Darf ich im Bad die Fliesen anbohren?

Mein Vermieter hat mein Bad neu gefliest. Nun möchte er, daß der Zustand erhalten bleibt und verbietet mir das Bohren in den Fliesen. Ich soll die Fugen dazu verwenden. Bei 20x25cm Fliesengröße habe ich nicht viel Möglichkeiten, einen Spiegelschrank etc. aufzuhängen.

Darf er mir das überhaupt verbieten? Gehört das nicht zur allgemeinen Nutzung?

bye
Micha

Hi Micha,

Fliesen anzubohren, wenn es notwendig ist, um z.B. einen Spiegelschrank anzubringen, ist nicht verboten.
Beim Auszug mußt du den früheren Zustand wieder herstellen. Zum Verschließen von Dübellöchern gibt es heute Materialen, nach deren Verwendung die ehemaligen Dübellöcher kaum mehr zu sehen sind.

Gruß,
Francesco

Aber Achtung!
Hallo Micha,

Du solltest schon (wenn es geht) die Löcher in der Fuge bohren, denn viele Fließen reißen und dann klappt´s nicht mehr so einfach mit dem Vermieter.

Also unbedingt beim Bohren aufpassen. Am besten fragst Du beim Fließenleger nach.

Gruß

Friedrich

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Mein Vermieter hat mein Bad neu gefliest. Nun möchte er, daß
der Zustand erhalten bleibt und verbietet mir das Bohren in
den Fliesen. Ich soll die Fugen dazu verwenden. Bei 20x25cm
Fliesengröße habe ich nicht viel Möglichkeiten, einen
Spiegelschrank etc. aufzuhängen.

Darf er mir das überhaupt verbieten? Gehört das nicht zur
allgemeinen Nutzung?

Hallo Micha,

ich wäre damit verdammt vorsichtig, denn wenn dein Vermieter im Mietvertrag festgehalten hat, dass Fliesen nicht angebohrt werden dürfen und du ihn ja unterschrieben hast, kann er dich bei Auszug haftbar machen.
Das kann u.U. teuer werden, nämlich dann, wenn es diese Fliesen in dieser Größe/Farbe nicht mehr nachzukaufen gibt oder aber wenn beim Lösen einzelner Fliesen der gesamte Fliesenspiegel beschädigt wird. Dann mußt du nämlich das Bad neu fliesen lassen…

" Das Durchbohren oder Anbohren von Kacheln oder Fliesen bedarf entgegen der vorherrschenden Meinung in der Mieterschaft regelmäßig der Zustimmung des Vermieters. Normale Dübellöcher können ohne nachhaltige Beschädigung wieder beseitigt werden, Kacheln und Fliesen bleiben auf Dauer durchbohrt. Der dadurch notwendige Austausch der Kacheln und Fliesen zur Herstellung des Anfangszustandes gestaltet sich schwierig, wenn nicht unmöglich, wenn z.B. das Material nicht mehr lieferbar ist. Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet, Ersatzfliesen oder Kacheln zu bevorraten. "

Quelle : http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_A-Z/Beschadig…

Sei einfach ein wenig kraetiv…es gibt Spiegelsachränke in den verschiedensten Formen und Maßen, du wirst sicher einen finden.

Du benötigst zum Aufhängen doch eh nur 2-3 Schrauben auf einer Höhe, das heißt also, dass du nur in einer Querfuge in der Höhe bohren mußt, in der du den Spiegelschrank aufhängen möchtest. Sollte also nicht das Problem darstellen…

Liebe Grüße,
Vanessa

Hallo Francesco,

Fliesen anzubohren, wenn es notwendig ist, um z.B. einen
Spiegelschrank anzubringen, ist nicht verboten.

Das ist so nicht richtig.

"Das Durchbohren oder Anbohren von Kacheln oder Fliesen bedarf entgegen der vorherrschenden Meinung in der Mieterschaft regelmäßig der Zustimmung des Vermieters. Normale Dübellöcher können ohne nachhaltige Beschädigung wieder beseitigt werden, Kacheln und Fliesen bleiben auf Dauer durchbohrt. Der dadurch notwendige Austausch der Kacheln und Fliesen zur Herstellung des Anfangszustandes gestaltet sich schwierig, wenn nicht unmöglich, wenn z.B. das Material nicht mehr lieferbar ist. Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet, Ersatzfliesen oder Kacheln zu bevorraten.

Zwar hat der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Anbringung eines Badspiegels usw. im Rahmen der üblichen Nutzung, doch muß er sich vorher erkundigen, ob es nicht andere sach-unf fachgerechte, schonendere, ebenso sichere Anbringungstechniken für das Möbelstück, etwa Bohren in Fugen oder moderne Klebetechniken, gibt und diese gegebenenfalls einsetzen. Andernfalls kann sich der Mieter schadenersatzpflichtig machen und hat dann neue Fliesen oder Kacheln einzusetzen. (LG Göttingen, WuM 90, 199 und AG Warendorf 1983, S. 235, andere Ansicht: AG Ibbenbüren WuM 1984, S. 196 für Bohrung für Handttuchhalter.)

Das Bohren in Kachel-oder Fliesenfugen ohne Beschädigung der Kacheln oder Fliesen ist grundsätzlich zulässig."

Greetings,
Vanessa

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Das Zitat klingt ja hart. Ich persönlich bin trotzdem der Meinung, daß das zum Wohnen dazugehört. Deshalb wurde ich gestern abend von der Arbeitswut gepackt. Nu isses zu spät :smile:

Sei einfach ein wenig kraetiv…es gibt Spiegelsachränke in
den verschiedensten Formen und Maßen, du wirst sicher einen
finden.

Nun ja, ich habe ja einen! Er hing auch schon 5 Jahre dran, ein edles Stück, kein Platsik-Becher. Bei den neuen Fliesen sind nun leider die Fugen zu hoch oder zu niedrig, also mitten rein.

Aber trotzdem vielen Dank für die ausführliche Nachricht!

bye
Micha

Hallo,

das Bohren in Fliesen ist ein heikles Unternehmen. Wenn der Untergrund der Fliese kleine Hohlraeume aufweist knallt dir die Fliese sofort durch (Schlagbohrer darfst du sowieso nicht einsetzen).

Besser ist es, die Bohrungen im Spiegelschrank anzupassen.

Gruss, Niels

Oh je…
Hallo nochmal :smile:

Das Zitat klingt ja hart. Ich persönlich bin trotzdem der
Meinung, daß das zum Wohnen dazugehört. Deshalb wurde ich
gestern abend von der Arbeitswut gepackt. Nu isses zu spät :smile:

Dann solltest du schnell versuchen in Erfahrung zu bringen, ob es diese Fliesen noch gibt und wenigstens ein paar davon ergattern…das spart beim Auszug eventuelle Kosten.

Und wenn du selber handwerklich nicht hochbegabt bist, wäre es schlau, du würdest diese Fliesen dann von einem Fachmann erneuern lassen, damit dir nicht zuviele Fliesen drumherum zerspringen…oder aber du einigst dich später mit deinem Nachmieter und verkaufst ihm den Spiegelschrank :wink:

Greetings,
Vanessa

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Hi Vanessa,

du hast selbst schon zwei gegensätzliche Urteile zitiert. Die Meinungen gehen auseinander.
Ich vertrete schon die Ansicht, dass es einem Mieter gestattet sein muß, seinen Spiegelschrank aufzuhängen.
Die Frage ist, ob die Dübellöcher in den Fliesen dazu führen, dass der Mieter beim Auszug die Fliesen erneuern muß oder ob er lediglich die Dübellöcher verschliessen muß.
Unter Abwägung der Güter und der Interessen kann ich mir vorstellen, dass bei besonderen und sehr teuren Fliesen eine Vereinbarung im Mietvertrag formuliert werden kann, dass diese Fliesen nicht durch Dübellöcher beschädigt werden dürfen.
Bei Standardfliesen, die in jedem Baumarkt erhältlich sind, würde ich das Interesse des Badbenutzers höher einschätzen. D.h. er kann seinen Spiegelschrank wie gewünscht anbringen und der Eigentümer muß die Dübellöcher hinnehmen.

Gruß,
Francesco

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Hallo nochmal :smile:

du hast selbst schon zwei gegensätzliche Urteile zitiert.

Warum zwei gegensätzliche Urteile ?

Die
Meinungen gehen auseinander.

Aber es ist klar definiert, dass es der vorherigen Erlaubnis des Vermieters bedarf…da der Vermieter aber bereits im Mietvertrag darauf eingegangen ist, versteht es sich wohl von selbst, dass er eben keine Erlaubnis erteilt.

Ich vertrete schon die Ansicht, dass es einem Mieter gestattet
sein muß, seinen Spiegelschrank aufzuhängen.

Aber selbstverständlich…in den Fugen ist ja auch nichts gegen Dübellöcher einzuwenden. Es gibt genügend Spiegelschränke in den verschiedensten Maßen.

Die Frage ist, ob die Dübellöcher in den Fliesen dazu führen,
dass der Mieter beim Auszug die Fliesen erneuern muß oder ob
er lediglich die Dübellöcher verschliessen muß.

Ich persönlich würde letzteres schlicht aus dem Grund nicht akzeptieren, weil es nach einigen Jahren doch sehr wüst aussehen kann.
Bei uns im Haus ziehen die Mieter ein und aus, jedenfalls ist es in den kleineren Wohnungen so. Die Fliesen in Bad und Küche waren nicht ganz billig. Nun hat Mieter A seinen Spiegelschrank da hängen, Mieter B hat einen mit andern Maßen und möchten ihn gerne dort aufhängen, Mieter C meint nun, er möchte ihn lieber an einer ganz anderen Stelle aufhängen usw. usf…wie sieht das denn dann nach ein paar Jahren aus ? Nein danke…Sinn macht es, wenn entweder ein Spiegelschrank mitvermietet wird oder noch besser, die Mieter einigen sich mit ihren Nachmietern und verkaufen das Teil, das sie dort angebracht haben.

Unter Abwägung der Güter und der Interessen kann ich mir
vorstellen, dass bei besonderen und sehr teuren Fliesen eine
Vereinbarung im Mietvertrag formuliert werden kann, dass diese
Fliesen nicht durch Dübellöcher beschädigt werden dürfen.

Diese Vereinbarung ist ja im Mietvertrag von Micha enthalten…

Bei Standardfliesen, die in jedem Baumarkt erhältlich sind,
würde ich das Interesse des Badbenutzers höher einschätzen.
D.h. er kann seinen Spiegelschrank wie gewünscht anbringen und
der Eigentümer muß die Dübellöcher hinnehmen.

Sehe ich genauso.

Greetings,
Vanessa

Böse Gemüter…
…würden bei Auszug auf die Idee kommen, ihre Haftpflicht Versicherung einzuschalten, weil beim Renovieren der Hammer irgendwie aus der Hand gerutscht ist und ein paar Fliesen beschädigt hat oder so ähnlich.
Aber wie gesagt, nur böse Gemüter…

Gruß
roland