Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja helfen…
Bei einem Reihenhaus, das vor 10 Jahren gebaut wurde ist nun der Keller abgesoffen, in der Baugenehmigung stand eindeutig, das eine Hebeanlage für die Hausentwässerung eingebaut werden muß, aber der Architekt hat mit der Behörde (allerdings nur mündlich) besprochen, das auf die Anlage verzichtet werden kann.
Was gilt den nun ???
Kann ich Schadensersatz kriegen ?
Jetzt muß doch die Hebeanlage nachträglich eingebaut werden, und der Keller muß auch grundsaniert werden…
Schon mal Danke im voraus… :o)