Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Jul 2001
Hallo Leute,
ich habe in der Insolvenzordnung leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Wir haben in meiner Firma gegenseitige Geschäfte mit einer Firma gemacht, über die jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da diese Firma schon seit längerem unsere Rechnungen nicht mehr bezahlte, haben wir deren Rechnungen ebenfalls nicht mehr bezahlt. Nun fordert der Verwalter natürlich die Begleichung der Rechnungen. Dürfen wir als Gläubiger diese Zahlung mit Hinweis auf die Verrechnung mit dem noch offenen, wesentlich höheren Rechnungsbetrag, verweigern ? Worauf müssen wir achten, außer die Forderungen anzumelden ?
Schon mal vielen Dank für jeden Hinweis.
Jörg
