Rechtspr. zu Unfall bei Kfz-Leasing ges

Hallo,

suche schon eine Weile nach Rechtsprechung zu folgender Fragestellung:

  1. Teilweise Rückerstattung Mietsonderzahlung nach Totalschaden Leasingfahrzeug mit anschl. Kündigung Leasingvertrag

  2. Anspruch auf Erstattung des durch den Leasingnehmer erreichten Mehrwerts bei Verwertung des Schrottfahrzeugs, wenn Leasinggeber dadurch überkompensiert wird.

Zu 1. habe ich nur eine in etwa vergleichbare Geschichte gefunden, bei der es um vorzeitige Auflösung des Vertrages wegen Nichtigkeit ging. Dies ist auch relativ klar, da Sonderzahlung eine Vorauszahlung auf die weiteren Raten ist und bei vorzeitiger Auflösung der auf noch nicht fällige Raten entfallende Anteil zurück zu erstatten ist.

Zu 2. habe ich noch gar nichts (es geht darum, dass der LG als Eigentümer des Fahrzeugs natürlich nach Totalschaden Anspruch auf die Versicherungssumme hat, aber durch vom LN erreichte Verhandlungen das Wrack teuerer verkauft wurde als nach Gutachten. Es stellt sich somit die Frage, wem der zusätzliche Erlös zusteht).

Bitte nur Rechtsprechung mit Quellenangabe oder belegte Literaturmeinungen.

Gruß vom Wiz

Was, Du brauchst Hilfe???
Hallo Wiz,

ich muß mich schon sehr wundern. Du verlangst von mir (als Mitglied bei w-w-w) Hilfe in Deinem Fachgebiet? Wo Du doch derjenige bist der sich bestens in Rechtsfällen auskennen sollte. Vielleicht brauchst Du meine Hilfe um nachher Deinem Mandanten eine schöne Rechnung schreiben zu können? Ja wo bleibe denn ich dabei?

Verlangst Du allen Ernstes von mir das ich Dir helfen soll? Ich unwissender, falschantwortenter und gesetzesbeugender Nutzer.

Nein, von mir bekommst Du keine Antwort weil:

Am Ende verklagst Du mich noch auf eine falsche Antwort und dieses Risiko ist mir einfach zu hoch.

Gruß

Friedrich *fachmanninseinemwissensgebiet*
Angehender Finanzierungs- und Leasingwirt (Dipl. VWA)
Angehender Leasingfachwirt (Dipl. IHK)

P. S.: Für all diejenigen die nicht wissen was ich meine habe ich einmal einen Kommentar von Wiz kopiert. Hier ist er:--------------------------------------------------------------------------------
Hallo,

tummle mich jetzt hier einige Wochen, nachdem bestwatcher.de dicht gemacht hat und habe mich meiner Ausbildung entsprechend auch als Rechtsexperte eingetragen. Leider stelle ich aber fest, dass das Brett Recht hautsächlich zur Rechtsberatung in konkreten Fällen benutzt wird und auch durch Leute, die offenbar davon keine Ahnung haben, Rechtsberatung hier durchgeführt wird. Auch werde ich ständig per Mail aufgefordert in einer gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Weise Einzelfallberatungen zu erbringen. Hierfür darf und kann ein solches Angebot nicht da sein! Ein Brett „Recht“ darf im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes lediglich allgemeine Rechtsfragen aufgreifen.

Ich will ja hier überhaupt nicht die böse Keule der Abmahnung bzw. der Strafvorschriften des Gesetzes rausholen, aber ich denke doch, dass man dieses Gesetz aus gutem Grund respektieren sollte und demenstprechend dagegen verstoßende Äußerungen (Fragen wie Antworten) löschen sollte.

Natürlich denkt man bei diesem Gesetz zunächst an die Absicherung der Pfründe der Anwälte und es lässt sich auch überhaupt nicht bestreiten, dass dieses Gesetzt den Anwälten den Verdienst sichert. Dies gibt es aber auch in beinahe allen anderen Berufen, wie z.B. bei Steuerberatern (ebenfalls hier ein Problem), Ärzten (ohne Approbation darf ich auch nicht als Arzt arbeiten) oder selbst im Handwerk (keine Betriebsführung ohne Meistertitel), etc.

Aber das Gesetz hat eine viel wichtigere andere Seite, nämlich die des Schutzes des Mandaten vor falscher Beratung. Wenn ich immer wieder die Beschwerden über schlechte Anwälte lese, dann frage ich mich wirklich, wie man sich, wenn man schon bei den Profis so viel schwarze Schafe vermutet, in Dingen, bei denen es oft um viel Geld geht, auf Meinungen beliebiger unbekannter Dritter verlassen kann, deren Qualifikation man überhaupt nicht einschätzen noch anhand objektiver Kriterien beurteilen kann und die man insbesondere auch nicht für eine Falschauskunft haftbar machen kann, weil weder ein Mandatsvertrag existiert, noch der Beratende eine Pflicht hat, sich gegen entsprechende Ansprüche zu versichern und somit auch im Falle des Falles zahlungsfähig ist. Ich habe hier so viele Antworten gelesen, die vollkommen falsch waren und die geeignet sind den Ratsuchenden in Porzesse zu treiben, in denen er überhaupt keine Chance hat, bzw. umgekehrt ihn von der Rechtsverfolgung in Fällen mit guten Chancen fälschlich abhalten oder sogar zu Dingen auffordern, die strafbar sind, dass ich dies hier doch einmal los werden muss.

Ich weiß, mit so einer Meinung macht man sich hier vielleicht keine Freunde, aber ich denke doch, dass man hierüber einmal nachdenken sollte und ob es nicht besser wäre, darauf hinzuweisen, dass es eine Erstberatungsgebühr beim Anwalt gibt, anstatt hier wild drauf los mutmaßen zu lassen. (Ich selbst würde hiervon übrigens nicht profitieren, weil ich keine Privatmandate annehme). Sicherlich geben sich hier alle Mühe und ich gehe davon aus, dass hier niemand andere mit Absicht falsch berät, aber das gegenteil von gut ist eben oft gut gemeint. Der Jurist bezeichnet so etwas dann als fahrlässig, was aber eben nicht dazu führt, dass man von jeglicher Schuld frei wäre, sondern trotzdem haftet.

Gruß vom Wiz

Virtuelles Sternchen! o.T.
.

Hallo Friedrich,

keine Ahnung zu haben ist nicht unbedingt etwas, mit dem man auch noch protzen sollte! Wenn Du knapp so viel von der Diskussion um die Frage des Rechtsberatungsgesetzes verstanden hättest, wie Du vorgibst, dann würde Dir auffallen, dass ich hier nur und mit extra Hinweis sogar ausschließlich nach Rechtsprechungs-Fundstellen gefragt habe. Speziell von Dir verlange ch sicher keine Hilfe, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Zugang zu entsprechenden Fundstellen hast.

Weiterhin habe ich überhaupt niemanden hier nach seiner privaten Meinung zu einem konkreten Fall - und nur darum ging die Diskussion zum Thema Rechtsberatungsgesetz - gebeten. Auch habe ich nie behauptet, von allen Rechtsgebieten etwas zu verstehen. Ganz im Gegenteil: Gerade weil ich selbst ein strenger Verfechter der Linie bin, Fachleute mit komplizierteren Dingen zu betrauen und selbst als Unternehmensjurist eher die Rolle eines Projektmanagers wahrnehme, hüte ich mich im Gegensatz zu anderen Leuten davor, Rechtsrat in Bereichen zu geben, von denen ich selbst zwar sicher noch deutlich mehr als Ottonormal-Rechtslaie verstehe, aber ganz genau weiß, dass es für eine saubere und umfassende juristische Auskunft nicht reicht. Aber die Erkenntnis nicht alles wissen zu können liegt wahrscheinlich jenseits Deines geistigen Horizonts.

Und was die Sache mit Mandaten und Rechnung schreiben angeht, lass stecken. Du wirst es wohl nie lernen, dass ich keinerlei solche Geschäftstätigkeit entwickeln werde. Hier geht es einfach nur um eine Überlegung, ob ich in einer kleinen hausinternen Sache diese aufgrund einer zu geringen Summe auf sich beruhen lasse oder ob es sich lohnt, die Sache zu verfolgen.

Gruß vom Wiz

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Unzulässige Rechtsberatung??
Hi!

Nur kurz zu der Sache mit der unzulässigen Rechtsberatung:

was hier legal oder illegal abläuft, ist wohl eher durch ein ordentliches Gericht zu beurteilen. Solche Moralkeulen und Pauschalanklagen sind schlichtweg fehl am Platze und führen den Sinn, der diesem Forum zugrunde liegt, nämlich Hilfestellungen zu geben, ad absurdum.

Der Großteil der hier gestellten Fragen läßt sich mit „es lohnt sich / es lohnt sich nicht, hier einen Anwalt zu Rate zu ziehen“ beantworten.
Ist die Antwort ausführlicher - bestens!
Das ist dann aber das Problem des hier antwortenden Juristen. Ist der Helfende kein fertiger Jurist, ist der hier von Dir erkannte Straftatbestand ohnehin nicht gegeben.

Es geht m.E. primär darum, Erfolgsaussichten zu klären. Wenn dann ein hier eingetragener Jurist antwortet: „die Gesetzeslage ist so und so (leicht nachzulesen), daher würde ich an Deiner Stelle mal darüber nachedenken… (keine konkrete Beratung, nur ein netter privater Tip)“, kann das wohl kaum als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden. Und wenn das dann doch mal jemand anders sehen sollte, würde ich als Anwalt hier einfach eine Rechnung schreiben. Warum soll eine Rechtsberatung via I-Net illegal sein?

Ich denke also, man sollte die Sache nicht allzu eng sehen, denn in den meisten Fällen wird man sich nicht vollständig auf die hier im Forum geposteten Meinungen verlassen, sondern sie als einen Mosaikstein bei der persönlichen Meinungsbildung berücksichtigen.
Teuer für den Fragenden wird das hier also eher selten, vermute ich.

Grüße,

Mathias

keine Ahnung zu haben ist nicht unbedingt etwas, mit dem man
auch noch protzen sollte! Wenn Du knapp so viel von der
Diskussion um die Frage des Rechtsberatungsgesetzes verstanden
hättest, wie Du vorgibst, dann würde Dir auffallen, dass ich
hier nur und mit extra Hinweis sogar ausschließlich nach
Rechtsprechungs-Fundstellen gefragt habe. Speziell von Dir
verlange ch sicher keine Hilfe, denn ich kann mir nicht
vorstellen, dass Du Zugang zu entsprechenden Fundstellen hast.

Weiterhin habe ich überhaupt niemanden hier nach seiner
privaten Meinung zu einem konkreten Fall - und nur darum ging
die Diskussion zum Thema Rechtsberatungsgesetz - gebeten. Auch
habe ich nie behauptet, von allen Rechtsgebieten etwas zu
verstehen. Ganz im Gegenteil: Gerade weil ich selbst ein
strenger Verfechter der Linie bin, Fachleute mit
komplizierteren Dingen zu betrauen und selbst als
Unternehmensjurist eher die Rolle eines Projektmanagers
wahrnehme, hüte ich mich im Gegensatz zu anderen Leuten davor,
Rechtsrat in Bereichen zu geben, von denen ich selbst zwar
sicher noch deutlich mehr als Ottonormal-Rechtslaie verstehe,
aber ganz genau weiß, dass es für eine saubere und umfassende
juristische Auskunft nicht reicht. Aber die Erkenntnis nicht
alles wissen zu können liegt wahrscheinlich jenseits Deines
geistigen Horizonts.

Und was die Sache mit Mandaten und Rechnung schreiben angeht,
lass stecken. Du wirst es wohl nie lernen, dass ich keinerlei
solche Geschäftstätigkeit entwickeln werde. Hier geht es
einfach nur um eine Überlegung, ob ich in einer kleinen
hausinternen Sache diese aufgrund einer zu geringen Summe auf
sich beruhen lasse oder ob es sich lohnt, die Sache zu
verfolgen.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

ich muß mich schon sehr wundern. Du verlangst von mir (als
Mitglied bei w-w-w) Hilfe in Deinem Fachgebiet? Wo Du doch
derjenige bist der sich bestens in Rechtsfällen auskennen
sollte. Vielleicht brauchst Du meine Hilfe um nachher Deinem
Mandanten eine schöne Rechnung schreiben zu können? Ja wo
bleibe denn ich dabei?

Verlangst Du allen Ernstes von mir das ich Dir helfen soll?
Ich unwissender, falschantwortenter und gesetzesbeugender
Nutzer.

Nein, von mir bekommst Du keine Antwort weil:

Am Ende verklagst Du mich noch auf eine falsche Antwort und
dieses Risiko ist mir einfach zu hoch.

Gruß

Friedrich *fachmanninseinemwissensgebiet*
Angehender Finanzierungs- und Leasingwirt (Dipl. VWA)
Angehender Leasingfachwirt (Dipl. IHK)

P. S.: Für all diejenigen die nicht wissen was ich meine habe
ich einmal einen Kommentar von Wiz kopiert. Hier ist
er:--------------------------------------------------------------------------------
Hallo,

tummle mich jetzt hier einige Wochen, nachdem bestwatcher.de
dicht gemacht hat und habe mich meiner Ausbildung entsprechend
auch als Rechtsexperte eingetragen. Leider stelle ich aber
fest, dass das Brett Recht hautsächlich zur Rechtsberatung in
konkreten Fällen benutzt wird und auch durch Leute, die
offenbar davon keine Ahnung haben, Rechtsberatung hier
durchgeführt wird. Auch werde ich ständig per Mail
aufgefordert in einer gegen das Rechtsberatungsgesetz
verstoßenden Weise Einzelfallberatungen zu erbringen. Hierfür
darf und kann ein solches Angebot nicht da sein! Ein Brett
„Recht“ darf im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes lediglich
allgemeine Rechtsfragen aufgreifen.

Ich will ja hier überhaupt nicht die böse Keule der Abmahnung
bzw. der Strafvorschriften des Gesetzes rausholen, aber ich
denke doch, dass man dieses Gesetz aus gutem Grund
respektieren sollte und demenstprechend dagegen verstoßende
Äußerungen (Fragen wie Antworten) löschen sollte.

Natürlich denkt man bei diesem Gesetz zunächst an die
Absicherung der Pfründe der Anwälte und es lässt sich auch
überhaupt nicht bestreiten, dass dieses Gesetzt den Anwälten
den Verdienst sichert. Dies gibt es aber auch in beinahe allen
anderen Berufen, wie z.B. bei Steuerberatern (ebenfalls hier
ein Problem), Ärzten (ohne Approbation darf ich auch nicht als
Arzt arbeiten) oder selbst im Handwerk (keine Betriebsführung
ohne Meistertitel), etc.

Aber das Gesetz hat eine viel wichtigere andere Seite, nämlich
die des Schutzes des Mandaten vor falscher Beratung. Wenn ich
immer wieder die Beschwerden über schlechte Anwälte lese, dann
frage ich mich wirklich, wie man sich, wenn man schon bei den
Profis so viel schwarze Schafe vermutet, in Dingen, bei denen
es oft um viel Geld geht, auf Meinungen beliebiger unbekannter
Dritter verlassen kann, deren Qualifikation man überhaupt
nicht einschätzen noch anhand objektiver Kriterien beurteilen
kann und die man insbesondere auch nicht für eine
Falschauskunft haftbar machen kann, weil weder ein
Mandatsvertrag existiert, noch der Beratende eine Pflicht hat,
sich gegen entsprechende Ansprüche zu versichern und somit
auch im Falle des Falles zahlungsfähig ist. Ich habe hier so
viele Antworten gelesen, die vollkommen falsch waren und die
geeignet sind den Ratsuchenden in Porzesse zu treiben, in
denen er überhaupt keine Chance hat, bzw. umgekehrt ihn von
der Rechtsverfolgung in Fällen mit guten Chancen fälschlich
abhalten oder sogar zu Dingen auffordern, die strafbar sind,
dass ich dies hier doch einmal los werden muss.

Ich weiß, mit so einer Meinung macht man sich hier vielleicht
keine Freunde, aber ich denke doch, dass man hierüber einmal
nachdenken sollte und ob es nicht besser wäre, darauf
hinzuweisen, dass es eine Erstberatungsgebühr beim Anwalt
gibt, anstatt hier wild drauf los mutmaßen zu lassen. (Ich
selbst würde hiervon übrigens nicht profitieren, weil ich
keine Privatmandate annehme). Sicherlich geben sich hier alle
Mühe und ich gehe davon aus, dass hier niemand andere mit
Absicht falsch berät, aber das gegenteil von gut ist eben oft
gut gemeint. Der Jurist bezeichnet so etwas dann als
fahrlässig, was aber eben nicht dazu führt, dass man von
jeglicher Schuld frei wäre, sondern trotzdem haftet.

Gruß vom Wiz

1 „Gefällt mir“

Nein, ich nicht *fgggg*
Hallo Wiz,

Hallo Friedrich,

keine Ahnung zu haben ist nicht unbedingt etwas, mit dem
man auch noch protzen sollte!

Schön das Du mein Posting so interpretierst. Zeigt es doch allen
wie gut Du lesen kannst. Aber ob Du es glaubst oder nicht: Ohne
groß nachdenken zu müssen sind mir gleich 3 Punkte aufgefallen
die Du hättest beachten müssen.

Wenn Du knapp so viel von der Diskussion um die Frage des
Rechtsberatungsgesetzes verstanden hättest, wie Du vorgibst,
dann würde Dir auffallen, dass ich hier nur und mit extra Hinweis
sogar ausschließlich nach Rechtsprechungs-Fundstellen gefragt habe.
Speziell von Dir verlange ich sicher keine Hilfe, denn ich kann mir
nicht vorstellen, dass Du Zugang zu entsprechenden Fundstellen hast.

Nun das ist nur eine Vermutung von Dir und was Du Dir vorstellen
kannst entzieht sich meiner Kenntnis. Ist mir auch egal.

Weiterhin habe ich überhaupt niemanden hier nach seiner privaten Meinung

Du wirst hier immer nur private Meinungen bekommen, auch wenn Du nach
bestimmten Fundstellen suchst. Denn schließlich ist jeder Antworter der
Meinung, daß seine (private) Antwort Dir vielleicht weiterhilft.

zu einem konkreten Fall - und nur darum ging die Diskussion zum Thema
Rechtsberatungsgesetz - gebeten. Auch habe ich nie behauptet, von allen
Rechtsgebieten etwas zu verstehen.

Das ehrt Dich, kommt aber in der Praxis bei Deinen Standeskollegen selten
vor.

Ganz im Gegenteil: Gerade weil ich selbst ein strenger Verfechter der
Linie bin, Fachleute mit komplizierteren Dingen zu betrauen und selbst
als Unternehmensjurist eher die Rolle eines Projektmanagers wahrnehme,
hüte ich mich im Gegensatz zu anderen Leuten davor, Rechtsrat in
Bereichen zu geben, von denen ich selbst zwar sicher noch deutlich mehr
als Ottonormal-Rechtslaie verstehe,

Nur von Leasing verstehst Du nicht sehr viel, da es hier keine geregelte
und umfassende Gesetze gibt die die Juristen studieren können. Aber eines
kannst Du mir glauben: Juristen die sich nicht auf Leasing spezialisiert
haben (auch solche gibt es) stecke ich allemal im fachlichen Bereich
in den Sack.

aber ganz genau weiß, dass es für eine saubere und umfassende juristische
Auskunft nicht reicht. Aber die Erkenntnis nicht alles wissen zu können
liegt wahrscheinlich jenseits Deines geistigen Horizonts.

Um meinen geistigen Horizont mach Dir mal keine Gedanken: Ich habe im
Fach Leasing die Note 1,6 geschrieben. Aber vielleicht akzeptierst Du
nur Meinungen von studierten Rechtsanwälten. Damit kann ich Dir dann
natürlich nicht dienen. Und als Experte in Sachen Recht habe ich mich
auch nicht eingetragen. Ich kann nur helfen wenn es um Finanzierungen
und Leasing geht und da kenne ich mich aus.

Und was die Sache mit Mandaten und Rechnung schreiben angeht, lass
stecken. Du wirst es wohl nie lernen, dass ich keinerlei solche
Geschäftstätigkeit entwickeln werde.

Du musst gleich hinter der Heilsarmee kommen. Poste doch einmal Deine
Kontonummer und ich spende Dir ein paar Mark :wink:)))). Denn von irgendwas musst
Du doch leben, oder?

Hier geht es einfach nur um eine Überlegung, ob ich in einer kleinen
hausinternen Sache diese aufgrund einer zu geringen Summe auf sich
beruhen lasse oder ob es sich lohnt, die Sache zu verfolgen.

Und gerade dann wäre eine Expertenmeinung (so wie meine) doch wichtig.
Ob das dann unter Rechtsberatung fällt kann und will ich nicht
beurteilen und hätte mich auch nicht interessiert. Aber sinvolle
Ansätze zu Deinem Anliegen hättest Du von mir bekommen wenn, ja wenn
nicht …

Noch eine kleine Empfehlung: Ändere doch Deine Eintragung als Rechtsexperte
bei w-w-w, da Du doch keine (Rechts-) Fragen beantwortest. Dann bekommst Du keine
Anfragen mehr und Dein Gewissenskonflikt ist auch beseitigt.

Gruß vom Wiz

Einen schönen Tag wünscht

Friedrich
*dersonstgernehilft*

Hallo Friedrich,

www.ich-weiss-was-was-du-nicht-weisst.de ist noch frei!

Ansonsten fällt mir zu Typen wie Dir nur ein Spruch meines alten Tutors zu notorischen Witzbolden und Unterrichtsstörern ein: „Wir sind eine pluralistische Gesellschaft. Wenn hier Bedarf nach Einrichtung eines Kindergartens besteht, können wir gerne darüber diskutieren.“ In diesem Sinne: www.kindergarten.wer-weiss-was.de

Und da wir gerade bei kindlichen oder besser kindischen Verhaltensweisen sind, überlasse ich Dir auch gerne das letzte Wort. Also los! Wann bekommen wir Deinen finalen Schlag gegen das Weltjuristentum?

nicht ärgern…
nur wundern…

denn Friedrich gehört zu den Menschen hier die den Sinn des Forums wohl noch net ganz begriffen haben ;o)))

Laß ihn einfach schreiben, denn man kennt ihn hier eh schon ;o))

Bernd