Mietkaution
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Jun 2001
Hallo
Ich habe Problem mit meinem ehemaligen Vermieter,bei dem ich im Oktober letzten Jahres ausgezogen bin und sehr viel Geld bezahlen mußt um in meinen Augen Verschleiß wieder herzurichten (ich war 5 Jahre in der Wohnung,hatte leider keinen Rechtsschutz).Jetzt habe ich folgende Frage bin ich verpflichtet meine Mietkaution bei Ihm abzuholen,was ich nicht möchte oder muß er sie mir aushändigen?Sorry wenn dem einen oder anderen die Frage kindisch vorkommt,ich möchte dieser Person nur nicht mehr gegenüber treten sonst weiß ich nicht was ich tue.
Bitte um Antwort
Joachim
