Antwort von
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Re: Fall 2 Schulrecht?
Hallo Ronny,
mir scheint, dieser Lehrer hat ein gewaltiges Autoritätsproblem. Bekannt - bin selber mal zwei Wochen von der Schule geflogen wegen solcher Nulpen. Leider sind solche Leute verbeamtet und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist f-f-f: formlos-fristlos-fruchtlos. Natürlich könnte man sich beim Direktor oder - noch höher - bei der Schulaufsichtsbehörde (Oberschulrat) beschweren. Es ist auch möglich einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Viele Staatsanwälte bekommen bei Erwähnung des Begriffs "Schule" ganz kleine, haßerfüllte Äuglein. Allerdings wird dann der ganze Streit aufgerollt - und die Sache meist wegen wechselseitiger Beleidigungen und mangels öffentlichen Interesses eingestellt.
BEDENKE IMMER: Lehrer mit Autoritätsproblemen sind auch immer rachsüchtig. Alles, was Du unternimmst, fällt auf Dich oder - schlimmer - auf Deine Mitschülerin zurück. Die Klassensolidarität verschwindet in diesem Fall meist im Abguß.
Hast Du schon einmal daran gedacht, der Schülerzeitung eine Kolumne "Sprüche unserer Liebsten" vorzuschlagen? Dort würde der Spruch gut hinpassen, und gäbe Deiner Mitschülerin ein gewisses Maß an Genugtuung.
Datenschutz betrifft nur die computerisierte Datenverarbeitung. Bei der Notenbekanntgabe handelt es sich um eine Sache der Verschwiegenheitspflicht. Andererseits hat der Lehrer eine Unterrichtsfreiheit. Zur Frage der klasseninternen Bekanntgabe der Schulnoten habe ich nichts gefunden. Einen guten Überblick bekommst Du hier:
http://www.schulleitung.de/sl/konflikte/i500.htm
Überhaupt ist die ganze Seite interessant:
http://www.schulleitung.de/home.htm
Meines Erachtens ist die Bekanntgabe der Note ein pädagogisches Mittel, um eine Art Wettbewerb zwischen den Schülern zu schaffen - und steht deshalb höher als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers, nicht zum Objekt staatlichen Handelns zu verkommen. Sorry.
Ein Recht auf Unterricht gibt es wohl (sogenanntes Teilhaberecht). Allerdings müßtest Du das einklagen - und bis dahin hast Du längst Dein Abitur. Fluchtwege zu versperren, halte ich allerdings für bedenklich. Was sagt denn der Direktor dazu?
Gruß Andi