Hausordnung - definiere Winter...

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Nov 1999

Hallo Experts...

Zitat der Hausordnung: Das Haus wird im Sommer um 21.00 und im Winter um 19.00 Uhr abgeschlossen. (Punkt)

Heute bekomme ich ein nettes Schreiben vom Vermieter:
Am 17.11. wurde von Ihnen um 19.30 Uhr die Haus- und Gartentüre wieder nicht abgeschlossen. Ich bitte Sie, die Hausordnung zu beachten...bla...bla...

Also Leute: kann er mir was böses oder kann er mich mal???

Ideen?

Caroline

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Hausordnung -Fluchtweg???


    frag doch Deinen Briefeschreiber, wie er den Fluchtweg sicherstellt....
    oder hat die Haustüre einen "Panikhebel"?
    anders gefragt: wie stellt er sicher, dass die Leute nach "schliessstunde" noch aus dem Haus kommen?????
    Gruß Ayla. die hier auch mit dieser Frage kämpft!

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Hausordnung - definiere Winter...

    Hi Caroline,

    ich würde sagen, der Vermieter soll sich mal nicht so aufregen, denn der Beginn des Winters ist laut Kalender erst im Dezember. Wenn er irgendetwas anderes mit "Sommer" und "Winter" meint ( z.B. die Zeitumstellung), dann soll er dies auch so in die Hausordnung reinschreiben. Schließlich ist es nicht Deine Aufgabe, eine schwammige Hausordnungen auszulegen.
    Jetzt allerdings weißt Du natürlich aufgrund des Schreibens, was er meint, insofern solltest du jetzt vielleicht sicherheitshalber früher absperren.

    Viele Gruesse,
    Bettina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Hausordnung - definiere Winter...

      Hallo Bettina

      danke fuer Deine Antwort. Ich habe allerdings nicht vor frueher abzuschliessen. Und wieso schreibst Du "sicherheitshalber"? Wovor "sicher"?
      Ich habe naemlich schon seit Monaten krach, weil mein Vermieter meint ich muesste *immer* abschliessen, am liebsten auch noch zum Muell wegbringen ;o)
      Es nervt tatsaechlich bei jedem Klingeln durchs haus und durch den Garten zur Strasse zu wetzen um meine Gaeste einzulassen...
      Wie Du schon sagst: es ist sehr schwammig formuliert. Ich definiere Winter halt anders (Dez-Maerz), den Sommer von (Jun-Sept) und im Fruehling und Herbst brauche ich gar nicht abzusperren (?!)

      Gruss Caro
      ich würde sagen, der Vermieter soll sich
      mal nicht so aufregen, denn der Beginn
      des Winters ist laut Kalender erst im
      Dezember. Wenn er irgendetwas anderes mit
      "Sommer" und "Winter" meint ( z.B. die
      Zeitumstellung), dann soll er dies auch
      so in die Hausordnung reinschreiben.
      Schließlich ist es nicht Deine Aufgabe,
      eine schwammige Hausordnungen auszulegen.
      Jetzt allerdings weißt Du natürlich
      aufgrund des Schreibens, was er meint,
      insofern solltest du jetzt vielleicht
      sicherheitshalber früher absperren.

      Viele Gruesse,
      Bettina



      Hallo Experts...

      Zitat der Hausordnung: Das Haus wird im
      Sommer um 21.00 und im Winter um 19.00
      Uhr abgeschlossen. (Punkt)

      Heute bekomme ich ein nettes Schreiben
      vom Vermieter:
      Am 17.11. wurde von Ihnen um 19.30 Uhr
      die Haus- und Gartentüre wieder nicht
      abgeschlossen. Ich bitte Sie, die
      Hausordnung zu beachten...bla...bla...

      Also Leute: kann er mir was böses oder
      kann er mich mal???

      Ideen?

      Caroline

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Re^3: Hausordnung - definiere Winter...

        Hallo Caroline,

        mit "sicherheitshalber" meinte ich nicht die Einbrecher, sondern daß Du so dem Vermieter schon gar keinen Grund für eine eventuelle Kündigung gibst.
        Grundsätzlich kann der Vermieter alles mögliche in seine Hausordnung reinschreiben, auch z.b. dass die Haustüre immer geschlossen sein soll, sowas ist durchaus üblich. Allerdings kennt er sich selbst wohl mit Formulierungen nicht so gut aus, sonst hätte er bedacht, daß es eben 4 Jahreszeiten gibt, und nicht nur zwei.
        Wenn er sich mal wieder aufregt, mach ihn doch einfach mal auf seine doch ziemlich unklar formulierte Hausordnung aufmerksam.

        Viele Gruesse,

        Bettina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
    Re: Hausordnung - definiere Winter...

    Hallo
    vorab nicht alles was in einer Hausordnug drin steht muß auch richtig und/oder legal sein.
    Du beschreibst nur dein Problem hier,was ja auch richtig ist,aber wir kennen das Haus nicht,ich meine deine ganze Nahe Umgebung,warum der Vermieter so was will.
    Besteht eine gewisse Gefährdung für die Anwohner.......
    vielleicht solltest du das mal kund machen um objektiver sowas beurteilen zu können
    Freundlichen Gruß
    Ralf

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