Fristlose Kündigung möglich?

Ich habe im Oktober 99 an ein sehr jg. Mädchen eine kl. Wohnung vermietet zum 01.11.99. Bis jetzt ist weder Deponat noch Miete eingegangen. Dafür war die Polizei schon im Haus, weil ihr Freund sie verprügelt hat und die Nachbarn sich beschwerten. Der Freund wohnt dort offiziell nicht. Fällt den anderen Mietern aber unangenehm wegen Alkohol auf. Genau seit der Zeit fehlen Fahrräder aus dem Keller. Kann ihm dem Diebstahl nicht beweisen, es ist aber auffällig der zeitliche Zusammenhang. Kann ich wegen fehlendem Deponat und Miete fristlos kündigen, um dei beiden wieder los zu werden? Könnte ich dem Freund Hausverbot erteilen?

normalerweise kann man bei Mietzahlung nur fristgerecht kündigen. Wenn es fristlos sein soll, dann braucht es schon handfeste Gründe. Es könnte sein, daß die geschilderten ausreichen, doch dies zu prüfen, ist nur mit einem Anwalt möglich, der die lokalen Verhältnisse beim Amtsgericht kennt. Dem Freund ein Hausverbot zu erteilen, ist auch eine umstrittene Sache (ob man nicht selbst „blaue“ Augen bekommt!); könnte klappen, aber besser Anwalt fragen. Mit dem Rausschmeißen von schlechten Mietern habe ich so meine durchwachsenen Erfahrungen gemacht (ein Studentenjob war es mal ein Haus, das zum Bordell wurde, Nuttenfrei zu bekommen; da kannst was erleben!).

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Hi Uschi,

meine Idee fußt nicht auf juristischen Überlegungen, sondern auf Lebenserfahrung: „Holzköpfe verändern ihre Form nicht durch Streicheln, sie wollen bearbeitet werden!“

Was hälst Du davon Fakten zuschaffen? Schloss auswechseln udgl.! Zumindest muss dann der Hund nicht mehr zum Knochen kommen . . .

Die Parasiten in dieser Gesellschaft mirst Du kaum mit Deos los!

Viel Erfolg wünscht

Hubert

Was hälst Du davon Fakten zuschaffen?
Schloss auswechseln udgl.! Zumindest muss
dann der Hund nicht mehr zum Knochen
kommen . . .

Die Parasiten in dieser Gesellschaft
mirst Du kaum mit Deos los!

Was Du hier anregst, ist Selbstjustiz und illegal.
Hört sich fast so an, als wärst Du Mitglied in der Bürgerwehr und schon geübt im „loswerden von Parasiten der Gesellschaft“.

Matthias

Bin auch der Meinung, daß sich da jemand in Ton und Mitteln vergriffen hat. Wenn sich der Vermieter mit seinen Methoden selbst in die Nesseln setzt, ist ihm kaum geholfen.
Andererseits ist sicher richtig, daß Streicheleinheiten nicht zum Ziel führen werden.
Also: Schriftlich die Mißstände abmahnen. Wenn es nicht fruchtet, Kündigung notfalls durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Vorher aber genau schlau machen, ob die Mißstände wirklich ein Kündigungsgrund sind. Die Sache mit dem Freund ist zumindest zwiespältig. Man kann einer jungen Frau kaum verwehren, ihren Lebensgefährten bei sich aufzunehmen, wenn sie dies dem Vermieter anzeigt. Egal, ob einem der junge Mann nun gefällt oder nicht. Bei der bisher nicht gezahlten Miete sollte man (je nachdem, was genau im Mietvertrag steht) in aller Regel zwei ausstehende Mieten abwarten. Dann hat der Vermieter ein Kündigungsrecht, wenn der Mietrückstand nicht in angemessener Frist ausgeglichen wird.

Von heute auf morgen geht da jedenfalls nicht viel und bei irgendeiner Art von Selbstjustiz verdirbt man sich die eigenen Karten gründlich.

Gruß

Wolfgang

Bei der bisher
nicht gezahlten Miete sollte man (je
nachdem, was genau im Mietvertrag steht)
in aller Regel zwei ausstehende Mieten
abwarten. Dann hat der Vermieter ein
Kündigungsrecht, wenn der Mietrückstand
nicht in angemessener Frist ausgeglichen
wird.

stimmt ,in der Regel heißt es in etwa:
wenn der Mietrückstand zwei Monatsmieten übersteigt ,berechtigt dies den Vermieter zur --fristlosen— Kündigung.

auf jeden Fall sollte sich auch ein Vermieter nicht zu „Selbstjustiz“ hinreißen lassen ,sonst wird aus „Recht“ „Unrecht“

Gruß

Heiner