Lohnverzicht

Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine bescheidene Frage und weiß auch nicht, ob ich die am richtigen Brett anbringe…

Bei der Firma einer Freundin sieht es finanziell nicht so gut aus.

Wann darf der Arbeitgeber Lohnverzicht fordern? Und was für Konsequenzen würden dem Arbeitnehmer drohen, wenn er den Lohnverzicht nicht akzeptiert? Viele können ja nicht darauf verzichten. Wer kommt schon einen Monat ohne Gehalt aus…

Gruß
Tanja

Hallo.

Wann darf der Arbeitgeber Lohnverzicht fordern?

Zu fordern gibt es grundsätzlich nichts. Lohn oder Gehalt sind Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag. Dieser ist eine zweiseitige Willenserklärung und darf nicht einseitig geändert werden. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind differenzierter zu betrachten. Wenn der AG den Lohnanspruch verändern will, ist das eine Änderungskündigung. Dann kommt es wieder darauf an : Ist die Firma tarifgebunden? Dann können tarifliche Ansprüche nicht abbedungen werden, es sei denn, es gibt eine „Öffnungsklausel“. Hat die Firma einen Betriebsrat? Dann ist der Verzicht auf einzelne Lohnbestandteile bei den Arbeitnehmern, die unter das Betriebsverfassungsgesetz fallen (das sind alle, die nicht Leitende Angestellte sind), mitbestimmungspflichtig, also mit dem BR zu vereinbaren.

Und was für
Konsequenzen würden dem Arbeitnehmer drohen, wenn er den
Lohnverzicht nicht akzeptiert? Viele können ja nicht darauf
verzichten. Wer kommt schon einen Monat ohne Gehalt aus…

Wenn der AG pleite geht, ist der Arbeitsplatz weg, logisch. Sind noch Lohnzahlungen offen? In diesem Falle besteht u.U. Anspruch auf Konkursausfallgeld. Deshalb ist Vorsicht bei Verzicht geboten : Geht die Firma trotzdem pleite, berechnen sich die Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitsamt auf der neuen, geringeren Basis.

Ich würde dazu raten, mit der Arbeitsverwaltung Kontakt aufzunehmen und mich dort beraten zu lassen. Gewerkschaften sind auch dafür da, sich um so etwas zu kümmern, aber ich vermute mal, daß keine Mitgliedschaft besteht und auch keine Absicht … od’r?

Gruß kw

Hi Tanja,

der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Lohnverzicht. Das würde ja bedeuten, dass der Arbeitnehmer umsonst arbeitet. Das käme einem Sklaventum gleich.
Ein freiwilliger Lohnverzicht ist machbar, aber ich habe bei solchen Aktionen immer Bedenken. Das Ergebnis ist meistens nur eine Verzögerung. Wenn die Firma in Insolvenz geht, zahlt das Arbeitsamt zwar ein dreimonatiges Insolvenzausfallgeld, aber über diese 3 Monate hinaus nicht.
Es gibt aber, um dem Unternehmen zu helfen, auch die Möglichkeit, den Lohnanspruch zu erhalten und für ein oder zwei Monate zu stunden oder in Raten zu zahlen. Das ist Verhandlungssache.

Gruß,
Francesco

Hallo Tanja,

wie Heinerich schon sagte, kann der AG von den Beschäftigten keinen Lohnverzicht fordern. Es gibt einen Lohnanspruch und wenn dem nicht nachgekommen werden kann, ist die Firma ein Fall für den Insolvenzverwalter.

Aber: Es kann sinnvoll sein, auf einen Anspruch zu verzichten, um das Unternehmen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Das kann nur jeder für sich selbst entscheiden. Sind die Zusicherungen des AG glaubhaft, wieviel Einblick läßt er zu, werden die Mitarbeiter wirklich über Unwägbarkeiten und Chancen so informiert, daß eine persönliche Willensbildung möglich wird. Wenn die Arbeit zusagte, das Klima in Ordnung war und die Firma wettbewerbsfähig arbeitet und nur vorübergehend in ernsthafte Probleme gekommen ist, dann kann ein Lohnverzicht kurze Zeit zum Luftholen für das Unternehmen bringen. Ein Monat ist aber schnell vorüber und meistens dauert so eine schwierige Phase länger. Längere Zeit hält das aber kaum ein Beschäftigter aus.

Die Gewerkschaft sieht den Fall möglicherweise anders. Immer feste drauf, Anspruch ist Anspruch. Ist auch ein Standpunkt. Dafür läßt die Gewerkschaft den hinterher Arbeitslosen im Regen stehen. Für solche Leute ist sie nicht mehr zuständig.

Ich würde deshalb versuchen, zu einer eigenen Meinung zu kommen, ob der Lohnverzicht im Interesse des Arbeitsplatzes lohnend ist oder nicht. Das Risiko ist, daß alles anders kommt als gehofft.
Länger als 3 Monate darf der Zustand unter keinen Umständen dauern, denn für maximal 3 Monate rückwirkend gibt es Konkursausfallgeld.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

Die Gewerkschaft sieht den Fall möglicherweise anders. Immer
feste drauf, Anspruch ist Anspruch. Ist auch ein Standpunkt.
Dafür läßt die Gewerkschaft den hinterher Arbeitslosen im
Regen stehen. Für solche Leute ist sie nicht mehr zuständig.

Welche Gewerkschaft ist so verbohrt? Eigene Erfahrung?

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß bei den Gewerkschaften evtl. Leute mit Erfahrung sitzen, die wissen, wie man seine Chancen beurteilen kann, sich keine Ansprüche beim Arbeitsamt verscherzt etc.

Immer erst schreien, wenn’s wehtut, und keine Pauschalurteile treffen …

Gruß kw

Hallo alle zusammen,

erst einmal vielen Dank für die Antworten. Leider bin ich immer noch so ratlos wie vorher.

Logisch ist ja, daß - wenn die Firma pleite geht - der Job weg ist. Sie will sowieso nicht mehr lange da bleiben.

Der AG hat sich offiziell zu dieser Situation noch gar nicht geäussert. Und was ich so mitbekomme äussert er sich auch sonst nie zu irgendetwas. Sitzt halt auf den Infos.

Gewerkschaft gibt es nicht, Tarifgebundenheit auch nicht. Typisch New Economy.

Ich bin mal gespannt, wie das ausgeht.

Nochmals danke Euch allen.

Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

jetzt muss ich meinen Senf auch noch dazugeben. Wie dargestellt hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohnverzicht. Arbeitnehemer können übrigens auch nur bis zur Tariflohngrenze verzichten, denn der Tariflohn ist Sache der Tarifpartner (Arbeitgeber oder sein Verband und Gerwerkschaften). Wenn es einem Betrieb wirklich schlecht geht und der Betrieb ein Konzept zur Gesundung hat, treten die Tarifpartner in aller Regel in Verhandlungen. Allerdings kann das Konzept nicht sein, alle verzichten und schon läuft der Laden.
Das funktioniert nach meinen Erfahrungen nicht. Verzicht allein hat in dieser Republik noch keinen Betrieb gerettet, auch wenn das Arbeitgeber anders sehen mögen. Es kann mir keiner einen Betrieb nennen, der nur durch Verzicht der Arbeitnehmer gerettet wurde.

Natürlich kommt die Schlechterstellung bei Arbeitlosigkeit hinzu, die durch den Verzicht herbeigeführt wird.

Die Arbeitnehmer sollten sich an Ihre zuständige Gewerkschaft und wenn vorhanden, an den Betriebsrat wenden. Ein Konzept muß kritisch geprüft werden, erzählen kann man Euch viel

Mit Grüßen
Michael

Hi Tanja,

damit ist die Richtung doch klar. Deine Freundin sollte sich schleunigst nach einem neuen Job umsehen und so wie sie dort anfangen kann, den jetzigen kündigen. Bei Lohnaussenständen steht ihr ein Recht auf fristlose Kündigung zu.
Desweiteren kann sie die ausstehende Lohnforderung einklagen und wenn die Firma in Insolvenz geht, kann sie beim Arbeitsamt für die letzten 3 Monate Insolvenzausfallgeld erhalten.

Gruß,
Francesco

Vielen Dank für Eure Antworten. Meine Freundin hat sich nun endlich entschieden!

Gruß
Tanja

Hallo.

Bei Lohnaussenständen
steht ihr ein Recht auf fristlose Kündigung zu.

Nein! Leistungszurückbehaltungsrecht ausüben, AG schriftlich in Verzug setzen, erst nach Ablauf darf fristlos gekündigt werden.

Desweiteren kann sie die ausstehende Lohnforderung einklagen
und wenn die Firma in Insolvenz geht, kann sie beim Arbeitsamt
für die letzten 3 Monate Insolvenzausfallgeld erhalten.

So isses.

Gruß kw

wiedn?

kw

kw

3mal darfste raten! Sie hat gerade gekündigt!

Gruß

Tanja

PS: Ich hoffe, ich konnte Deine Neugier befriedigen.

Wose
recht hat, hat se recht.

PS: Ich hoffe, ich konnte Deine Neugier befriedigen.

Jodanke
kw