Ich möchte demnächst mit meinem Lebensgefährtenein Haus kaufen. Nun sieht es aber so aus, dass er über kein Erspartes verfügt und ich mein gesamtes Bares hergebe. Sprich Kauf und Darlehen sollen komplatt auf mich laufen.
Nun wollen wir demnächst auch heiraten und jeder rät mir davon ab, zuerst zu heiraten und dann das Haus zu kaufen wegen der Zugewinngemeinschaft.
Das Haus wird schätzungsweise erst nächstes Jahr im Frühjahr übergabebereit sein. Heiraten wollte ich schon gerne so bald wie möglich.
In ca. 4 Wochen soll der Kaufvertrag unterschrieben werden. Ist das dann ein ehelicher Zugewinn oder nicht?
Ich möchte einfach nur sichergehen, dass im Falle eines Falles mein Partner mein Sohn einmal ein Anrecht auf das Haus hat. Sollte ich das lieber noratiell absichern?
Nun wollen wir demnächst auch heiraten und jeder rät mir davon
ab, zuerst zu heiraten und dann das Haus zu kaufen wegen der
Zugewinngemeinschaft.
Das verstehe ich nicht ganz; bei einer Trennung wird das Vermögen der Ehepartner vom jeweiligen Vermögen bei der Heirat abgezogen. Hieraus ergibt sich der Zugewinn, der untereinander auszugleichen ist. Ob Dein Vermögen nun in der Immobilie steckt oder auf dem Sparkonto ist unerheblich (sieht man einmal von den Nebenkosten ab, um die sich Dein Kapital praktisch verringert. Anders sähe es aus, wenn Du Eigenkapital einbringst, Ihr jedoch je zur Hälfte Eigentümer werdet. Hier könnte eine vertragliche Regelung sinnvoll sein.
Ich möchte einfach nur sichergehen, dass im Falle eines Falles
mein Partner mein Sohn einmal ein Anrecht auf das Haus hat.
Sollte ich das lieber noratiell absichern?
In Deinem Todesfall erben Dein Mann und Dein Sohn je zur Hälfte. Falls Du eine andere Regelung möchtest, musst Du das testamentarisch festlegen. Die Frage ist allerdings, ob das sinnvoll bzw. gerecht ist: a) werden nach der Hochzeit die Aufwendungen für das Haus doch wohl aus dem gemeinsamen ehelichen Einkommen bestritten, d.h., Dein Mann beteiligt sich an Deiner Schuldentilgung, und b) stellt sich die Frage, ob Dein Sohn nach Deinem Tode allein in der Lage ist, die Aufwendungen für das Haus zu tragen.
Zugewinn heißt, daß während der Ehe erworbenes Vermögen geteilt wird. Dein Geld besitzt Du schon jetzt, also wird es auch nicht geteilt. Wenn Ihr das Haus kauft macht die Aufteilung des Besitzes entsprechend.
z.B.
Du besitzt ein Vermögen von 200000,-
Das Haus kostet 500000,-.
Ihr nehmt eine Kredit über 300000,- auf, den Ihr gemeinsam aus dem während der Ehe verdienten Einkommen tilgt.
Dann solltet Ihr das Haus beim Kauf folgendermaßen aufteilen:
Dir gehören 70%, nämlich 40% weil Dir das Eigenkapital gehört, und 30% weil die restlichen 60% beiden zu gleichen Teilen gehören (DAS ist der geteilte Zugewinn.)
Deinem Lebensgefährten/Mann gehören 30%, nämlich die Hälfte des Zugewinns.
Wenn Ihr das so macht, gibt es auch kein Problem mit dem Erbe.
wenn ich das richtig verstanden habe, wirst du das Haus alleine kaufen und wirst im Grundbuch als alleinige Eigentümerin eingetragen.
Wenn in den Hauskauf dein Vermögen, das du schon vor der Eheschließung hattest, einfließt, wird im Fall einer Scheidung dieses Vermögen von dem Zugewinn abgezogen und dir zugeteilt. Damit geht nichts für dich und deinen Sohn verloren. Im Todesfalle gilt nach dem Erbrecht, dass dein Ehemann wie auch dein Sohn dich beerben. Dann wird dieses Vermögen geteilt. Um hier eine andere Regelung zu finden, könntest du einen Ehevertrag schleißen oder aber ein Testament, das in erster Linie deinen Sohn begünstigt.
Auf jeden Fall sollte ein Notar das dokumentieren, was mit deinem Vermögen geschehen soll.
Einer Eheschließung sollte nach einer solchen Regelung nichts im Wege stehen.