Verleirt Anwalt seine Lizenz?

Moien Expertis udn die die es werden wollen!

Ich möchte einfach mal wissen, ob ein Anwalt im folgenden Falle seine Lizenz verliert bzw. was ihm drohen kann!

Ich hatte Ärger mit meinen Vermietern (Sachverhalt spielt keine Rolle). Daraufhin besorgte ich mir - auf Empfehlung - einen Anwalt für Mietrecht in Frankfurt!

Nach dem ersten sehr netten Gespräch (er kannte die betrügerischen Vermieter sogar schon ;o)) schickte er mir auch in Kopie das Schreiben an das Gericht!

Wochen später versuchte ich ihn zu kontaktieren, ob schon was passiert sei, doch trotz mehrmaliger Versuche war er nicht zu erreichen bzw. rief auch net zurück. Daraufhin gab ich erstmal Ruhe.

3-4 Monate später erfuhr ich auf einmal durch meine Vermieter, daß diese einen gültigen Titel gegen mich hatten! Bis dato hatte ich vom Anwalt rein gar nichts mehr gehört!!! Sie hätten ir also nen Gerichtsvollzieher schicken können, ohne daß ich gewußt hätte, warum! Nun versuchte ich täglich, meinen Anwalt zu erreichen um an Infos zu komen - keine Chance, denn nur seine Mitarbeiter waren da. Selbst die Drohung mit Staatsanwaltschaft und Anwaltskammer half net. Bei Gericht erfuhr ich von der Korrektheit des Titels (wobei die Vermieter in ihrer kriminellen Art natürlich das Dreifache der wirklichen Summe angegeben hatten ;o)))
Drei Wochen später wollte ich dem Anwalt auf den AB sprechen, daß ich die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwaltskammer informiere - bekam das Arsch dann tatsächlich mal an die Strippe und er versicherte mir, daß ich spätestens Dienstags (nach drei tagen) alle Unterlagen hätte - natürlich kam wieder nichts!

Durch meinen neuen Anwalt erfuhr ich dann sogar, daß dieser Anwalt ohne Vollmacht sowie ohne mich zu informieren sogar einen zweiten Rechtsstreit durchgeführt hatte!

So… es ist zwar unglaublich, aber tatsächlich so abgelaufen, wobei ich davon ausgehe, daß meine Vermieter mit dem wohl unter einer Decke gesteckt haben, denn sonst gab es ja wirklich keinerlei Grund für solches Verhalten!

Die Anwaltskammer informierte ich natürlich über den Sachverhalt. Kurz drauf bekam ich ein Schreiben, daß in der Sache gegen den Anwalt ermittelt werden würde. Letzte Woche kam dann das Schreiben, daß die Angelegeneheit an die Staatsanwaltschaft Frankfurt übergeben wurde.

Nun gehe ich davon aus, daß die Rechztsanwaltskammer nur Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergibt, die ziemlich sicher eine Strafe nach sich führen, doch wie genau kann die ausgehen???

Sorry, daß dies was länger wurde, aber ich möchte natürlich wissen, ob dieser Anwalt vielleicht ganz aus dem verkehr gezogen wird…

Bernd

Hi Bernd,

man kann das Ergebnis nicht vorweg nehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Anwalt wegen Verdacht einer strafbaren Handlung ermittelt.
Sollte es zu einer Verurteilung führen, wird dem Anwalt durch die Kammer die Zulassung entzogen.

Gruß,
Francesco

dann bewerb dich doch schnell…
bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt, daß dieser Herr nicht noch weitere schädigen kann (mich hat er zwar nicht sehr geschadet, aber auch nur da ich das Geld vorrätig hatte und zufällig vom Titel erfuhr) ;o))

Kennst du denn solche Fälle - d. h. ob der Sachverhalt zum Lizenzentzug reicht???

Bernd

Hi Bernd,

in solchen Fällen reichen die äußeren Umstände nicht aus, um sagen zu können, er wird aus dem Verkehr gezogen.
Das wäre reine Spekulation.
Bei jedem Sachverhalt müssen objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale geprüft werden.
Hier ist z.B. überhaupt nicht erkennbar, ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Was hat ihn dazu veranlasst, genau so zu handeln?
Letztlich ist für die betroffenen Mandanten wichtig, dass sie eventuell Schadenersatzansprüche gegen den Anwalt haben, wenn ihnen durch sein Verhalten ein Schaden entstanden ist.
Da alle niedergelassenen Rechtsanwälte eine Haftpflichtversicherung haben müssen, haben diese Mandanten gute Aussichten, auch tatsächlich Schadenersatz zu erhalten.

Gruß,
Francesco

Hallo Bernd,

ohne die Details zu kennen und hier auf den Hintergrund des Einzelfalls einzugehen, der schon ganz schön abenteuerlich klingt, kannst Du von folgendem ausgehen: Die Anwaltskammern sind üblicherweise bemüht die Dinge intern zu regeln und sind dabei recht moderat, man könnte auch sagen, dass hier eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass der Entzug der Zulassung existenzvernichtend ist und daher nur in schweren Fällen zum Tragen kommt, bei denen Straftaten vorliegen oder wo sich Dinge entsprechend gehäuft haben.

Wenn nun eine Kammer von sich aus in einer solchen Sache die StA anruft, dann ist man sich dort offenbar sehr sicher (man ist schließlich Jurist), dass es auch zu Anklage und Verurteilung kommen wird, die dann für die Kammer in Konsequenz bis zum Entzug der Zulassung führen wird. Würde man in dem strafrechtlichen Weg nur mäßigen Erfolg sehen, hätte man auf ihn sicher verzichtet, schon um dem eigenen Ansehen und der Kollegialität untereinander nicht zu schaden. Ich würde an Deiner Stelle daher mal davon ausgehen, dass man dem Treiben des lieben zukünftigen Ex-Kollegen bald ein Ende setzten wird. Unabhängig davon besteht natürlich die Möglichkeit auch Anwälte auf Schadenersatz zu verklagen, und wie Francesco schon schrieb, die Chancen an Geld zu kommen sind aufgrund der Haftpflichtversicherung, die Voraussetzung für die Zulassung ist, ganz gut.

Gruß vom Wiz

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Moien!

Danke für die Info! Ich kann nur hoffen, daß deine Ansicht zutrifft, zumal bei ner Anwältin Aus Sendenhorst der Spruch mit den Krähen wirklich zutraf (du merkst…bei Anwälten hab ich wirklich Glück).
Mein jetziger Anwalt wollte mir die Geschichte auch erst nicht glauben, weil sie sich so absurd anhört, aber er glaubte mir schnell als der Typ nicht mal auf ein Schreiben seines Kollegen reagierte ;o))

Was den Schadensersatz anbetrifft ist bisher nicht mal klar, ob dadurch ein Schaden entstanden ist, außer der Peinlichkeit von den Vermietern hören zu müßen , das ein Titel vorliegt, obwohl wir im Recht waren…in diesem Falle geht es mir wirklich nur darum, daß dieser Typ aus dem Verkehr gezogen wird!
Ich bin glücklicher Weise in der Lage auch mal ein paar Mark zahlen zu können die nicht eingeplant sind, aber bei Klienten mit weniger Finanzkraft kann solch Verhateln schn enormen Schaden anrichten…von daher…WEG MIT DEM AR…

Bernd