Vermeidung von Haftantritt

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Jun 2001

Hallo Freunde

habe gerade einen Ladung zum Strafantritt bekommen.
Der Grund hiefuer: ich hätte rund DM 9.000,- an die Staatskasse überweisen sollen. Da ich das Geld nicht hatte (und auch etwas schlampig bin) erfolgte diese Zahlung nicht. Jetzt soll ich noch diese Woche einsitzen (fuer 140 Tage). Dass ich dadurch u.a. meinen Arbeitsplatz verliere (einen gleichwertigen werde ich wohl nie mehr bekommen) ist nur eines der Uebel.
Was kann ich jetzt tun (moeglichst heute noch), um diese Scheisse abzuwenden ???

eine verzweifelte
Jane

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Vermeidung von Haftantritt

    Hallo!

    Dann würde ich mal schnell das Geld auftreiben. Wenn du evtl. Arbeit hast bekommst du einen Kredit. Der Haftantritt kann nur durch sofortige Bezahlung abgewendet werden. Ausserdem würde ich dann sofort mit dem Gericht oder Staatsanwaltschaft Rücksprache nehmen und ihnen den Überweisungsbeleg zufaxen...

    markus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Vermeidung von Haftantritt

    Hi Jane,

    da die Haft eine Ersatzfreiheitsstrafe ist, gibt es nur die Alternative: Zahlen oder Einsitzen.

    Ich würde zunächst einmal kläreen, wieviel Geld ich innerhalb von 2 Tagen auftreiben kann, und zwar gesichert auftreiben kann.

    Wenn ich es komplett zusammen kriege, würde ich die Überweisung tätigen und dem Staatsanwalt den Überweisungsträger zufaxen, anschließend telefonieren und mir die Bestätigung geben lassen, dass die Angelegenheit erledigt ist.
    Wenn ich nur einen Teilbetrag sammeln könnte, würde ich den Staatsanwalt anrufen und ihm diesen Teilbetrag anbieten und um Ratenzahlung für den Rest bitten. Wenn du noch ein unbeschriebenes Blatt bist und einen erheblichen Teil der Forderung (etwa die Hälfte) überweisen kannst, wirst du gute Chancen haben, eine Ratenzahlung vereinbaren zu können.

    Viel Glück,
    Francesco

  3. Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
    Vermeidung ist Möglich!

    1. Sofort komplett Zahlen!

    2. Sofort Teilbetrag zahlen und mit Richter Ratenzahlung vereinbaren! (Diese dann auch einhalten :-)

    3. Wenn kein Geld da ist, hilft nur folgendes:
    In der Regel ist es in fast allen Städten Deutschlands usus, Möglichkeiten zum "Abarbeiten" der Summe zu eröffnen. Dies deshalb, weil bei Geldstrafen eigentlich kein explizites Interesse durch den Staat besteht, den Haftantritt durchzuführen. In Großstädten wie Hamburg, Bremen oder Hannover werden daher gleich Adressen von gemeinnützigen Vereinen an die Aufforderung zum Strafantritt angeheftet.
    Also: Sofort erkundigen, wie und wo man notfalls die Summe oder einen Teilbetrag abarbeiten kann. Dann sofort bei einer dieser Stellen melden. Diese Stelle informiert dann umgehend den Richter, der den Strafbefehl angeordnet hat, daß die Strafe abgearbeitet wird. Ein Strafantritt wird dadurch nichtig! Eine zeitliche Befristung, bis wann die Summe abgetragen werden muß, gibt es nicht. Dies liegt dann in der Verhandlung mit der Stelle, wo die Summe abgearbeitet werden soll. Zumeist werden auch Arbeitszeiten etwa am Wochenende angeboten. Zumal dann, wenn der betreffende noch in einem regulären Arbeitsverhältnis steht und dieses nicht aufs Spiel setzen kann und will.
    In Bremen werden bsw. Arbeiten bei der Drogenberatung und bei Vereinen für betreutes Wohnen angeboten. (Arbeiten in der Kantine, Botenfahrten, Handwerksarbeiten etc.) Stundenlohn ca. 15,- bis 18,- Mark.
    Sollte das Gericht sich nicht kooperativ zeigen bzw. keine betreffenden Adressen anbieten, sofort selbst einen möglicherweise in Frage kommenden gemeinnützigen Verein aufsuchen! (Branchenbuch!) Die wissen meist Rat und helfen weiter. Letzter Tip: Örtliche Bewährungshelfer oder Bewährungshilfevereine führen zumeist Adresslisten, wo Strafen abgearbeitet werden können.
    Viel Erfolg, Andreas

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