ein Hausmeister mir 120 DM wegen nicht erfolgter Renovierung abnehmen will.
Ich ihm sage, 120 DM sind zuviel.
Er mir sagt, 120 sind nicht zuviel.
Wenn ich das nicht zahle, kann die Wohnung nicht abgenommen werden und dann müßte dies und jenes eigentlich noch gemacht werden und das alles würde nachher wesentlich teurer
werden.
Diese Zahlung ging an keine Hausverwaltung.
Wie nennt man diese Vorgehensweise und ist sie
rechtlich in Ordnung?
Danke für eine Antwort!
Gruß
Caro
Hallo Carolin,
Erpressung und Nötigung hören sich schlimm an, gehen wohl auch an der Sache vorbei. Nenne es Kuhhandel, dann fällt es nicht so schwer.
Wenn es tatsächlich noch Mängel gibt, zu deren Beseitigung Du verpflichtet bist, kostet jede Kleinigkeit leicht mehr als 120 DM. Wenn Du gegen 120 DM Bakschisch, Trinkgeld - nenne es wie Du willst - ein Abnahmeprotokoll bekommst, das Dir die einwandfreie Übergabe bescheinigt, würde ich nicht mehr in juristischen Kategorien denken.
Eine Sache endgültig abzuschließen und Ruhe zu haben, hat manchmal seinen Preis. Der andere Weg geht auch: Ganz korekt, alles pfenniggenau abgerechnet, protokolliert und nochmal nachgebessert - Du must selbst wissen, was Dir lieber ist.
Gruß
Wolfgang
Hi Caro,
Wolfgang hat die Sache auf den Punkt gebracht. Besser kann man es nicht mehr erklären. Es ist doch von den persönlichen Zielen abhängig, wie man sich verhält. Hier stehen eindeutig nur wirtschaftliche Ziele im Vordergrund, also so wenig Geld wie möglich bezahlen zu müssen.
Da nehme ich lieber eine Erpressung in Kauf, als in einem Gerichtsverfahren mit dem riesigen Aufwand Recht zu bekommen und am Ende viel mehr bezahlen zu müssen.
Dazu gibt es die schöne Novelle von Heinrich von Kleist „Michael Kohlhaas“.
Gruß,
Francesco
Ihr habt nicht ganz unrecht, aber
genau das ist der Punkt.
Es geht mir nicht um die 120 DM, sondern
um die Art und Weise, wie ich um die 120 DM
erleichtert werde.
Versteht Ihr das?
Wahrscheinlich schon, wenn Ihr Euch mal kurz reindenkt?
Genau genommen, suche ich auch eine Möglichkeit, daß
der Hausmeister nicht nur um die 120 DM Angst haben muß.
Aber vielen Dank für Euren Beitrag!
Gruß
Caro
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Hi Caro,
dann müßtest du dem Hausmeister diesen Erpressungsversuch nachweisen können. Eventuell durch Zeugen, die das bestätigen können oder Indizien, die ganz eindeutig keinen anderen Schluß zulassen.
Das allerdings wird dir wahrscheinlich schwer fallen. Dann stehen deine Behauptung und die des Hausmeisters sich einander gegenüber, und du hast die schlechteren Karten.
Ein Staatsanwalt würde hier kein Ermittlungsverfahren eröffnen.
Gruß,
Francesco
Hallo Caro,
um mich an Francescos Worte anzulehnen: Bitte doch diese Person, Dir diese Zahlung über 120,- DM sowie den Grund dafür schriftlich zu geben oder lass’ ihn seine Forderung vor Zeugen wiederholen. Dann sollte sich herausstellen, wie ernst er es damit meint.
Marco