HI
Wir wollen eine Heilpraktikerpraxis in unserem Privathaus eröffnen.Dazu müssen wir eine Nutzungsänderung d.h. einen Bauantrag stellen .Dadurch wurde uns zur Auflage gemacht Stellplätze (4Stück) einzuzeichnen.
Jedoch haben wir den Platz nicht .Wie ist die rechtl. Lage ?Kann man da drumrum kommen oder die Anzahl mindern. Wir wohnen in einer 30ger Zone.
Keine enge Straße.An der Bundesstraße im Ort gibt es Geschäfte die haben nicht einen einzigen!
Vielen Dank im Voraus
Gruß Axel
Hallo Axel,
Stellplätze schaffen und nachweisen sind meist unterschiedliche Schuhe. Gerade im innerstättischen Bereich ist es meist nicht möglich, nach einer Nutzungsänderung, die baurechtlichen oder durch Satzung der Stadt geforderten Stellplätze nachzuweisen. Also rechnet man folgendermassen:
Alte Nutzung
EG Ladenlokal z.B. 3 Stpl
1.OG Büro 2 Stpl
2.OG Büro 2 Stpl
3.OG Wohnungen 2 Stpl
DG Wohnung 1 Stpl
macht gesamt 10 Stpl
diese werden als vorhanden angesehen (Bestandsschutz, die Nutzung war ja mal irgenwann genehmigt)
Nach Nutzungsänderung
EG Ladenlokal z.B. 3 Stpl
1.OG Büro 2 Stpl
2.OG Büro 2 Stpl
3.OG Büro 2 Stpl
DG Büro 2 Stpl
macht gesamt 11 Stpl
Es muß somit nur ein Stellplatz geschaffen werden. Entweder auf dem eigenen Grundstück oder in mittelbarer Nähe auf einem anderen Grundstück. Es gibt auch noch die Möglichkeit der Gemeinde den Stellplatz abzukaufen. Schließlich sind die Kassen der Gemeinden leer, ist aber auch nicht unbedingt preiswert.
Hoffe helfen zu können.
Gruß gregor