass Du das sogenannte „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis“ möglichst umfangreich fasst.
Infos erhältst Du sicher ebenfalls auf der HP des Deutschen Patent- und Markenamtes.

So, ich hoffe, ich konnte Dir ein paar Anregungen geben, wobei ich betonen möchte, dass es sich um MEINEN Kenntnisstand handelt, der keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit erhebt
:wink:

Schönen Tag!

Chicci

Hallo Chicci!

Vielen Dank für Deine Hinweise!

Hab mich entschieden, dass mir das alles zu riskant ist, ich werde mir einen anderen Namen überlegen.
Auch wenn’s echt schade ist.

Der Punkt mit „notorisch“ trifft, würde ich sagen, voll und ganz zu.

Bis dann
Unikuss