hi tom,
ich bin immer noch völlig geschockt. Vor zwei Stunden habe ich
einen Brief vom Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung, die
noch fällige Grunderwerbsteuer für mein Haus nachzuzahlen.
ohhh, briefe vom FA sind meist ein schock, weil sie immer zu etwas auffordern (abgabe von geld oder steuererklärungen!) …
Hintergrund: Vor ca. 3 Jahren haben wir ein Grunstück gekauft
und für dieses auch ordnungsgemäß 3,5% der Kaufsumme an oben
erwähnte Blutsauger überwiesen.
nananana …
Verkäufer des Grundstücks war
eine Firma, welche auch, aber nicht nur, für einen
Fertighaushersteller beratend und makelnd tätig ist.
Von diesem wurde das Haus dann vor 2 Jahren auch geliefert.
tja, das ist bitter! hier denke ich, seit ihr schlecht beraten gewesen vom bauunternehmer, wenn naemlich grundstücksverkäufer gleichzeitig das haus liefert (herstellt), kann man von der einheitlichkeit der leistung sprechen, wenn es entweder in engen zeitlichen zusammenhang steht (1 jahr ist das schon!) oder alles ggf. in einem vertrag manifestiert wurde (sollte bei euch ggf. auch der fall sein, oder?) …
Das FA sieht nun einen sachlichen Zusammenhang zwischen
Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag und spricht
von einem einheitlichen Vertragswerk.
das ist dann wohl so.
In diesem Fall, so das
FA, müsse die GES auf den gesammten Kaufpreis erhoben werden.
Na prima, wir sprechen hier von ungefähr DM 7.000,-
Nachzahlung, und die hab ich nicht mal eben so herumliegen.
hmm… liegt hier ggf. ein versaeumnis des verkäufers vor, der euch vor der gefahr nicht gewarnt hat? das ist eigentlich gang und gebe so. wenn du ein haus mit grund kaufst, zahlst du auch auf den gesamten preis die GrESt!
Kennt sich jemand mit irgendwelchen Gegenmaßnahmen aus?
du musst prüfen, ob ein enger zeitlicher zusammenhang vorliegt und/oder sogra ein vertraglicher … wenn ja, wird dir nichts übrig bleiben, als in den sauren steuerapfel zu beissen ;(
Auswandern kommt nicht in frage!
Deckt meine Rechtschutzversicherung so etwas ab?
nöööö… die deckt höchsten kosten eines anwalts/steuerberaters ab, das solltest du prüfen, denn bei 7000,- DM sollte ein StB schon mal über die vertraege gucken, auch wenn er dir im nachhinein nur negatives sagen kann… sicherlich hat das FA auch kein problem mit einer stundung (bekommen ja 6% p.a. dafür zinsen!)
Macht es überhaupt Sinn sich zu wehren???
das kann man hier nicht prüfen und beantworten!
Lieben Dank im Voraus.
Gruß
Tom
na, dann ab in die spur, einspruchsfrist endet nach 4 wochen nach bekanntgabe (bescheiddatum + 3tage + 4 wochen) …
gruss
vom
showbee