Hallo Lilly,
dumme Sache, aber die Sache mit dem gehobenen Zeigefinger erspare ich mir mal…(u.a. weil ich selber mal in meiner Jugend so dumm war)
Bei mir hat der Anwalt einiges rausholen können. Und zwar ganz einfach desshalb, weil es die Möglichkeit gibt, dass sich der Rechtsanwalt mit dem Staatsanwalt aussergerichtlich einigt. Das kann aber nur der Anwalt, nicht Dein Bekannter selbst.
Bei mir kam dann ein Tagessatz von 70 DM, statt der vermuteten 110 DM raus (1.600 DM „gespart“). Ausserdem kam ins Urteil dann die Formulierung „grob fahrlässig“ (da zahlt die Rechtschutzversicherung den Anwalt) statt „vorsätzlich“ (da zahlt sie dann nicht mehr…) rein.
Kosten bei mir gesamt:
ca. 300 DM Gericht
ca. 400 DM Anwalt (davon hat R-Versicherung 200 DM übernommen)
2.800 DM Strafe (40 Tagessätze à 70 DM)
10 Monate Führerscheinentzug
700 DM Kursgebühren für Verkürzung F-Entzug um 3 Monate
ca. 100 DM Fahrtkosten zum Kurs und zum Landratsamt
ca. 120 DM für neuen Führerschein
Summe: ca. 4.200 DM
Bei mir waren es 1,37 Promille, dafür aber unfallfrei. Soweit ich weiss, zählt ein Unfall ab 0,3 Promille ähnlich (aufgrund des Unfalls)
Waren die 0,3 Promille beim Blasen ? Dann wird bei der Blutabnahme i.A. etwas mehr rauskommen (Blasen war bei mir 1,25 Promille).
Also: unbedingt einen guten Anwalt aufsuchen.
Hat Dein Freund beim Unfall Angaben zu seinem Beruf gemacht ? Wenn ja, schlecht, weil daraufhin die Höhe des Tagessatzes festgelegt wird.
Haben die bei mir auch gemacht. Bei der Frage nach dem Gehalt habe ich dann verweigert.
Die Polizei darf nämlich nur Angaben zur Person abfragen und das beschränkt sich ziemlich genau auf die Angaben im Personalausweis. Alle weiteren Fragen sind solche zur Sache (z.B. der Beruf) und dazu muss man sich als Beschuldigter nicht äussern.
Viel Glück !!!
Grüsse
Sven