Begräbniskosten

Hallo,
mein Schwiegervater ist im Pflegeheim verstorben, er war nicht krankenversichert und er hatte einen Betreuer, welcher vom Sozialgericht bestellt wurde.
Wer ist nun für die Begräbniskosten zuständig ? Meine Frau bezieht ALHI, ihre Schwester ist AZUBI, also ist kein Geld da.
Wie ist die rechtliche Lage in so einem Fall ? Das Sozialamt will eine vollständige Darstellung der Finanzen, (schlimmer als das Finanzamt) auch von mir und dem Freund der Schwester meiner Frau, um vielleicht etwas beizusteuern. Das sehe ich nicht ein !
Für ein paar erläuternde Worte wäre ich dankbar.
Bis bald

Andreas

Hi Andreas,

das Sozialamt übernimmt die Begräbniskosten, wenn eine Bedürftigkeit gegeben ist. Dazu muß es die Familieneinkommen der Angehörigen (die beiden Töchter) prüfen. Zum Familieneinkommen zählt aber leider auch dein Einkommen sowie bei deiner Schwägerin das Einkommen des Freundes, soweit sie in einer Lebensgemeinschaft zusammen wohnen.
Es ist nichts ehrenrühriges, sein Einkommen auf den Tisch zu legen. Ein paar Nachweise und Formulare und die Sache ist durch.
Alternativ würde deine Frau bzw. ihre Schwester die Kosten tragen müssen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco

das Sozialamt übernimmt die Begräbniskosten, wenn eine
Bedürftigkeit gegeben ist.

Wo ist denn da die Grenze ?
Ich bin der einzige Verdiener in unserer 6-köpfigen Familie…

Dazu muß es die Familieneinkommen

der Angehörigen (die beiden Töchter) prüfen. Zum
Familieneinkommen zählt aber leider auch dein Einkommen

ich habe aber doch nicht den Schwiegervater geheiratet !!!
Und was ist mit den Geschwistern des Verstorbenen ?

sowie
bei deiner Schwägerin das Einkommen des Freundes, soweit sie
in einer Lebensgemeinschaft zusammen wohnen.

Und wenn sie sich morgen trennen ??? Was dann ?

Es ist nichts ehrenrühriges, sein Einkommen auf den Tisch zu
legen. Ein paar Nachweise und Formulare und die Sache ist
durch.

Von wegen paar Nachweise, die wollen alles wissen, da muss ich meine ganzen Aktenordner durcharbeiten …

Alternativ würde deine Frau bzw. ihre Schwester die Kosten
tragen müssen.

Aber die haben doch kein Geld !!!
Wo steht das ? Was ist, wenn sie einfach nichts in Auftrag geben und auch nichts bezahlen ?

Fragen über Fragen …

ein nichtverstehender

Andreas

Hi Andreas,

die Bedürftigkeitsfrage ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Dort findest du im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) all diese Bestimmungen.
Herangezogen für die Begräbniskosten werden nur die Kinder und die Eltern des Verstorbenen, also die Verwandten der auf- und absteigenden Linie.
In eurem Fall betrifft das deine Frau und deine Schwägerin. Brüder und Schwestern des Verstorbenen spielen keine Rolle.
Wenn ihr nichts unternehmt, erfolgt die Bestattung durch Veranlassung der Gemeinde und deine Frau/Schwägerin erhalten die Rechnung von der Stadt- oder Gemeindekasse.
Bei den Betroffenen wird jeweils das Familieneinkommen festgestellt. Jetzt kommst du ins Spiel. Dein Einkommen zählt als Familieneinkommen deiner Frau mit. Du mußt nichts nachweisen, aber deine Frau. Andererseits, wie soll sie es ohne deine Mitwirkung nachweisen können?
Wenn ihr eine 6-köpfige Familie seid und du ein durchschnittliches Einkommen hast, müßte ein Antrag bei Sozialamt eigentlich erfolgreich sein.
Deine weitere Frage: …und wenn sie sich morgen trennen?
Ja, dann zählt das Einkommen des Freundes natürlich nicht mehr mit. Aber ein entsprechender Nachweis, dass sie nicht mehr zusammen wohnen, müßte erbracht werden.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

die Bedürftigkeitsfrage ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Dort
findest du im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) all diese
Bestimmungen.

Jetzt wird mir das schon verständlicher, auch wenn es mir nicht so gefällt …

Danke für Deine schnelle und fachkundige Antwort.

Andreas

Wie Francesco schon sagte, zahlt das Sozialamt die Beerdigung, wenn kein Sterbegeld von Krankenkasse oder sonstiger Versicherung gezahlt wird und kein Vermögen des Verstorbenen da ist.
Allerdings sind nur die Erben kostenersatzpflichtig.
Das ergibt sich aus § 15 BSHG:
§ 15 Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung sind zu übernehmen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Die „hierzu Verpflichteten“ sind nämlich die Erben. Da ich davon ausgehe, dass dein Schwiegervater nichts zu vererben hatte, solte deine Frau schnellstens zum Amtsgericht gehen und offiziell das Erbe ausschlagen. Dann kann sie auch nicht zu den Beerdigungskosten herangezogen werden. Natürlich darf sie auch nicht die Beerdigung veranlassen (Bestatter beauftragen usw.; das muss aber das Heim machen, wenn es sonst keiner tut).

Ciao
Magenta

Hallo,

Allerdings sind nur die Erben kostenersatzpflichtig.
Das ergibt sich aus § 15 BSHG:
§ 15 Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung sind zu übernehmen,
soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann,
die Kosten zu tragen.

Die „hierzu Verpflichteten“ sind nämlich die Erben. Da ich
davon ausgehe, dass dein Schwiegervater nichts zu vererben
hatte, solte deine Frau schnellstens zum Amtsgericht gehen und
offiziell das Erbe ausschlagen. Dann kann sie auch nicht zu
den Beerdigungskosten herangezogen werden. Natürlich darf sie
auch nicht die Beerdigung veranlassen (Bestatter beauftragen
usw.; das muss aber das Heim machen, wenn es sonst keiner
tut).

da wird doch schon Licht …
tatsächlich haben wir nächste Woche einen Termin beim Gericht, um das Erbe auszuschlagen, da nur Schulden verhanden sind.
Nur hat es noch keiner für notwendig erachtet, uns über die Zusammenhänge aufzuklären.
Irgend etwas hat meine Frau aber schon unterschrieben, muss sie dann mal fragen.
Danke für die gute Info !

Andreas