Auch Unterhaltsrecht - im weitesten Sinne ...
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Jun 2001
Hallo an alle Rechtsexperten!
Mal rein hypothetisch natürlich ;o) hätte ich da eine Frage zum Umgang mit dem Jugendamt.
Folgende Situation:
Eine alleinerziehende Mutter mit sechsjähriger Tochter bekommt vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß. Vom Vater der Tochter lebt sie seit nunmehr fünf Jahren getrennt. Dem Jugendamt gegenüber hat sie angegeben, den Aufenthaltsort des Vaters nicht zu kennen und auch sonst keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben.
Soweit so gut. In den letzten Jahren (bis vor kurzem) lebte sie mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen. Von diesem Partner hat sie sich jetzt getrennt. Dabei ging ziemlich viel schmutzige Wäsche hin und her (wie das halt so ist).
Meine Frage jetzt: Was wäre, wenn sie in den letzten Jahren sagen wir mal rein zufällig rausbekommen hätte, wo sich der Erzeuger ihrer Tochter aufhält. Beispielsweise im Europäischen Ausland (innerhalb der EU). Und sie eventuell sogar mehr oder weniger regelmäßig Kontakt zum Erzeuger hält, ja vielleicht sogar den Erzeuger mitsamt ihrer Tochter mal dort besucht hätte.
Jetzt nehmen wir noch den Umstand dazu, daß ihr ehemaliger Lebensabschnittsbevollmächtigter (von dem sie jetzt ja getrennt ist) davon wußte. Und sie natürlich dem Jugendamt nichts davon mitgeteilt hat, das ihr jetzt der Aufenthaltsort des Erzeugers bekannt ist.
Wenn ich jetzt mal unterstelle, daß ihr ehemaliger Lebensabschnittsbevollmächtigter aus irgendwelchen Gründen es für nötig erachtet, dem Jugendamt als gesetzestreuer Bürger davon eine Mitteilung zu machen, mit welchen Konsequenzen müßte sie denn dann rechnen? Wie sieht es hier eventuell mit der Beweislast (so es denn nötig wäre) aus?
Wie gesagt, diese ganze Situation sollte als rein hypothetisch betrachtet werden. Nichts desto trotz sind die Rechtlichen Gegebenheiten für mich doch von relativ brennendem Interesse.
Insofern würde ich mich freuen, wenn mir hier einer oder auch mehrere möglichst ausführliche Antworten geben könnte(n).
So long.
Mathias
