Verjährung einer Fehlbuchung

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Nov 1999

Wenn die eigene Bank sich vertut und eine Überweisung zweimal gutschreibt - kann sie das jederzeit wieder abbuchen, sobald sie den Fehler merkt, oder gibt es da eine 'Verjährung'?

Danke, Paul

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Verjährung einer Fehlbuchung

    Hallo Paul,

    die gibt es, allerdings beträgt sie 30 Jahre.

    Bettina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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