Re: Inhalt eines Postpaketes
Privat oder betrieblich. Bei einer ordnungsgemäß ablaufenden Betriebsorganisation eines Vertriebsunternehmen, da muß sich der Käufer schon viel einfallen lassen! Kaum ein Gericht wird, ohne wirklich unabhängige Zeugen, glauben, daß zB Quelle leere Kartons durch die Lande schickt.
Geklaute Sachen aus Paketen muß man gleich beim Empfang des Paketes reklamieren (also dem Postler mit der Nase draufstoßen). Dann zahlt die Post den Schaden.
Bei unbeschädigten Paketen gibt es tatsächlich, insb. zwischen Privatleuten, ein Problem. Stimmt das Gewicht? Bei Paketen wird gewogen, bei Päckchen nicht (pauschal unter 2 kg). Wenn nun ein Paket vorher 5 kg gewogen hat, wo ist dann der Inhalt geblieben? Der Empfänger hat da ein Beweisproblem. Natürlich gibt es die faule Ausrede - Ziegelsteine waren drin. Doch dies läßt sich im Zweifelsfall krimialtechnisch nachweisen (doch die haben was besseren zu tun!).
Kurzum, wenn jemand behauptet, da war lauter Luft drin, dann muß er dies auch beweisen!
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