Auch Unterhaltsrecht - im weitesten Sinne

Hallo an alle Rechtsexperten!

Mal rein hypothetisch natürlich ;o) hätte ich da eine Frage zum Umgang mit dem Jugendamt.

Folgende Situation:

Eine alleinerziehende Mutter mit sechsjähriger Tochter bekommt vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß. Vom Vater der Tochter lebt sie seit nunmehr fünf Jahren getrennt. Dem Jugendamt gegenüber hat sie angegeben, den Aufenthaltsort des Vaters nicht zu kennen und auch sonst keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben.

Soweit so gut. In den letzten Jahren (bis vor kurzem) lebte sie mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen. Von diesem Partner hat sie sich jetzt getrennt. Dabei ging ziemlich viel schmutzige Wäsche hin und her (wie das halt so ist).

Meine Frage jetzt: Was wäre, wenn sie in den letzten Jahren sagen wir mal rein zufällig rausbekommen hätte, wo sich der Erzeuger ihrer Tochter aufhält. Beispielsweise im Europäischen Ausland (innerhalb der EU). Und sie eventuell sogar mehr oder weniger regelmäßig Kontakt zum Erzeuger hält, ja vielleicht sogar den Erzeuger mitsamt ihrer Tochter mal dort besucht hätte.

Jetzt nehmen wir noch den Umstand dazu, daß ihr ehemaliger Lebensabschnittsbevollmächtigter (von dem sie jetzt ja getrennt ist) davon wußte. Und sie natürlich dem Jugendamt nichts davon mitgeteilt hat, das ihr jetzt der Aufenthaltsort des Erzeugers bekannt ist.

Wenn ich jetzt mal unterstelle, daß ihr ehemaliger Lebensabschnittsbevollmächtigter aus irgendwelchen Gründen es für nötig erachtet, dem Jugendamt als gesetzestreuer Bürger davon eine Mitteilung zu machen, mit welchen Konsequenzen müßte sie denn dann rechnen? Wie sieht es hier eventuell mit der Beweislast (so es denn nötig wäre) aus?

Wie gesagt, diese ganze Situation sollte als rein hypothetisch betrachtet werden. Nichts desto trotz sind die Rechtlichen Gegebenheiten für mich doch von relativ brennendem Interesse.

Insofern würde ich mich freuen, wenn mir hier einer oder auch mehrere möglichst ausführliche Antworten geben könnte(n).

So long.

Mathias

Hi Mathias,

die Mutter sollte sich keine Sorgen machen. Der Unterhaltsvorschuß wird für das Kind gezahlt. Dieses hat den eigentlichen Anspruch. Die Mutter muß zwar wahrheitsgemäß angeben, ob sie die Anschrift des biologischen Vaters kennt. Aber in dem geschilderten Fall droht ihr keine Sanktion.
Zu empfehlen ist aber, den ihr jetzt bekannten Namen des Vaters dem Jugendamt mitzuteilen.
Der Unterhaltsvorschuß ist immer nur die Hälfte des tatsächlichen Unterhaltsanspruchs. Das bedeutet, wenn das Jugendamt den Vater erreicht, kann der gesamte Unterhaltsanspruch verwirklicht werden. Das sind knallharte wirtschaftliche Vorteile. Warum nutzt die Mutter nicht diese Chance?
Vor dem letzten Partner sollte sie schon mal gar keine Angst haben. Seine erwartete Diffamierung würde folgenlos bleiben bis auf die Tatsache, dass so aufgrund der Ermittlung des Vaters mehr Geld an die Kindesmutter gezahlt werden könnte.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco!

die Mutter sollte sich keine Sorgen machen. Der
Unterhaltsvorschuß wird für das Kind gezahlt. Dieses hat den
eigentlichen Anspruch. Die Mutter muß zwar wahrheitsgemäß
angeben, ob sie die Anschrift des biologischen Vaters kennt.

Was würde passieren, wenn das Jugendamt auf die Idee käme, ihr zu unterstellen, sie würde die Anschrift kennen und trotzdem nicht rausgeben?

Aber in dem geschilderten Fall droht ihr keine Sanktion.
Zu empfehlen ist aber, den ihr jetzt bekannten Namen des
Vaters dem Jugendamt mitzuteilen.

Der Name und der letzte Aufenthaltsort in Deutschland sind dem Jugendamt selbstverständlich bekannt.

Der Unterhaltsvorschuß ist immer nur die Hälfte des
tatsächlichen Unterhaltsanspruchs. Das bedeutet, wenn das
Jugendamt den Vater erreicht, kann der gesamte
Unterhaltsanspruch verwirklicht werden. Das sind knallharte
wirtschaftliche Vorteile. Warum nutzt die Mutter nicht diese
Chance?

Weil ihr -theoretisch zumindest- zum Beispiel bekannt sein könnte, das der Erzeuger keine Finanzen hat ;o)

Vor dem letzten Partner sollte sie schon mal gar keine Angst
haben. Seine erwartete Diffamierung würde folgenlos bleiben
bis auf die Tatsache, dass so aufgrund der Ermittlung des
Vaters mehr Geld an die Kindesmutter gezahlt werden könnte.

Siehe oben, es wäre eher nicht damit zu rechnen, das da was zu holen wäre.

Danke erstmal für die Info.

Grüße
Mathias

Hi Mathias,

der Unterhaltsvorschuß ist eine Leistung für das Kind. Die Mutter hat keinen eigenen Anspruch. Insofern hat sie nichts zu befürchten.

Gruß,
Francesco

Hi Mathias,

der Unterhaltsvorschuß ist eine Leistung für das Kind. Die
Mutter hat keinen eigenen Anspruch. Insofern hat sie nichts zu
befürchten.

Nie? Auch nicht, wenn eine Mutter z.B. angeben würde, den Vater nicht zu kennen (Discobekanntschaft), und später irgendwann herauskommt, dass sie ihn doch kennt? Müsste sie da nicht mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen? Oder versucht das Jugendamt dann nur beizutreiben und zahlt ihr auch noch was nach, so denn der Erzeuger finanziell leistungsfähig ist?

Ciao
Magenta

Hi Magenta,

wie bereits gesagt, handelt es sich bei dem Unterhaltsvorschuß um eine Leistung, die dem Kind zusteht, nicht der Mutter!
Das Kind kann doch nicht dafür bestraft werden, dass die Mutter den Erzeuger nicht bekannt gibt.
Außerdem schneidet sie sich ins eigene Fleisch, wenn sie den Namen verschweigt und damit verhindert, dass der biologische Vater zur Unterhaltszahlung herangezogen wird. Denn sie bekommt als Unterhaltsvorschuß nur die Hälfte des eigentlichen Unterhaltsanspruches, die andere Hälfte ginge ihr also verloren.

Gruß,
Francesco

Hi Magenta,

wie bereits gesagt, handelt es sich bei dem Unterhaltsvorschuß
um eine Leistung, die dem Kind zusteht, nicht der Mutter!
Das Kind kann doch nicht dafür bestraft werden, dass die
Mutter den Erzeuger nicht bekannt gibt.

Aber wenn die Mutter sich weigert, den namen zu nennen, bekommt sie - oder, wie du sagst, das Kind - nichts.
Also wird es doch bestraft?!?

Außerdem schneidet sie sich ins eigene Fleisch, wenn sie den
Namen verschweigt und damit verhindert, dass der biologische
Vater zur Unterhaltszahlung herangezogen wird. Denn sie
bekommt als Unterhaltsvorschuß nur die Hälfte des eigentlichen
Unterhaltsanspruches, die andere Hälfte ginge ihr also
verloren.

Na ja, das kann man auch anders sehen. Wenn beim Erzeuger sowieso nichts zu holen ist, kann es schon von Vorteil sein, ihn nicht zu nennen, wenn man mit ihm nichts mehr zu tun haben will oder zumindest verhindern möchte, dass er irgendwann mal - und sei es nach dem Tod der Mutter - Ansprüche auf das Kind erhebt. Bei manchem Erzeuger wäre der Mutter bei diesem Gedanken nicht ganz wohl.

Ciao
Magenta