Personenbeförderungsgesetz

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Aug 1999

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4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Personenbeförderungsgesetz

    Wer kann mir einen Kommentar zu den §§ 21
    und 22 Personenbeförderungsgesetz mailen?
    Danke schon mal
    Gisela
    Ich denke mal (da ich das PBefG nicht auswendig kenne) dass es Dir um die Beförderungspflicht geht. Als langjähriger Kraftdroschkenchauffeur (jetzt a.D.) könnte ich allerdings versuchen, Dir einen Kommentar zukommen zu lassen.

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Personenbeförderungsgesetz

      Wer kann mir einen Kommentar zu den §§ 21
      und 22 Personenbeförderungsgesetz mailen?
      Danke schon mal
      Gisela

      Ich denke mal (da ich das PBefG nicht
      auswendig kenne) dass es Dir um die
      Beförderungspflicht geht. Als langjähriger
      Kraftdroschkenchauffeur (jetzt a.D.)
      könnte ich allerdings versuchen, Dir einen
      Kommentar zukommen zu lassen.
      <hallo, ja es geht mir um die Beförderungspflicht und zwar um Folgendes: Ich habe die Möglichkeit, eine zusätzliche Konzession zu bekommen, aber nur unter der Voraussetzung, daß das Unternehmen 24 Stunden/Tag "in Betrieb" ist. Das LRA verweist mich hier auf § 22 PBefG. Da dieser § aber überhaupt nicht paßt, denke ich, das ist nur ein Schreibfehler und die meinen § 21. Nun möchte ich prüfen, ob mir ein Strick daraus gedreht werden kann, wenn ich die Konzession annehme, aber nachts von ca. 2.00 - 5.00 Uhr weiterhin nicht fahre. Kannst Du dazu was sagen?
      Danke
      Gisela

      • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
        Re^3: Personenbeförderungsgesetz

        <hallo, ja es geht mir um die
        Beförderungspflicht und zwar um Folgendes:
        Ich habe die Möglichkeit, eine zusätzliche
        Konzession zu bekommen, aber nur unter der
        Voraussetzung, daß das Unternehmen 24
        Stunden/Tag "in Betrieb" ist. Das LRA
        verweist mich hier auf § 22 PBefG. Da
        dieser § aber überhaupt nicht paßt, denke
        ich, das ist nur ein Schreibfehler und die
        meinen § 21. Nun möchte ich prüfen, ob mir
        ein Strick daraus gedreht werden kann,
        wenn ich die Konzession annehme, aber
        nachts von ca. 2.00 - 5.00 Uhr weiterhin
        nicht fahre. Kannst Du dazu was sagen?
        Danke
        Gisela
        Na, mal egal, was in den Paragraphen steht.

        Ein Taxiunternehmer (Konzessionär) hat die Verpflichtung Rund um die Uhr dienstbereit zu sein.

        Das Ordnungsamt überprüft ggf. die vorhandene Dienstbereitschaft und kann selbstverständlich die Vergabe einer solchen Konzession mit Auflagen und Bedingungen versehen.

        Daher solltest Du genau abwägen, ob sich die Zuteilung einer solchen Konzession unter den gegebenen Umständen rechnet.

        Gibt es Mitbewerber, die sich über eine Ablehnung der Konzession Deinerseits freuen würden???

        Oder besteht gar die Möglichkeit mit anderen Mitbewerbern einen Nachtbetrieb sicher zu stellen???

        • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
          Re^4: Personenbeförderungsgesetz

          <hallo, ja es geht mir um die
          Beförderungspflicht und zwar um
          Folgendes:
          Ich habe die Möglichkeit, eine
          zusätzliche
          Konzession zu bekommen, aber nur unter
          der
          Voraussetzung, daß das Unternehmen 24
          Stunden/Tag "in Betrieb" ist. Das LRA
          verweist mich hier auf § 22 PBefG. Da
          dieser § aber überhaupt nicht paßt, denke
          ich, das ist nur ein Schreibfehler und
          die
          meinen § 21. Nun möchte ich prüfen, ob
          mir
          ein Strick daraus gedreht werden kann,
          wenn ich die Konzession annehme, aber
          nachts von ca. 2.00 - 5.00 Uhr weiterhin
          nicht fahre. Kannst Du dazu was sagen?
          Danke
          Gisela

          Na, mal egal, was in den Paragraphen
          steht.

          Ein Taxiunternehmer (Konzessionär) hat die
          Verpflichtung Rund um die Uhr dienstbereit
          zu sein.

          Das Ordnungsamt überprüft ggf. die
          vorhandene Dienstbereitschaft und kann
          selbstverständlich die Vergabe einer
          solchen Konzession mit Auflagen und
          Bedingungen versehen.

          Daher solltest Du genau abwägen, ob sich
          die Zuteilung einer solchen Konzession
          unter den gegebenen Umständen rechnet.

          Gibt es Mitbewerber, die sich über eine
          Ablehnung der Konzession Deinerseits
          freuen würden???

          Oder besteht gar die Möglichkeit mit
          anderen Mitbewerbern einen Nachtbetrieb
          sicher zu stellen???
          Nein, es ist gerade nicht egal, was im Gesetz steht. Gerade aus den §§ 21 und 22 ergibt sich eben nicht, daß "rund um die Uhr" gefahren werden muß.

          Gisela

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