Grunderwerbsteuer - anfechtbar?

Hallo zusammen,

ich bin immer noch völlig geschockt. Vor zwei Stunden habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung, die noch fällige Grunderwerbsteuer für mein Haus nachzuzahlen.
Hintergrund: Vor ca. 3 Jahren haben wir ein Grunstück gekauft und für dieses auch ordnungsgemäß 3,5% der Kaufsumme an oben erwähnte Blutsauger überwiesen. Verkäufer des Grundstücks war eine Firma, welche auch, aber nicht nur, für einen Fertighaushersteller beratend und makelnd tätig ist.
Von diesem wurde das Haus dann vor 2 Jahren auch geliefert.
Das FA sieht nun einen sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag und spricht von einem einheitlichen Vertragswerk. In diesem Fall, so das FA, müsse die GES auf den gesammten Kaufpreis erhoben werden.
Na prima, wir sprechen hier von ungefähr DM 7.000,- Nachzahlung, und die hab ich nicht mal eben so herumliegen.

Kennt sich jemand mit irgendwelchen Gegenmaßnahmen aus?
Auswandern kommt nicht in frage!
Deckt meine Rechtschutzversicherung so etwas ab?
Macht es überhaupt Sinn sich zu wehren???

Lieben Dank im Voraus.

Gruß

Tom

…Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag und spricht
von einem einheitlichen Vertragswerk. In diesem Fall, so das
FA, müsse die GES auf den gesammten Kaufpreis erhoben werden.

Hallo Tom,

bin absolut kein Steuerspezi. Trotzdem rate ich dir, daß Du Dir die Verträge ansiehst und mit den Stichworten, die das FA zur
Begründung heranzieht, eine Suchmaschine fütterst. Kann sein, daß Dein Wochenende nach einiger Sucherei im Internet schon
wieder ruhiger aussieht. Lasse den Sachverhalt von einem Steuerberater klären. Der weiß auch, ob Rechtsmittel zur Fristenwahrung einzulegen sind, damit der Bescheid nicht schon durch Verschlafen zur Zahlungspflicht führt.

Die Rechtschutzversicherung ist sicher nicht für Steuerverbindlichkeiten zuständig und zum Auswandern fehlen an der Forderung auch noch 2 bis 3 Nullen. Wenn alles nichts hilft und Du wirklich zahlen mußt, kann man mit dem FA immer noch über eine Stundung reden.

Falls Du tatsächlich für die nächste Zeit den Gürtel enger schnallen mußt, weißt Du immerhin, daß es für einen guten Zweck ist. Von dem Geld, das Du im nächsten Jahr sparst, statt es sinnlos für den Konsum zu verpulvern, kann ein Beamter einen ganzen Monat früher in den wohlverdienten Ruhestand gehen (*g*).

Gruß
Wolfgang

hi tom,

ich bin immer noch völlig geschockt. Vor zwei Stunden habe ich
einen Brief vom Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung, die
noch fällige Grunderwerbsteuer für mein Haus nachzuzahlen.

ohhh, briefe vom FA sind meist ein schock, weil sie immer zu etwas auffordern (abgabe von geld oder steuererklärungen!) …

Hintergrund: Vor ca. 3 Jahren haben wir ein Grunstück gekauft
und für dieses auch ordnungsgemäß 3,5% der Kaufsumme an oben
erwähnte Blutsauger überwiesen.

nananana …

Verkäufer des Grundstücks war
eine Firma, welche auch, aber nicht nur, für einen
Fertighaushersteller beratend und makelnd tätig ist.
Von diesem wurde das Haus dann vor 2 Jahren auch geliefert.

tja, das ist bitter! hier denke ich, seit ihr schlecht beraten gewesen vom bauunternehmer, wenn naemlich grundstücksverkäufer gleichzeitig das haus liefert (herstellt), kann man von der einheitlichkeit der leistung sprechen, wenn es entweder in engen zeitlichen zusammenhang steht (1 jahr ist das schon!) oder alles ggf. in einem vertrag manifestiert wurde (sollte bei euch ggf. auch der fall sein, oder?) …

Das FA sieht nun einen sachlichen Zusammenhang zwischen
Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag und spricht
von einem einheitlichen Vertragswerk.

das ist dann wohl so.

In diesem Fall, so das
FA, müsse die GES auf den gesammten Kaufpreis erhoben werden.
Na prima, wir sprechen hier von ungefähr DM 7.000,-
Nachzahlung, und die hab ich nicht mal eben so herumliegen.

hmm… liegt hier ggf. ein versaeumnis des verkäufers vor, der euch vor der gefahr nicht gewarnt hat? das ist eigentlich gang und gebe so. wenn du ein haus mit grund kaufst, zahlst du auch auf den gesamten preis die GrESt!

Kennt sich jemand mit irgendwelchen Gegenmaßnahmen aus?

du musst prüfen, ob ein enger zeitlicher zusammenhang vorliegt und/oder sogra ein vertraglicher … wenn ja, wird dir nichts übrig bleiben, als in den sauren steuerapfel zu beissen ;(

Auswandern kommt nicht in frage!
Deckt meine Rechtschutzversicherung so etwas ab?

nöööö… die deckt höchsten kosten eines anwalts/steuerberaters ab, das solltest du prüfen, denn bei 7000,- DM sollte ein StB schon mal über die vertraege gucken, auch wenn er dir im nachhinein nur negatives sagen kann… sicherlich hat das FA auch kein problem mit einer stundung (bekommen ja 6% p.a. dafür zinsen!)

Macht es überhaupt Sinn sich zu wehren???

das kann man hier nicht prüfen und beantworten!

Lieben Dank im Voraus.

Gruß

Tom

na, dann ab in die spur, einspruchsfrist endet nach 4 wochen nach bekanntgabe (bescheiddatum + 3tage + 4 wochen) …

gruss

vom

showbee