Taschengeld für Jugendliche?

Mich interessiert, ob es eine gesetzliche „Taschengeldvorgabe“ für Eltern von Jugendlichen zwischen 16-18 Jahren gibt.
Wenn ja, wieviel und wo ist es festgelegt?
Dürfen Eltern außerdem ihren Kindern (diesen Alters) das Essen
rationieren, d.h. ausgesuchte (im Haushalt vorhandene) Nahrungsvorräte vorenthalten?
Im Grunde bedürfte es ja gar keiner solcher Bestimmungen, doch leider gibt es in der Realität immer wieder traurige Ausnahmen.
Ist die Situation untragbar und das Kind würde ausziehen
(besucht jedoch weiterhin die Schule (Hochschulreife)), sind
die Eltern (Normalverdiener) dann unterhaltspflichtig?
Zu welchen Anteilen?

Vielen Dank!

Guten Tag,

Mich interessiert, ob es eine gesetzliche „Taschengeldvorgabe“
für Eltern von Jugendlichen zwischen 16-18 Jahren gibt.
Wenn ja, wieviel und wo ist es festgelegt?

Nein, gesetzliche Vorgaben gibt es nicht.

Dürfen Eltern außerdem ihren Kindern (diesen Alters) das Essen
rationieren, d.h. ausgesuchte (im Haushalt vorhandene)
Nahrungsvorräte vorenthalten?

Wie soll ich das verstehen? Die Eltern Brot mit Wurst und Schinken und die Kinder nur Brot??

Ist die Situation untragbar und das Kind würde ausziehen
(besucht jedoch weiterhin die Schule (Hochschulreife)), sind
die Eltern (Normalverdiener) dann unterhaltspflichtig?

Grundsätzlich ja, es ist jedoch zu beachten, dass die Eltern bei Kindern unter 18 das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Wer dennoch auszuiehen will, muss sich die Erlaubnis woanders holen (ich meine, das Vormundschaftsgericht ist zuständig - genaueres kann aber ein Anwalt oder (billiger) erst einmal das Jugendamt sagen)

dto.

Zu welchen Anteilen?

Vielen Dank!

Gerne

Gruß
HaWeThie

Hi Patrick,

es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Höhe des Taschengeldes. Gesetzlich ist lediglich geregelt, dass Kinder/Jugendliche im Rahmen ihres Taschengeldes über diesen Betrag frei verfügen können. Das ist aber eine Wirkung nach aussen. Der Gesetzgeber will damit nur verhindern, dass ein Jugendlicher ein schriftliches Einverständnis der Eltern vorlegen muß, wenn er sich an einem Kiosk einen Kaugummi kauft.

Das Rationieren von Essensvorräten ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Warum auch? Die Familie entscheidet über ihren Lebenswandel selbst. Wenn ein Haushaltsvorstand es für notwendig hält, eine Rationierung einzuführen, ist das sein gutes Recht. Behörden haben nur dann die Berechtigung, in die Lebensführung einer Familie einzugreifen, wenn erkennbare Mißstände aufgetreten sind (z.B. Unterernährung der Kinder).
Wenn das auszugswillige Kind noch keine 18 Jahre alt ist, bedarf es der Einwilligung der Eltern (zum Sorgerecht gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht).
Wenn die Eltern einverstanden sind oder das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann und darf das Kind ausziehen.
Die Eltern sind unterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle

http://www.duesseldorfertabelle.de

Dort kannst du den entsprechenden Unterhalt einkommensabhängig und abhängig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten ablesen.

Gruß,
Francesco