Mietrecht

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Jul 2001

Hallo!

Ich hatte von Oktober 2000 bis März 2001 eine 1-Zimmer-Whg. gemietet, in der ich allerdings nie (wirklich nie - habe dort in der Zeit 3 Mal übernachtet) war. Darum habe ich sie ja auch wieder aufgegeben.

Jetzt habe ich die beliebte Nebenkostenabrechnung bekommen. Da haben sie festgestellt, dass sie bei meinem Einzug damals vergessen hatten, die Heizungen abzulesen. Bei meinem Auszug habe ich das veranlasst. Der Vorschlag der Hausverwaltung lautet jetzt, ich solle 6/8 des letzten Verbrauchsstandes bezahlen.

Meine Heizung lief die ganze Zeit auf "Frostschutz" und eben nur die 3 Tage mal richtig. Dafür finde ich die 6/8 reichlich happig. Aber habe ich überhaupt eine Chance, eine realistische andere Regelung zu finden?

Liebe Grüße,
Snoef

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hi,

    du hast einen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung, die in allen Punkten nachvollziehbar und überprüfbar ist.
    Wenn die Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist, weil sie einen längeren Zeitraum umfasst als du in der Wohnung gewohnt hast, kannst du auf eine korrekte Abrechnung bestehen.
    Ich würde mich nicht auf einen Vorschlag von 6/8 einlassen. Warum auch?
    Der Vermieter/Verwalter ist derjenige, der zurückstecken muß und einen akzeptablen Lösungsvorschlag erarbeiten muß.

    Gruß,
    Francesco

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    ganz richtig ...


    ... der Vermieter muss Dir Nebenkosten, die er von Dir haben
    will, einwandfrei und nachvollziehbar nachweisen. Kann er das
    nicht, hat er halt Pech gehabt.
    Gruß
    Bolo

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!