Hi Tom,
es gibt zwar im Strafgesetzbuch noch Paragraphen, die von ‚außerehelichen Handlungen‘ (§ 178 - sexuelle Nötigung) bzw. von ‚außerehelichem Beischlaf‘ (§ 177 - Vergewaltigung) sprechen, aber wir wollen mal in diesem speziellen Fall nicht päpstlicher sein, als der Papst, gell?
‚Außereheliche sexuelle Beziehungen‘ gibt es zu tausenden - dafür wird Dich aber kein Richter sondern höchstens Dein Beichtvater zur Buße verdonnern. Nachdem das Schuldprinzip vor einigen Jahren abgeschafft wurde, läßt sich frau heute z. B. nicht scheiden, weil der verdammte Mistkerl fremgegangen ist. Nein, heute heißt es ‚unüberbrückbare Differenzen‘ bzw. ‚wir haben uns auseinandergelebt‘.
Wo eine solche Beziehung anfängt… Oha, mit dieser Frage sollten wir wohl besser ins Philo-Brett umziehen.
— ich habe mir einer verheirateten Frau ausser GV
alles gemacht. sorry.
Du Lustmolch! *feix* Du solltest Dich wirklich schämen…
— ihr Mann hat gedroht, mir eine einstweilige zu schicken,
wenn ich jemals behaupten würde, das es so war.
Aha, 'ne Einstweilige. Wie aufregend! Mit welcher Begründung? Nun, es gibt immer wieder Leute, die die - ohnehin überlasteten - deutschen Gerichte mit derartigem Blödsinn beschäftigen. Mit einer Einstweiligen winkt man schnell, der gehörnte Gatte vergißt allerdings, daß einer solchen für gewöhnlich die Hauptsache-Verhandlung folgt, in der die mehr oder weniger verführte Frau Gemahlin so sicher wie das Amen in der Kirche als Zeugin gehört wird. Nur mal ganz am Rande: auch eine uneidliche Falschaussage wird strafrechtlich verfolgt…
— muss ich diese Drohung so hinnehmen ?
Cool bleiben und Eistee trinken…
Ciao
Tessa
PS. Wißt Ihr eigentlich, daß im BGB immer noch der Kranzgeld-Paragraph herumgeistert???!!!