Ich habe vor 2 Jahren in einem kleinen Ort in Niedersachsen ein Haus gebaut. Zum damaligen Zeitpunkt hieß es, dass die Strasse nicht gemacht wird, weil es nicht nötig ist. Es handelt sich um eine kleine Stichstraße, die nur von Anwohnern befahren wird. Jetzt plötzlich soll die Straße neu gemacht werden. Alle Grundstückseigentümer sollen nun für einen Quadratmeter Grundstücksfläche 25 DM bezahlen. Bei mir wären das dann 25000 DM. Die Bezahlung soll nach Angaben der Gemeinde zu 100 Prozent im voraus erfolgen! Ich habe zur Zeit keine 25000 DM über. Ratenzahlung oder so soll nicht möglich sein und die Gemeinde teilte weiterhin mit, dass gegen die Straßenbaugebühr kein Rechtsmittel eingewendet kann.
Ich kann mich einfach nicht vorstellen, dass ich von heute auf morgen 25000 DM bezahlen soll, obwohl die Fahrbahn völlig in Ordnung ist. Keiner der Anwohner will die neue Straße.
Gibt es tatsächlich kein Rechtsmittel gegen diesen Bescheid? Ich bin ja im Prinzip bereit mich an den Kosten zu beteiligten, aber nicht im voraus sondern auf Ratenzahlung, weil ich mich nicht verschulden will.
Eine Bekannte von mir hatte vor einigen Jahren dasselbe Problem.
Sie und sämtliche andere Anwohner haben versucht sich dagegen zu wehren, leider ohne Erfolg, denn diese Sanierung dient ja nicht ausschließlich den Anwohnern, sondern dem Kollektivbedürfnis.
Sie hat es jedoch so gehandhabt, dass sie damals ihren Bausparvertrag beliehen hat (es war in etwa die gleiche Summe wie bei Dir) und hat sich das Geld auf einem eigens dafür angelegten Konto einrichten lassen.
Die Bauarbeiten haben sich unheimlich in die Länge gezogen und das Geld hat sich erst nach Abschluss aller Arbeiten, nach Rechnungslegung überwiesen.
Sie hat halt im Vorfeld nachweisen können, dass dieses Geld für diese Sanierung ist und somit hat die Stadt oder Gemeinde keine weiteren Vorschüsse verlangt.
Frag’ doch nochmal bei der Stadt nach, ob die das ebenfalls annehmen würden.
Gruss …Melanie…
Ich habe vor 2 Jahren in einem kleinen Ort in Niedersachsen
ein Haus gebaut. Zum damaligen Zeitpunkt hieß es, dass die
Strasse nicht gemacht wird, weil es nicht nötig ist. Es
handelt sich um eine kleine Stichstraße, die nur von Anwohnern
befahren wird. Jetzt plötzlich soll die Straße neu gemacht
werden. Alle Grundstückseigentümer sollen nun für einen
Quadratmeter Grundstücksfläche 25 DM bezahlen. Bei mir wären
das dann 25000 DM. Die Bezahlung soll nach Angaben der
Gemeinde zu 100 Prozent im voraus erfolgen! Ich habe zur Zeit
keine 25000 DM über. Ratenzahlung oder so soll nicht möglich
sein und die Gemeinde teilte weiterhin mit, dass gegen die
Straßenbaugebühr kein Rechtsmittel eingewendet kann.
Ich kann mich einfach nicht vorstellen, dass ich von heute auf
morgen 25000 DM bezahlen soll, obwohl die Fahrbahn völlig in
Ordnung ist. Keiner der Anwohner will die neue Straße.
Gibt es tatsächlich kein Rechtsmittel gegen diesen Bescheid?
Ich bin ja im Prinzip bereit mich an den Kosten zu
beteiligten, aber nicht im voraus sondern auf Ratenzahlung,
weil ich mich nicht verschulden will.
Hallo Markus,
Du schreibst von einem Bescheid, gegen den nach Auskunft der Gemeinde kein Rechtsmittel gegegeben sein soll. Einen Erschließungs- oder Anschschlußkostenbescheid, gegen den kein Rechtsmittel zugelassen ist, gibt es in Deutschland nicht. Wenn Du tatsächlich einen Bescheid im Rechtssinn erhalten hast, muß auf ihm eine ausdrückliche Rechtsmittelbelehrung stehen.
Ich bin zwar kein Niedersachse, aber auch bei Euch sollten die allgemeinen Regeln gelten. Du solltest Dich bei der Höhe des von Dir geforderten Betrages bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach einem Rechtsanwalt erkundigen, der sich mit Erschließungs- kostenrecht beschäftigt, und bei ihm zunächst nur einen Rat/Auskunft einholen. Die Gebühr dafür richtet sich n i c h t nach dem Streitwert und Du bekommst für einen fairen Betrag eine Entscheidungshilfe für Dein weiteres Vorgehen.
Wenn Du tatsächlich bereits einen Bescheid bekommen hast, auf jeden Falle innerhalb der Rechtmittelfrist gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen.
Gruß Wilhelm
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wie mein Vorredner schon sagte, kann man nicht einen Bescheid erhalten der gegen ein gerichtet ist und dagegen keine Rechtsmittel einlegen. Wenn dem so ist, liegt hier ein Verfahrensfehler vor und das Procedere muß aufgehoben werden.
Gehe in Widerspruch zu diesen Bescheid. Informiere die zuständige Kommunalaufsicht.
Nach Grundstücksfläche darf dies nicht bemessen werden, sondern nach Kantenlänge des Flurstückes der Anliegerschaft.
Wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt? Wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt? Wer legte die Kosten fest? Liegt ein Gutachten für den Bauzweck vor? Was ist wenn das Geld nicht reicht bzw. wenn zu viel eingezahlt wurde?
Fragen über Fragen.
Stoppt notfalls mit einer einstweiligen Verfügung diese Willkür der Behörde, bildet eine Bürgerinitative, Beauftragt einen Rechtsanwalt (Verwaltungsrecht) und einen Bauingenieur mit der Prüfung und Klärung des Sachverhaltes.