ich habe eine frage zum thema arbeitslosenhilfe und anrechnung von einkommen.
sachverhalt:
als bezieher von anschluß-arbeitlosenhilfe muß ich angeben, wenn man während des leistungsbezugs anderweitig einnahmen - egal aus welcher quelle - erziele. ich habe vor dem leistungsbezug freiberuflich gearbeitet und habe nun durch einen kunden das honorar überwiesen bekommen für eine arbeit, die ich vor dem leistungsbezug erbracht habe.
die frage konkret:
habe ich diese einnahme während des leistungsbezuges „erzielt“ und muß sie daher anrechnen lassen? die arbeit (einschließlich der rechnungstellung) wurde wie gesagt vor dem bezug geleistet.
die frage prinzipell:
wann ist der zeitpunkt, an dem eine einnahme durch z.B. selbständige arbeit erzielt wird:
- während die arbeitsleistung erbracht wird, oder
- zum zeitpunkt der rechnungstellung, oder
- zum zeitpunkt der bezahlung der rechnung?
viele dank für hilfreiche tips.