Hallo, aurela!
Entschuldige, dass ich so spät erst antworte.
Glaubhaftmachung: Da muss ich also nicht reinschreiben über
was sich das Schreiben vom XY dreht, oder ich muss da meine
Eidesstattliche Erklärung zwar reinschreiben, aber nicht was
ich dort an eidesstatt versichere?
Lieg ich da richtig?
Ja!
Du führst als Glaubhaftmachung das Schreiben xy oder Deine eidesstattliche Versicherung auf und fügst alles in Kopie, Deine eidesstattliche Versicherung allerdings im Original, der Antragsschrift bei. Du kannst die Anlagen z. B. mit „Anlage K 1“, „Anlage K 2“ etc. beschriften.
vorwegnahme der Hauptsache (Da muss irgendwie mit rein, dass
keine vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlaß stattfindet.
Und hier sollten wir dann noch die Abwägung vollziehen… "was
wäre wenn der Erlaß erginge, und sich danach das Gegenteil
rausstellt…
Also, meines Wissens ist das so:
Wenn die einstweilige Verfügung erlassen wird und die Gegenseite Rechtsmittel einlegt, später dann ein Urteil ergeht, welches die einstweilige Verfügung wieder aufhebt, dann kann der Antragsgegner den Antragsteller zwingen, Hauptsacheklage zu erheben. Das tut er dann, wenn er die Sache endgültig geklärt haben will, was durch eine einstweilige Verfügung eben nicht der Fall ist.
Inwieweit Du das jetzt in den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung schon mit reinbringen willst … hm keine Ahnung.
Wir sollen halt den Richter in dem Teil davon überzeugen, dass
er das richtige tut mit dem Erlaß des Antrages. Das würde bei
mir halt nur so aussehen: (BeispielFall: Edeka verkauft
Fiat-Punto´s zum niedrigeren Preis als Fiat-Händler dies tun.
Fiat-Händler versucht dagegen vorzugehen. Wahrscheinlich aus
UWG §1(Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)und Rabattgesetz §1.
aber zunächst sollte eben die einstweilige Verfügung
durchgehen.
Natürlich musst Du den Richter im Antrag davon überzeugen, dass Du bzw. Deine Partei die bessere (richtige) Rechtsposition hat und der Antrag erlassen werden muss.
Vorwegnahme der Hauptsache
Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlaß des Antrags ist
nicht gegeben, da dem Antragsgegener keinerlei Nachteile durch
den Erlaß entstehen.
? Das versteh ich nicht. In Deinem Fall müsste Edeka den Verkauf sofort einstellen, wenn die EV erlassen wird und Edeka keine Rechtsmittel dagegen einlegt.
Bei Nicht-Erlaßung?? des Antrag entsteht dem Antragssteller
eine hoher Schaden durch Umsatzeinbußen und Imageverlust.
Wenn Sie nicht erlassen wird, wird das Gericht einen ersten Verhandlungstermin anberaumen und die Sache wird streitig vor Gericht verhandelt. Evtl. entstehende Schadenersatzansprüche können ja durch separate Klage geltend gemacht werden.
Oder wäre es gut wenn das ganze auf §§ gestützt ist??
Das sowieso!
Eins würde mich noch interessieren. Wofür genau brauchst Du das? Was studierst Du?
Viele Grüße
und gute Nacht!
Birgit