Einstellen von Zuschüssen
Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Jun 2001
Hallo ihr lieben Rechtsexperten,
seit 1998 zahlt der Chef meines Mannes ihm einen Zuschuss für die Jahreskarten der BVG in voller Höhe. Der Chef behauptet, dass die Kosten anfänglich 50,00 DM pro Monat betrugen, obwohl ich aus den Gehaltsabrechnungen meines Mannes erkennen kann, dass es sich in allen drei Jahren um 78,41 DM(Monat (941,00 DM/Jahr) gehandelt hat.
Darüber hinaus meint der Chef, er habe sich damals freiwillig dazu bereit erklärt. Eine schriftliche vertragliche Vereinbarung kann ich in unseren Unterlagen aber nicht finden. Meines Erachtens hat er die Übernahme der Kosten damals statt einer Lohnerhöhung eingeführt.
Heute haben wir ein Schreiben erhalten, indem der Chef meinem Mann mitteilt, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Lage Kosten einsparen müsse (Diese wirtschaftliche Lage sieht für ihn gar nicht so schlecht aus! Es handelt sich um ein Hotel, mein Mann arbeitet an der Rezeption und hat dadurch einen guten Einblick in die Belegung des Hauses, der Zimmerpreise und kann anhand der Statistik im PC die wirtchaftliche prima verfolgen!) und die Jahreskarten kündigen werde. Er will sich weiterhin nur noch mit 50,00 DM pro Monat an den Kosten der in Zukunft selbst gekauften Monatskarte beteiligen.
Auch wenn es in einem kleinen Betrieb immer schwer ist, sein Recht durchzusetzen, interessieren uns nun doch folgende Fragen:
Handelt es sich bei der Überlassung der BVG-Jahreskarten nicht bereits um eine Betriebliche Übung? Die Zahlung erfolgte ja drei Jahre lang in gleicher Höhe.
Würde durch die geplante Maßnahme nicht der Lohn gekürzt werden. Wenn ja, kann er so etwas ohne Vertragsänderung?
Sollte mein Mann des Schreiben unterschreiben (das verlangt der Chef nämlich), und sich dadurch mit dem Inhalt einverstanden erklären?
Vielen lieben Dank schon mal jetzt für eure Antworten.
Liebe Grüße
Claudia
