Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist dringend

Von: , Frage gestellt am So, 1. Jul 2001

Eingezogen bin ich in diese Wohnung 1995, damals mit Lebensgefährten und Katzen. Wir fragten, ob wir zum Schutz der Katzen ein Katzenschutznetz am Balkon anbringrn dürften. Durften wir. Zusätzlich bauten wir einen Sichtschutz aus Holz Blickrichtung Straße auf. Als wir nach einigen Tagen nochmal vorstellig wurden, wurde uns gesagt: Sieht ja ordentlich aus, kann so bleiben, Vermieterin hat es auch selbst gesehen, und für gut befunden.

Letztes Jahr zog die Zuständige Frau von der Hausverwaltung in eine Wohnung in diesem Haus. Kurz darauf wurde das Dach erneuert, die Balkone auch.
Nach Abschluß dieser Arbeiten, wurde ich von ihr im Treppenhaus angesprochen, das mir nun - bei den "schönen" neuen Balkonen, die Wiederanbringung der Vorrichtungen untersagt sei. Meine Einwände, es wäre ja genehmigt, und somit Bestandteil des Vertrages, wies sie von sich.

Es hat aus persönlichen Dingen etwas gedauert, bis ich bei eienr Anwältin vorstellig wurde. Die sagte, ist mein Recht (Gewohnheitsrecht eben) und ich solle das Netz nebst Sichtschutz wieder anbringen - ein Schreiebn an die Hausverwaltung ginge heraus.

Antwort der Hausverwaltung war, sie untersagen die Anbringung einens Netzes und der Sichschutz sei eh nie genehmigt gewesen.

Nächster Brief meiner Anwältin, der lautete darauf, das die Genehmigung nie befristet war. Daraufhin wieder Antwort von Hauverwaltung, in dem mir das Anbringen des Netzes unter Androhung von Stafe bei Beschädigung des Balkones angedroht wurde.

Daraufhin habe ich das Netz wieder angebracht, weil ich auch von allen Seiten, nur Bestätigung erhielt, das dies mein gutes Recht sei, und es sowieso ein Urteil gäbe, das besagt, daß die Anbringung eines Katzenschutznetzes keine bauliche Veränderung sei, und somit nicht verboten werden könne.

Noch während des Anbaus fuhr die in diesem Haus lebende Angestellte, der Hausverwaltung vor und verkündete lauthals: "Das ist jawohl klar, daß das wieder ab kommt."

Ich habe echt nicht mehr den Nerv für diesen Terror, wie kann ich die denn nun endlich zur Ruhe kriegen? Ich will hier endlich wieder in Ruhe leben, wie in all den Jahren, bevor sie hier einzog auch!

Bitte helft mir.

Empathy

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist dringe

    Hi Empathi,

    die Duldung des Anbautes seit 95 dürfte wohl Beweis sein, für die Erteilung der Erlaubnis.
    Allerdings weiss ich nicht, ob Du hier bessere Hilfe als von Deinem Anwalt erwarten kannst. Ich hoffe Du hast einen Mietrechtsanwalt.
    Da Du das Teil eh wieder angebaut hast, kannst Du jetzt nur noch abwarten, was die Verwalterin unternehmen wird.

    Gruß
    roland

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist dringe

    Hi Empathy,

    gefallen wird es Dir nicht... Hier sind drei Urteile zu diesem Thema:

    Das Anbringen von Halterungen an der Außenwand zwecks Befestigung eines Katzennetzes auf dem Balkon stellt keine vertragswidrige Handlung dar (AG Hamburg 40a C 2229/90).

    Aber: Die Anbringung eines Katzennetzes ist aber dann nicht vertragsgemäß, wenn es das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und wenn die mietvertragliche Hausordnung optische Beeinträchtigungen des Gesamtbildes des Hauses verbietet (AG Hamburg 42 C 384/99).

    Der Vermieter kann von seinem Mieter die Beseitigung eines von diesem auf dem Balkon der gemieteten Wohnung anbrachten Katzennetzes, das das Entlaufen seiner wertvollen Rassekatze verhindern soll, verlangen, wenn dadurch das Erscheinungsbild der Hausfassade beeinträchtigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter vertraglich berechtigt ist, in der Wohnung ein Haustier zu halten. Eine derartige Gestattung enthält nicht zugleich die Genehmigung der Anbringung von Schutzeinrichtungen.
    Urteil des AG Wiesbaden vom 17.12.1999 93 C 3460/99-25

    Ansonsten kann ich nur ein sachliches Gespräch mit der Tante empfehlen.

    Ciao

    Tessa

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist drin

      Hi Tessa!

      Erstmal danke für die Antwort. Aber was ist denn nun mit 7 Jahren Gewohnheitsrecht???????? Außerdem war es ja genehmigt und es war nie die Rede von einer befristeten Genehmigung, und wurde auch als "ordentlich" abgenommen.

      Im übrigen wurde mir halt auch gesagt, daß es nunmal keine bauliche Veränderung ist, und somit noch nicht einmal eine Genehmigung eingeholt werden müsse.

      Aber wie auch immer, ich betone, uns wurde die Genehmigung erteilt und zwar unbefristet, und es hat dabei auch während mindestens 6 Jahren keinerlei Schwierigkeiten gegeben.

      Dann kann sie es jawohl nicht einfach willkürlich rückgängig machen.
      Gut, im Mietvertrag steht: Wer Schilder, Aufschriften oder Gegenstände jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen, am Haus, auf dem Grundstück anbringen bzw. aufstellen will, bedarf der Zustimmung des Vermieters - aber eben jene hatten wir ja auch.

      Außerdem haben wir zum Wiederanbringen nur die noch vom letzten Anbau vorhandenen Bohrlöcher benutzt, also nun ganz sicher keinen (neuen) Schaden am Haus verursacht.

      Empathy [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 9 Stunden 2 hilfreich
    Nur keine Panik

    Hallo Empathy,

    wenn diese Frau der Hausverwaltung ihre persönliche Meinung zur Gestaltung der Balkon Dir im Treppenhaus mitteilt, kann man ihr das nicht verbieten. Im vorauseilenden Gehorsam hast Du daraus gleich eine Anweisung der Hausverwaltung gemacht. Es war die Meinungsäußerung der Mieterin XY.

    Bring Dein Katzennetz an und warte der Dinge ab die da kommen.

    Die Hausverwaltung wird (kann) Dich nun schriftlich mit Fristsetzung dazu auffordern dieses Katzennetz zu demontieren. Dann einfach einen Anwortbrief schreiben und darauf hinweisen, daß das Katzennetz seit dann und dann montiert ist und mit der Vermieterin dies angesprochen war. Wenn Rückfragen bestehen sollen, soll sich doch dann die Hausveraltung an die Vermieterin wenden.

    Nicht so aufgeregt sein, deswegen wird doch kein Streit vom Zaun gebrochen. Wenn die bewußte Dame Dich im Treppenhaus anspricht, immer freundlich mit Frau Mieterin antworten.

    Christian

  4. Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
    Re: Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist dringe

    Hi,

    verlass dich auf die Informationen deiner Anwältin. Das ist genau richtig, was sie gemacht hat.
    In Bezug auf die Hausverwaltung besteht kein Handlungsbedarf. Dreiste Sprüche im Hausflur sind weder Anweisungen der Hausverwaltung, die mietvertragliche Wirkungen haben, noch kannst du dagegen Rechtsbehelfe einlegen.
    Warte einfach ab, was die Hausverwaltung unternimmt. Wenn du eine schriftliche Aufforderung bekommst, widerspreche ihr. Die Hausverwaltung ist dann in der Notlage, die Sache auf sich beruhen zu lassen oder dich auf Beseitigung der Gitter zu verklagen. Vor Gericht wird die Hausverwaltung schlecht aussehen. Denn die damalige Genehmigung durch den Vermieter ist gültig und kann im Nachhinein nicht einseitig rückgängig gemacht werden, nur weil es ohne Gitter schöner aussieht.

    Abwarten und Tee trinken!

    Die Dreistigkeit der Verwalterin würde ich mir allerdings nicht weiter gefallen lassen. Bei einer erneuten Attacke würde ich den Vermieter auffordern, sie zum Schweigen zu bringen, weil deren Verhalten den Hausfrieden stört.
    Mal sehen, wie dann die Reaktionen sind.

    Gruß,
    Francesco

  5. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist dringe

    ....mit dem Gewohnheitsrecht wäre ich vorsichtig:

    1. hast Du die Genehmigung nicht schriftlich

    2. sind die Balkone renoviert worden. Dies kann bedeuten, dass dein Netz vorher (unrenovierte Balkone) das Gesamtbild nicht beeinträchtigt hat - jetzt aber schon.

    Gruß und Daumendrück
    Udo

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Brauche Hilfe bei Mietrecht, bitte, ist drin

      Ergänzung:

      3. die Genehmigung hast Du Deiner eigenen Aussage nach von deiner Vermieterin, Ihr habt eine Hausverwaltung, dies deutet darauf hin, dass es sich bei deiner Vermieterin um die Eigentümerin nur Deiner Wohnung, nicht des ganzen Hauses handelt.
      Dann kann Sie dies leider auch nicht alleine genehmigen - nur die Eigentümergemeinschaft, denn es betrifft nicht nur die Wohnung.

      in dubio pro reo
      oder so

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