Aussereheliche sexuelle Beziehung

Hallo Ihr Lieben,

sieht unsere Rechtssprechung eine Definition für eine
" aussereheleiche sexuelle Beziehung " vor, bzw. gibt es diese.

Wenn ja, wo fängt diese an, und wo hört diese auf.
Gibt es da Kritereien ?
Ist das Ermessenssache des Gerichts, dies festzustellen.

Hintergrund :
( ehrlicher Weise )

— ich habe mir einer verheirateten Frau ausser GV
alles gemacht. sorry.

— ihr Mann hat gedroht, mir eine einstweilige zu schicken,
wenn ich jemals behaupten würde, das es so war.

— er hat Hörner auf, klar.

— muss ich diese Drohung so hinnehmen ?

Danke für Eure Hilfe,

Gruss Tom

Hi Tom,

es gibt zwar im Strafgesetzbuch noch Paragraphen, die von ‚außerehelichen Handlungen‘ (§ 178 - sexuelle Nötigung) bzw. von ‚außerehelichem Beischlaf‘ (§ 177 - Vergewaltigung) sprechen, aber wir wollen mal in diesem speziellen Fall nicht päpstlicher sein, als der Papst, gell?

‚Außereheliche sexuelle Beziehungen‘ gibt es zu tausenden - dafür wird Dich aber kein Richter sondern höchstens Dein Beichtvater zur Buße verdonnern. Nachdem das Schuldprinzip vor einigen Jahren abgeschafft wurde, läßt sich frau heute z. B. nicht scheiden, weil der verdammte Mistkerl fremgegangen ist. Nein, heute heißt es ‚unüberbrückbare Differenzen‘ bzw. ‚wir haben uns auseinandergelebt‘.

Wo eine solche Beziehung anfängt… Oha, mit dieser Frage sollten wir wohl besser ins Philo-Brett umziehen.

— ich habe mir einer verheirateten Frau ausser GV
alles gemacht. sorry.

Du Lustmolch! *feix* Du solltest Dich wirklich schämen…

— ihr Mann hat gedroht, mir eine einstweilige zu schicken,
wenn ich jemals behaupten würde, das es so war.

Aha, 'ne Einstweilige. Wie aufregend! Mit welcher Begründung? Nun, es gibt immer wieder Leute, die die - ohnehin überlasteten - deutschen Gerichte mit derartigem Blödsinn beschäftigen. Mit einer Einstweiligen winkt man schnell, der gehörnte Gatte vergißt allerdings, daß einer solchen für gewöhnlich die Hauptsache-Verhandlung folgt, in der die mehr oder weniger verführte Frau Gemahlin so sicher wie das Amen in der Kirche als Zeugin gehört wird. Nur mal ganz am Rande: auch eine uneidliche Falschaussage wird strafrechtlich verfolgt…

— muss ich diese Drohung so hinnehmen ?

Cool bleiben und Eistee trinken…

Ciao

Tessa

PS. Wißt Ihr eigentlich, daß im BGB immer noch der Kranzgeld-Paragraph herumgeistert???!!!

Der ist wech :smile:
Hallo Tessa,

also seid einigen BGB Auflagen ist der 1300er verschwunden :smile:
In der 42.er ist er noch drin, in der 47.er nicht mehr :smile:

Keine Panik…

Unser Prof. meinte… „der § wo es ums Bügeln geht“ :smile:

Gruß
Marco

Hallo,

die Jungfrau klagt verwundert
aus Paragraph Dreizehnhundert.

Gruß

Thomas Miller

Text des § 1300 BGB:
„Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.“

hi tessa, erst mal danke,

meld mich dazu, weil es war halt so. sorry.

und der typ droht mir, das zu äußern…
daher die frage nach der definition…

Lieben Gruss - TOM

danke thomas,

nur , es war so. seine frau betrügt ihn. OK. es kommt raus.
und nun wird mir gedroht, mit einer einstweiligen, daß nicht zu behaupten. Tu ich ja gar nicht, aber es war ja nun mal so.

Und nun.

Danke erstmal -

Hi Thomas,

den § 1300 BGB gibt es nicht mehr. Ersatzlos gestrichen.

Gruß,
Francesco

Hi Tom,

das Problem ist die Beweislage. Wenn du öffentlich behauptest, du hättest was mit seiner Ehefrau gehabt, kann er von dir die Unterlassung dieser Behauptung verlangen und auch eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn die Gefahr der Fortsetzung besteht.
Dem kannst du dich nur zur Wehr setzen, wenn du deine Behauptung beweisen kannst. In den meisten Fällen ist bei sexuellen Kontakten keine dritte Person als Zeuge dabei. Das heißt, die betrügende Ehefrau wäre die einzige Zeugin. Und das ist kein Sicherheitsfaktor. Selbst wenn sie jetzt zusagt, gegen ihren Mann auszusagen und zu dem außerehelichen Sex zu stehen, kann das morgen bereits anders sein, wenn ihr Mann sie sich vorgenommen hat.
Und dann stehst du alleine da mit einer unbeweisbaren Behauptung.
Da würde ich sehr, sehr vorsichtig sein!

Am besten sagst du ihm, es wäre alles falsch interpretiert worden. Du hättest mit seiner Gattin nie Sex gehabt.
Der Geniesser schweigt eben…(und lacht).

Gruß,
Francesco

hi francesco, du hast mein problem beschrieben.

die idee jedoch ist klasse.

Danke - TOM

Hallo Francesco,

den § 1300 BGB gibt es nicht mehr. Ersatzlos gestrichen.

ich weiß, das hatte ja auch Marco schon geschrieben. Aber der Spruch ist doch trotzdem gut - wenn auch nur noch historisch.

Nach meinen Informationen stammt er vom alten Brox. Aber das will ich nicht beschwören. Sowas wird häufig zu unrecht behauptet.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hi Thomas,

solche künstlerischen Ergüsse wären Hans Brox zuzutrauen.

Gruß,
Francesco