Ich würde gerne wissen ob Morddrohungen strafbar sind. Wenn ja, was passiert dann wenn ich die entsprechende Person anzeige? Gibts dann so einen Verfügung dass er sich nicht weniger als x Meter an meine Wohnung heran darf? Wie lange dauert es, bis es zu so einem Beschluss kommt?
die Androhung eines Verbrechens ist nach § 241 Abs. 1 StGB strafbar (bis zu einem Jahr Kost und Logie in einer staatlichen Unterkunft bzw. Geldstrafe).
Ob Du eine solche Verfügung erwirken kannst, kann ich nicht beurteilen - es hängt immer vom Einzelfall ab. Automatisch (also Anzeige + gleichzeitige Verfügung, daß sich der schlimme Finger gefälligst von Dir bzw. Deiner Wohnung fernhalten soll) geht es allerdings nicht. Dazu müßtest Du auf Unterlassung klagen, meistens wird in solchen Fällen ohnehin zusammen mit der eigentlichen Klage ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Die Entscheidung darüber hast Du dann innerhalb von Stunden bzw. am nächsten Tag. Damit sie aber greift, muß sie erst einmal dem Übeltäter offiziell zugestellt werden. Darüber, ob die Klage nun begründet ist oder nicht, wird dann in dem sog. Hauptsache-Verfahren entschieden.
Morddrohungen sind strafbar. Fraglich istv nur, ob du diese behaupteten Drohungen beweisen kannst. Gibt es Zeugen? Sind die Drohungen schriftlich gemacht worden? Aufzeichnungen mit Tonbändern (Anrufbeantworter) sind zum Beispiel nicht als Beweise zugelassen.
Wenn aber die Morddrohungen bewiesen werden können und die Ernsthaftigkeit dieser Drohungen ist glaubhaft, dann würde das Gericht Maßnahmen anordnen, die geeignet sind oder sein sollen, dich vor dem Drohenden zu schützen. Dazu gehört auch die Anordnung, dass er sich dir bei Strafandrohung bis auf eine Entfernung von X Metern nicht nähern darf (genaue Details legt der Richter nach seinem Ermessen fest).
Im Wege der einstweiligen Verfügung kann dies sehr schnell gehen (innerhalb 7 Tage).
Mal im Ernst, ich weiß nicht genau, welche Strafe darauf steht. Soweit ich weiß, schreiten Behörden in Deutschland erst ein, wenn man schon tot in der Ecke liegt. Wie lange eine einstweilige Verfügung dauert weiß ich nicht. Möglich ist das. Hängt davon ab, wie ernst diese Sache zu nehmen ist. Nach Möglichkeit solltest Du jedoch Zeugen benennen können. Hier wird Dich Dein Anwalt (mit dem solltest Du reden) beraten können. Du kannst (würde ich auch machen) bei Deiner zuständigen Polizeidirektion Strafanzeige erstatten, dann müssen zunächst Ermittlungen eingeleitet werden. Aber auch hier solltest Du Zeugen haben.
Andernfalls könnte man Dir auch unterstellen, Du willst jemanden in die Pfanne hauen.
So long. Mehr fällt mir nicht ein.
Pass auf jeden Fall gut auf Dich auf.
Mathias
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die Androhung eines Verbrechens ist nach § 241 Abs. 1 StGB
strafbar (bis zu einem Jahr Kost und Logie in einer
staatlichen Unterkunft bzw. Geldstrafe).
§ 126 I 2 StGB verzeichnet für Morddrohung sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Nach meiner Erfahrung würde ich sagen, daß es net sonderlich lohnt die Staatsanwaltschaft einzuschalten, sondern wenn mußt du selbst aktiv werden!
Kommt natürlich auch darauf an, wie/in welcher Umgebung die Drohung gefallen ist…
Bei mir wurde das Verfahren trotz Zeugen einfach eingestellt!
Fraglich ist nur, ob du diese
behaupteten Drohungen beweisen kannst. Gibt es Zeugen? Sind
die Drohungen schriftlich gemacht worden?
Zeugen gibt es, ja.
Insgesamt 3. Und alle Drohungen sind nur mündlich gemacht worden.
Trotzdem traue ich der Person WIRKLICH alles zu. Wenn jemand nichts zu verlieren hat, ist man glaub ich zu allem fähig…