Angenommen, ich verunglücke mit dem Moped. Ich lebe z.Z. von meiner Ehefrau getrennt, sie ist aber noch die Begünstigte in meiner Lebensversicherung. Wer muß nun im Falle meines Ablebens die Kosten tragen? Ist die Ehefrau dazu verpflichtet? Hat die Auszahlung der Lebensversicherung überhaupr etwas damit zu tun? Können die Eltern noch zur Kasse gebeten werden wenn die Frau nicht zahlt?
Ich lebe nicht in Scheidung, nur getrennt, seit 2 Jahren.
Hi Micha, die Lebensversicherung hat mit den
Beerdigungskosten direkt nichts zu tun. Diese sind zu bestreiten aus Deinem Nachlaß wie Barguthaben, Sparbücher, zu dem auch die LV zählt. Dazu solltest Du natürlich auch eine Bestimmung, sprich Testament aufsetzen, wer Dein Hab und Gut erbt. Das ist, wenn es kein Testament gibt, Deine Frau. Wenn Ihr Euch nicht mehr grün seid, solltest Du per Testament bestimmen, wer es erbt und für die Lebensversicherung jemand anders als Begünstigten benennen.
Grüsse Dieter
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Pflicht???
Danke Dieter, das Problem ist aber die Verpflichtung der Kostenübernahme. Konkret: Ich bin mir schon noch grün mit meiner Frau, auch wenn wir nicht zusammenwohnen. Sie soll auch begünstigter bleiben, weil ich denke, sie wird sich kümmern. Meine Eltern haben aber Angst, sie macht sich mit dem Geld aus dem Staub und sie (meine Eltern) müssen meine Beisetzung bezahlen.
Deshalb die Frage: Ist der Ehepartner zur Regelung verpflichtet? Wer tut es sonst??? Was ist, wenn mein Nachlass nicht ausreicht, die Kosten zu decken?
Deshalb die Frage: Ist der Ehepartner zur
Regelung verpflichtet? Wer tut es
sonst??? Was ist, wenn mein Nachlass
nicht ausreicht, die Kosten zu decken?
§ 1968 BGB bestimmt, daß der Erbe die Beerdigungskosten trägt. Nach § 1615 BGB hat außerdem der Unterhaltsverpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit die Kosten der Beerdigung vom Erben nicht zu erlangen sind. Unterhaltsverpflichtete sind sowohl getrenntlebende Ehegatten untereinander (§ 1361) wie auch Eltern und ihre Kinder (§ 1601 BGB). Mit anderen Worten: Wenn das Geld aus der Erbmasse nicht ausreicht und die Ehefrau nicht greifbar ist, können notfalls auch Deine Eltern haften müssen. Davor schützt auch keine Ausschlagung der Erbschaft.
Neben der Regelung des §1968 BGB haben die Länder Bestattungsgesetze (Sammlung http://postmortal.de) wo weitere Regelungen zu finden sind. Beispiel Hamburg:
§ 10 Bestattungspflicht
(1) Leichen sind zu bestatten. Für die Bestattung haben die Angehörigen (~ 22 Absatz 4) zu sorgen. Wird im Todesfall niemand tätig, veranlaßt die zuständige Behörde die Überführung der Leiche in eine Leichenhalle. Wird für eine in eine Leichenhalle eingelieferte Leiche kein Antrag auf Bestattung gestellt, so kann die zuständige Behörde vierzehn Tage nach Einlieferung die Bestattung in einer Reihengrabstätte eines Friedhofes veranlassen. Wird kein Antrag auf Beisetzung einer Urne gestellt, so kann die zuständige Behörde einen Monat nach der Einäscherung die Beisetzung in einer Reihengrabstätte veranlassen. Die Maßnahmen werden auf Kosten des Pflichtigen vorgenommen. Die Sätze 4 und 5 gelten nicht, wenn die Antragstellung oder die Überführung zu einem Friedhof nachweisbar veranlaßt und in nächster Zeit zu erwarten ist.
In § 22 Abs 4 ist dann die Reihenfolge der Verpflichteten verzeichnet:
Angehörige im Sinne des Absatzes 3 sind
a) der Ehegatte,
b) die ehelichen und nichtehelichen Kinder,
c) die Ehegatten der ehelichen und nichtehelichen Kinder,
d) die Stiefkinder,
e) die Ehegatten der Stiefkinder,
f) die Enkel,
g) die Ehegatten der Enkel,
h) die Eltern,
i) die Geschwister,
j) die Stiefgeschwister,
k) die Großeltern,
die Verschwägerten,
m) die Kinder der Geschwister,
n) die Geschwister der Eltern,
o) die Kinder der Geschwister der Eltern,
p) die Verlobte/der Verlobte,
q) die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte.
Sind mehrere Personen einer Rangfolge vorhanden, so hat der ältere Angehörige das Vorrecht vor dem jüngeren Angehörigen
Von getrennt leben, ausreichender Erbmasse usw. ist hier nicht die Rede. Es ist ja auch nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden soll.
Bei weitergehenden Fragen rund ums Thema Bestattung maile mich an.
Gruß Norbert
Mein Tip: wenn Du (bzw. Deine Eltern) Dir darüber solche Sorgen machst, dann schliess doch eine Sterbegeldversicherung ab und setze deine Eltern als Begünstigte ein. Die Vers.-Summe braucht ja nicht so hoch zu sein, 5000-10000 DM reichen für eine Beerdigung, und dann kostet die Versicherung nicht die Welt.
Gruß,
Delia
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