Unterhaltsrecht
Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Jun 2001
Hi,
ich habe mal eine hypothetische Frage (bitte glaubt nicht, dass ich das vorhabe *ggg*)
Also:
Angenommen, eine ledige Frau fährt in die Niederlande zu einer Samenbank und lässt sich dort künstlich befruchten.
Wenn das Kind da ist, beantragt sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das Jugendamt fragt natürlich, wer der Vater ist, weil es sich den Unterhalt von ihm wiederholen will.
Nun ist es so, dass man, wenn man den Namen des Vaters verschweigt, keinen Unterhaltsvorschuss bekommt. Wenn man aber glaubhaft machen kann, dass man nicht weiß, wer der Vater ist, dann bekommt man UV.
Wie wäre es denn in dem Fall, wenn man ehrlich zugibt, dass man sich künstlich befruchten ließ und somit nicht weiß, wer der Vater ist? Würde man dann wohl UV bekommen?
Ciao
Magenta
