Keller abgesoffen...

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Jun 2001

Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja helfen...

Bei einem Reihenhaus, das vor 10 Jahren gebaut wurde ist nun der Keller abgesoffen, in der Baugenehmigung stand eindeutig, das eine Hebeanlage für die Hausentwässerung eingebaut werden muß, aber der Architekt hat mit der Behörde (allerdings nur mündlich) besprochen, das auf die Anlage verzichtet werden kann.
Was gilt den nun ???
Kann ich Schadensersatz kriegen ?
Jetzt muß doch die Hebeanlage nachträglich eingebaut werden, und der Keller muß auch grundsaniert werden...

Schon mal Danke im voraus... :o)

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Keller abgesoffen...

    Hi Anne,

    deine Frage kann nur seriös beantwortet werden, wenn die Verträge und Baugenehmigungsunterlagen geprüft worden sind.
    Fraglich ist z.B., wie die Haftung des Architekten im Vertrag formuliert worden ist, unter welchen Gesichtspunkten und Bedingungen die Genehmigungsbehörde auf den Einbau der Hebeanlage verzichtet hat, usw.
    Da die ganze Geschichte mit relativ hohen Kosten verbunden ist, würde ich einen Fachanwalt konsultieren und diese Fragen in einem Gutachten klären lassen.

    Gruß,
    Francesco

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