Rechtsunterschiede bei 16- und 17-Jährigen

Hallo allerseits;

gibt es nach dem Gesetz, Versicherung,… o.a. unterschiede zwischen einem/einer 16-Jährigem/n und einem/einer 17-Jährigem/r?
Ich kenne nur den „Sprung“ von 16 zu 18 Jahren, oder gibt es da noch Einschränkungen, welcher ein 16 Jähriger gegenüber einem 17 Jährigen noch hat? Wenn ja, welche sind das?

Für Antworten schon mal Danke!

Gruß

Horst

Hi!

gibt es nach dem Gesetz, Versicherung,… o.a. unterschiede
zwischen einem/einer 16-Jährigem/n und einem/einer
17-Jährigem/r?
Ich kenne nur den „Sprung“ von 16 zu 18 Jahren, oder gibt es
da noch Einschränkungen, welcher ein 16 Jähriger gegenüber
einem 17 Jährigen noch hat? Wenn ja, welche sind das?

Bei Versicherungen: keine Ahnung, aber theoretisch gibt es nur den einen wichtigen Sprung von 17 auf 18 Jahre. Während man vorher beschränkt geschäftsfähig ist, also alles unter dem Vorbehalt der Erlaubnis der Eltern (vorher oder nachher) steht, ist man ab 18 voll geschäftsfähig (Ausnahme: Taschengeldparagraph 110? BGB, eng auszulegen)
Nur im Strafrecht ist der Zeitraum vorher noch interessant, weil für die Strafbemessung auch wichtig ist, inwieweit der Täter seine Tat einsehen und verstehen konnte, dass sie unrecht war.
Hoffe, es hilft trotzdem.
Reto