Berfreiung von Wehrpflicht/Zivi als Driter Sohn

Laut dem Gesetz ist man als dritter Sohn vom Wehrpflicht/Zivildienst befreit, wenn beide Brüder bereits ihre Dienste abgeleistet haben. Bei mir wird das nächstes Jahr der Fall sein, wenn ich mit der Schule fertig bin. Meine Frage ist nun : Ein Bruder ist nur mein Halbbruder, das heißt wir haben den selben Vater, er stammt aus der ersten Ehe meines Vaters, aber nicht die selbe Mutter. Der andere alledings ist ein „richtiger“ (*grins*) Bruder. Trifft diese Befreiung nun trotzdem auf mich zu ?.

MFG

Hallo,

bin kein Experte, kann (fast) nur Vermutungen anstellen. Kenntnisse habe ich nur insofern, als daß ich einer der beiden Brüder bin, die bei der Trachtengruppe „Olivgrün“ antreten durften, damit meine beiden jüngeren Brüder dies nicht brauchen.

Ich wüßte keine sinnvolle Begründung, Deinen Halbbruder aus dieser Betrachtung auszuschließen. Auch nach kurzem Durchblättern des BGB ist mir keiner solcher Hinweis aufgefallen. Meine Vermutung wäre demnach, daß Du nicht zum Bund brauchst.
Wichtig ist aber, daß Du einen Antrag stellst, denn die Sache mit den zwei Brüdern befreit die anderen nicht automatisch von der Wehrpflicht, sondern nur auf - Antrag - vom Wehrdienst. Folgendes steht im Gesetz:

Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2), spätestens bis zum Abschluß der Musterung oder, wenn der Befreiungstatbestand später eintritt oder bekannt wird, innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem der Befreiungstatbestand dem Antragsteller bekanntgeworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen. Er ist zu begründen.

Aus Erfahrung weiß ich aber, daß die das mit dem Termin nicht so eng sehen. Mein Bruder hat den Antrag gestellt, als er bereits mit seiner Einberufung rechnen konnte. Versuchen würde ich das aber nicht so :wink:
Auf jeden Fall werden Dir die Leute beim KWEA dann aber vernünftige Auskunft geben können.

Gruß
Jürgen