Nachmieter ablehnen?

Hallo,
auch ich habe eine Frage hinsichtlich Mietrecht. Da ich so schnell wie möglich aus meiner jetzigen Mietwohnung ausziehen möchte, hatte ich mich um einen Nachmieter bemüht und auch überraschend schnell einen gefunden.
Dies teilte ich der Vermieterin mit; diese lehnte jedoch ab mit der (vordergründigen?) Bemerkung, dass sie diesen nicht in ihrer Wohnung wolle. Interessanterweise hat dieser schon in Objekten der Vermieterin gewohnt, bisher ohne besondere Vorkommnisse/ Ärger.
Sie nennt als Begründung, dass diese Person ein Ex-Freund einer anderen Mieterin sei und dies alles nicht so dolle sei usw.
Wie ist die rechtliche Lage - kann ich trotzdem vorzeitig ausziehen oder muss ich die Entscheidung der Vermieterin akzeptieren und bis zum Ende der Kündigungsfrist warten???
Vielen Dank im Voraus
Gunther

Hallo, Gunther!

Zunächst kannst Du Dir, so noch nicht geschehen, vielleicht meine Antwort zur einer vorherigen Frage anschauen, hier der Direktlink:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Sie nennt als Begründung, dass diese Person ein Ex-Freund
einer anderen Mieterin sei und dies alles nicht so dolle sei
usw.Wie ist die rechtliche Lage - kann ich trotzdem vorzeitig
ausziehen oder muss ich die Entscheidung der Vermieterin
akzeptieren und bis zum Ende der Kündigungsfrist warten???

Theoretisch kann sie jeden ablehnen. Auch ohne Begründung. Du mußt nachweisen können, das Du aus berechtigten Gründen ein Interesse hast, aus dem Vertrag auszusteigen. Dagegen stehen dann die Argumente Deiner Vermieterin. Vor Gericht müßte im Zweifel geklärt werden, wessen Interessen stärker zu berücksichtigen sind. Aber ich befürchte für Dich, bevor Du einen Gerichttermin hättest, wäre die Kündigungsfrist eh abgelaufen und Du wärst eh schon raus aus der Wohnung.

Schau einfach mal hier durch:

http://www.mieterverein-hamburg.de/merk30.htm

Interessant ist auch dieser hier:

http://www.mieterverein-hamburg.de/merk20.htm

Vielen Dank im Voraus

Wenns Dich weiterbringt, isses gern geschehen :smile:

Gruß
Mathias
*derjetztfeierabendundwochenendehat*

Hallo Mathias,
danke für Deine schnelle Antwort.
So wie’s aussieht, wirst Du wohl recht haben und bis zu einem Gerichtstermin, auf den ich sowieso liebend gerne verzichten würde, werd ich wohl sowieso schon aus der Wohnung heraus sein!
Schönes Wochenende
Gunther
*DerBeiÜber28GradRaumtemperaturImBüroSchwitzt*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eines der Märchen aus 1001 Nacht

Hallo,
auch ich habe eine Frage hinsichtlich Mietrecht. Da ich so
schnell wie möglich aus meiner jetzigen Mietwohnung ausziehen
möchte, hatte ich mich um einen Nachmieter bemüht und auch
überraschend schnell einen gefunden.

Hallo auch,

leider kursiert die Aussage, dass man nur einen (manchmal auch 3 oder mehr) Nachmieter zustellen braucht um aus einem Mietvertrag raus zu kommen, immer wieder, was den Wahrheitsgehalt jedoch nicht erhöht. Grundsätzlich ist jede Vertragspartei an die Erfüllung des Vertrages gebunden, das Akzeptieren eines Nachmieters kann natürlich individuell vereinbart werden. Viele Vermieter akzeptieren dies auch, da idR. bei Mieterwechsel auch eine Mieterhöhung möglich ist und die möchte der Vermieter natürlich möglichst schnell erreichen.

Gruß

Matthias