Liebe Wissende,
in der Nachbarschaft hat jemand das Problem, nicht zu wissen, wieviel er bei Altersrente hinzuverdienen darf. Bei einem Treff gestern prallten die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander. Die einen: „unbegrenzt“, die anderen: DM 630,00, wieder andere: DM 630,00, wenn zuvor Arbeitslosigkeit bestand. Letzteres ist der Fall, und zwar wird die Rente ohne die später vereinbarte Kürzung ausgezahlt. Wer weiß es genau? Würde mich sehr freuen, wenn ich jemandem - durch Euere Hilfe - weiterhelfen könnte!
Herzlichen Dank schon mal
und viele Grüße
Désirée
Hi Désirée,
beim Bezug einer Altersrente kann der Rentner kann der Rentner ohne Begrenzung hinzuverdienen. Er muß allerdings über eine Lohnsteuerkarte seinen Lohn versteuern lassen.
Die Grenze bis zu 630,- DM Hinzuverdienst gilt z.B. bei der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Gruß,
Francesco
Hi Francesco,
herzlichen Dank für Deine Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe.
Gibt es wirklich keine Einschränkung für den Personenkreis, der zuvor Arbeitslosengeld und wenn ich recht informiert bin auch jahrelang nichts bekommen hat (wegen seiner Vermögensvehältnisse). Ist da nur ein Gerücht in die Welt gesetzt worden? Soll irgendwie damit zusammenhängen, dass die Rente (ohne Abzüge wegen früheren Ausscheidens) gezahlt wird.
Wo könnte man sich erkundigen, um ganz sicher zu gehen? Nicht dass ich Deinen Worten nicht glauben würde! Mein Nachbar hat zunächst freudig reagiert und dann ganz kläglich: „Und wenn es nicht stimmt und ich auch nur eine Mark zuviel verdiene, dann streichen sie mir die Rente!“
Nochmals ein herzliches Dankeschön,
dass Du Dich mit diesem Prob beschäftigt hast
und viele liebe Grüße
Désirée
Hi Désirée,
hier im Forum kann auf einzelne Fragen immer nur angemessen kurz geantwortet werden und diese Antworten geben immer nur die Meinung des Antworters wieder.
In deinem Fall sehe ich jetzt wieder eine Einschränkung. Du nanntest in deinem 1. Posting die Rentenleistung „Altersrente“. Jetzt ist es ein vorgezogenes Altersruhegeld. Das ist dann wieder ein Unterschied, der aber meiner Meinung nach hier die gleichen Konsequenzen hat.
Zur Sicherheit sollte dein Nachbar sich mit der zuständigen Rentenversicherungsanstalt in Verbindung setzen und kann dort umfassend informiert werden. Es wird das gleiche Ergebnis haben, aber er hat ein sichereres Gefühl, wenn er die Bestätigung von kompetenter Seite hört.
Gruß,
Francesco
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