1. Sofort komplett Zahlen!
2. Sofort Teilbetrag zahlen und mit Richter Ratenzahlung vereinbaren! (Diese dann auch einhalten :-)
3. Wenn kein Geld da ist, hilft nur folgendes:
In der Regel ist es in fast allen Städten Deutschlands usus, Möglichkeiten zum "Abarbeiten" der Summe zu eröffnen. Dies deshalb, weil bei Geldstrafen eigentlich kein explizites Interesse durch den Staat besteht, den Haftantritt durchzuführen. In Großstädten wie Hamburg, Bremen oder Hannover werden daher gleich Adressen von gemeinnützigen Vereinen an die Aufforderung zum Strafantritt angeheftet.
Also: Sofort erkundigen, wie und wo man notfalls die Summe oder einen Teilbetrag abarbeiten kann. Dann sofort bei einer dieser Stellen melden. Diese Stelle informiert dann umgehend den Richter, der den Strafbefehl angeordnet hat, daß die Strafe abgearbeitet wird. Ein Strafantritt wird dadurch nichtig! Eine zeitliche Befristung, bis wann die Summe abgetragen werden muß, gibt es nicht. Dies liegt dann in der Verhandlung mit der Stelle, wo die Summe abgearbeitet werden soll. Zumeist werden auch Arbeitszeiten etwa am Wochenende angeboten. Zumal dann, wenn der betreffende noch in einem regulären Arbeitsverhältnis steht und dieses nicht aufs Spiel setzen kann und will.
In Bremen werden bsw. Arbeiten bei der Drogenberatung und bei Vereinen für betreutes Wohnen angeboten. (Arbeiten in der Kantine, Botenfahrten, Handwerksarbeiten etc.) Stundenlohn ca. 15,- bis 18,- Mark.
Sollte das Gericht sich nicht kooperativ zeigen bzw. keine betreffenden Adressen anbieten, sofort selbst einen möglicherweise in Frage kommenden gemeinnützigen Verein aufsuchen! (Branchenbuch!) Die wissen meist Rat und helfen weiter. Letzter Tip: Örtliche Bewährungshelfer oder Bewährungshilfevereine führen zumeist Adresslisten, wo Strafen abgearbeitet werden können.
Viel Erfolg, Andreas