Mietrecht
Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Jul 2001
Hallo!
Ich hatte von Oktober 2000 bis März 2001 eine 1-Zimmer-Whg. gemietet, in der ich allerdings nie (wirklich nie - habe dort in der Zeit 3 Mal übernachtet) war. Darum habe ich sie ja auch wieder aufgegeben.
Jetzt habe ich die beliebte Nebenkostenabrechnung bekommen. Da haben sie festgestellt, dass sie bei meinem Einzug damals vergessen hatten, die Heizungen abzulesen. Bei meinem Auszug habe ich das veranlasst. Der Vorschlag der Hausverwaltung lautet jetzt, ich solle 6/8 des letzten Verbrauchsstandes bezahlen.
Meine Heizung lief die ganze Zeit auf "Frostschutz" und eben nur die 3 Tage mal richtig. Dafür finde ich die 6/8 reichlich happig. Aber habe ich überhaupt eine Chance, eine realistische andere Regelung zu finden?
Liebe Grüße,
Snoef
