Inhalt eines Postpaketes

Von: , Frage gestellt am Sa, 23. Jun 2001

Hallo Gemeinde,

wenn ich jemandem ein Paket schicke und derjenige behauptet, es wäre leer gewesen, wer muß den Nachweis erbringen? Ich, das die Ware drin war oder der Empfänger, das es leer war?
Wer kennt sich aus.
Vielen Dank
Gruß
roland

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Inhalt eines Postpaketes

    Privat oder betrieblich. Bei einer ordnungsgemäß ablaufenden Betriebsorganisation eines Vertriebsunternehmen, da muß sich der Käufer schon viel einfallen lassen! Kaum ein Gericht wird, ohne wirklich unabhängige Zeugen, glauben, daß zB Quelle leere Kartons durch die Lande schickt.

    Geklaute Sachen aus Paketen muß man gleich beim Empfang des Paketes reklamieren (also dem Postler mit der Nase draufstoßen). Dann zahlt die Post den Schaden.

    Bei unbeschädigten Paketen gibt es tatsächlich, insb. zwischen Privatleuten, ein Problem. Stimmt das Gewicht? Bei Paketen wird gewogen, bei Päckchen nicht (pauschal unter 2 kg). Wenn nun ein Paket vorher 5 kg gewogen hat, wo ist dann der Inhalt geblieben? Der Empfänger hat da ein Beweisproblem. Natürlich gibt es die faule Ausrede - Ziegelsteine waren drin. Doch dies läßt sich im Zweifelsfall krimialtechnisch nachweisen (doch die haben was besseren zu tun!).
    Kurzum, wenn jemand behauptet, da war lauter Luft drin, dann muß er dies auch beweisen! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!