Was ist denn ein 'Sühneverfahren'?
Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Jun 2001
Ich habe von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Schreiben bekommen, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer von mir erstatteten Strafanzeige wegen Beleidigung "mangels öffentlichem Interesse" keine Anklage gegen den Beschuldigten erhoben wird. Sofern ich die Angelegenheit weiterverfolgen will, möge ich eine privatrechtliche Klage anstrengen, muss aber zuvor zwingend ein "Schuld- und Sühneverfahren" bei der öffentlichen Rechtsauskunfts- und Beratungsstelle beantragen.
Meine Frage: was ist dieses "Sühneverfahren"? Wo sind die Rechtsgrundlagen? Wie ist der Verlauf? Besteht Anwaltspflicht? Werden Gebühren fällig? Gibt es Fristen?
Wer kann mir helfen?
Georg
